Rechtsprechung
| BGH, 29.10.1974 - VI ZR 182/73 |
Hausbesetzung
§ 823 Abs. 1 BGB, Körperverletzung, § 830 BGB, psychische Unterstützung
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 63, 124
- NJW 1975, 49
- VersR 1975, 49
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des …
Dieses Grundrecht ist - ebenso wie die in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Meinungsfreiheit - darauf angelegt, die (kollektive) Kundgabe von Standpunkten in dem der demokratischen Gesellschaft immanenten Kampf der Meinungen mit geistigen Mitteln zu gewährleisten (vgl. BGHZ 59, 30, 36; BGHZ 63, 124, 127; BGHZ 89, 383, 394).a) Zutreffend geht das Berufungsgericht im Ansatz davon aus, daß sich die Beurteilung, ob sich jemand als Mittäter oder Gehilfe im Sinne der genannten Bestimmungen an einer die zivilrechtliche Haftung begründenden deliktischen Verhaltensweise beteiligt hat, nach den für das Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen richtet (vgl. BGHZ 63, 124, 126; BGHZ 89, 383, 389).
Beihilfe kann gegebenenfalls auch psychisch geleistet werden und setzt keine physische Mitwirkung bei der Tat voraus (vgl. BGHZ 63, 124, 130 m.w.N.).
Insoweit kann es für die Beurteilung der inneren Tatseite von Bedeutung sein, welche Rolle und welche Funktionen der Betroffene innerhalb der Demonstration für sich in Anspruch genommen hat (vgl. BGHZ 63, 124, 128); an einer gerade den Ablauf der Versammlung betreffenden führenden Rolle der Beklagten zu 3) konnte das Berufungsgericht hier seine Beurteilung ausrichten.
Das gilt nicht nur für die Teilnahme an einer Großdemonstration, sondern auch für die Beteiligung an einer kleineren und überschaubaren Versammlung, solange die Teilnahme nicht über die Ausübung der genannten Grundrechte hinausgeht und nicht festgestellt werden kann, daß der Betreffende an einer auf die Rechtsgutverletzung zielenden Abrede beteiligt war, das schadenstiftende Verhalten anderer Teilnehmer in seinen eigenen Willen mitaufgenommen oder sich an der Versammlung gerade in Kenntnis des Blockadeziels zu dessen Unterstützung beteiligt hat (vgl. hierzu BGHZ 63, 124, 128 f.).
- BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82
Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten …
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß sich die Prüfung, ob jemand als Mittäter oder Gehilfe an einer die zivilrechtliche Haftung begründenden Körperverletzung oder Sachbeschädigung beteiligt hat (§ 830 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB), nach den für das Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen richtet (BGHZ 63, 124, 126 m.w.Nachw.).Zur Begründung beruft es sich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Blockade und zu Angriffen gegen Betriebe des Verlages Springer in Frankfurt a.M. und Berlin (BGHZ 59, 30 und Urteil vom 30. Mai 1972 - VI ZR 139/70 - NJW 1972, 1571) sowie zu unerlaubten Handlungen im Zusammenhang mit einer Hausbesetzung (BGHZ 63, 124).
Im sogenannten Hausbesetzer-Fall (BGHZ 63, 124), auf den sich das Berufungsgericht insbesondere bezieht, hat der Senat aufgrund der tatsächlichen Feststellungen die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe der Beklagten an Gewalttätigkeiten der »Mitbesetzer« des Hauses gegen die zur Räumung eingesetzten Polizeibeamten angenommen.
a) Die verfassungsrechtlich mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistete Demonstrationsfreiheit gibt allerdings kein Recht zur Ausübung von Gewaltakten, insbesondere auch nicht gegenüber den Ordnungskräften der Polizei, weil die Gewährleistungen nur auf die friedliche Auseinandersetzung mit geistigen Mitteln angelegt sind (vgl. u. a. BGHZ 59, 30 mit Anm. Pehle bei LM BGB § 823 [Ai] Nr. 42 und BGHZ 63, 124 mit Anm. Steffen bei LM BGB § 830 Nr. 19; ferner BGHZ 70, 277, 287).
Mittäter oder Gehilfen haften nicht für den sogenannten Exzeß des unterstützten Täters, d.h. für diejenigen unerlaubten Handlungen, die dieser außerhalb der gemeinschaftlichen Tat ohne ihre Kenntnis und Billigung begeht (BGHZ 59, 30, 42; 63, 124, 128).
- BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von …
a) Beihilfe setzt weder eine kommunikative Verständigung von Haupttäter und Gehilfen auf einen gemeinsamen Tatplan noch eine Mitwirkung des Gehilfen bei der Tatausführung voraus (BGHZ 63, 124, 130; 70, 277, 285).Auch eine Mitverursachung des Taterfolges durch den Gehilfen ist nicht erforderlich (BGHZ 63, 124, 130; vgl. auch BGHZ 137, 89, 103).
- BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03
Zur Haftung von Tätern und Teilnehmern an einer Insolvenzverschleppung
Insoweit handelt es sich um einen Exzeß des Haupttäters, für den der Kläger weder strafrechtlich gemäß § 27 StGB (vgl. BGHSt 11, 66;… Tröndle/Fischer aaO § 27 Rdn. 5) noch zivilrechtlich gemäß § 830 Abs. 2 BGB haftet (vgl. BGHZ 59, 30, 42; 63, 124, 128; 89, 383, 396). - BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77
Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89
Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten
Wie der Senat bereits entschieden hat, reicht die bloße Anwesenheit bei der Verwirklichung rechtswidriger unerlaubter Handlungen Dritter nicht aus, um von einer psychisch vermittelten Tatbeteiligung ausgehen zu können (vgl. Senatsurt. BGHZ 63, 124, 130 und BGHZ 89, 363, 392).der Verbundenheit mit dem Täter, soweit solche psychischen Unterstützungen ihn noch in seinem Tatentschluß beeinflussen können (…vgl. Roxin in LK, 10. Aufl., § 27 StGB, Rdn. 13;… Lackner, StGB, 18. Aufl., § 27 StGB, Anm. 3; vgl. auch BGHZ 63, 124, 131).
- OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - 15 U 16/03
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs im Urkundenprozess wegen …
Die Beurteilung, ob sich jemand als Mittäter oder Gehilfe im Sinne des § 830 I 1 BGB an einer die zivilrechtliche Haftung begründenden deliktischen Verhaltensweise beteiligt hat, richtet sich nach den für das Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen ( BGHZ 63, 124, 126; BGHZ 89, 383, 389; BGH NJW 1998, ).Beihilfe kann gegebenenfalls auch psychisch geleistet werden und setzt keine physische Mitwirkung bei der Tat voraus (vgl. BGHZ 63, 124, 130 m.w.N.).
- BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08
Kinderhochstühle im Internet
(1) Die Frage, ob sich jemand als Täter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfe in einer die zivilrechtliche Haftung begründenden Weise an einer deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt hat, beurteilt sich nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BGHZ 63, 124, 126; 89, 383, 389). - OLG Bremen, 08.11.2001 - 2 U 21/01
Haftung des Filialleiters einer Bank für Schaden aus Anlagebetrug im …
Unschädlich ist, dass diese Taten damals noch nicht unmittelbar bevorstanden, denn eine Beihilfe kann auch durch Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGH NJW 1995, 2933 ; BGHZ 63, 124, 130).Es kann damit dahinstehen, ob eine dem Haupttäter gewährte Unterstützung auch dann Beihilfe sein kann, wenn sie für den Erfolg nicht ursächlich ist (BGHZ 63, 124, 130).
- BGH, 27.01.2005 - I ZR 119/02
WirtschaftsWoche
Eine Teilnahme an einer Urheberrechtsverletzung der Herausgeber des jeweiligen Pressespiegels käme nur in der Form der Anstiftung oder der Beihilfe in Betracht, was Vorsatz sowohl hinsichtlich der Teilnahmehandlung als auch hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung voraussetzen würde (vgl. BGHZ 63, 124, 126; 75, 96, 107;… MünchKomm.BGB/Wagner, 4. Aufl., § 830 Rdn. 12 u. 14 m.w.N.). - LAG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 6 Sa 374/07
Schadensersatz, Unterschlagung, Gesamtschuldner, Genossenschaft, Vorstand, …
- BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
Nötigung der Regierung eines Landes
- OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05
Sittenwidrigkeit der Vermitttlung von Schuldscheindarlehensgeschäften durch eine …
- OLG Koblenz, 27.06.2003 - 10 U 998/02
Haftungsrecht - Kinder spielen auf Baustelle: Schadensersatzpflicht
- LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 126/05
- OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
- BGH, 03.12.1974 - VI ZR 1/74
Ersatzpflicht der kosmetischen Beseitigung einer Unfallnarbe; Begrenzung des …
- BVerwG, 03.12.1980 - 1 D 86.79
- OLG Bamberg, 20.10.2004 - 4 W 108/04
Immobilienanlagen
- BVerwG, 22.11.1979 - 1 D 84.78
- OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 U 1215/09
Zulässigkeit eines Teilurteils; Voraussetzungen der Haftung von Mittätern
- OLG Frankfurt, 06.09.2002 - 25 U 235/01
Anspruch auf Unterlassung der Zustimmung zur Veröffentlichung ehrenrühriger …
- LG Dortmund, 17.01.2001 - 14 (XVII) K 11/00
Die sog. Aids-Lüge
- ArbG Düsseldorf, 09.06.2008 - 3 (8) Ca 336/06
