Rechtsprechung
| BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57 |
Hausangestellte des Vaters
§ 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
StGB § 247 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 10, 400
- NJW 1957, 1933
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/00
Diebstahl einer Scheckkarte; Computerbetrug; Tatmehrheit; Gesetzeseinheit; …
Auch der bloße Gewahrsamsinhaber ist aber Verletzter im Sinne des Diebstahlstatbestandes ( BGHSt 10, 400, 401).Auch der bloße Gewahrsamsinhaber ist aber Verletzter im Sinne des Diebstahlstatbestandes ( BGHSt 10, 400, 401).
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne …
Zum Tatbestand des Diebstahls gehört nicht die Vermögensbeschädigung eines Dritten; geschütztes Rechtsgut ist vielmehr das Eigentum und der Gewahrsam (BGHSt 10, 400, 401); zwar wird es bei der Wertung, ob ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vorliegt, auch darauf ankommen, in welchem Maße das Opfer getroffen wird (…Dreher/Tröndle, a.a.O. Rdn. 37), doch wird gerade im vorliegenden Falle nicht nur auf einen wirtschaftlich meßbaren Schaden, sondern vor allem darauf abzustellen sein, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Deutschen Bundesbank als Hüterin der Währung durch eine derartige "Selbstbedienung" ihrer Beamten nachhaltig beeinträchtigt werden muß. - OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11
Dreieckserpressung, Mitgewahrsam, Näheverhältnis
Denn der Zeuge hatte gegenüber der Angeklagten M. nur untergeordneten Mitgewahrsam (vgl. BGHSt 10, 400; BGH NStZ-RR 1996, 131).
- BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79 Den Mitgliedern dieser Gemeinschaft soll die Möglichkeit offengehalten werden, bei Entwendungen im häuslichen Bereich die Angelegenheit unter sich zu bereinigen und den häuslichen Frieden, der durch eine Strafverfolgung empfindlich gestört werden könnte, selbst wieder herzustellen (BTDrucks. 7/550 S. 247 zu § 247 idF des EGStGB;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 247 Rdn. 1;… Dreher/Tröndle aaO § 247 Rdn. 1;… Samson in SK 2. Aufl. § 247 Rdn. 6; vgl. auch BGHSt 10, 400, 403; 18, 123, 126).
- BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62 Bei Straftaten gegen Angehörige soll vielmehr das Strafverfolgungsrecht des Staates hinter der Rücksicht auf das Angehörigenverhältnis zurücktreten, um den Familienfrieden nicht zu gefährden (vgl. BGHSt 10, 400, 403).
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