Rechtsprechung
| BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83; 2 BvE 4/84 |
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Art. 38 GG, Informationsrechte des einzelnen Abgeordneten;
Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, Fraktionen im Organstreitverfahren;
Art. 110 GG
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
- Alpmann Schmidt
GG Art. 110 Abs. 1; GG Art. 38 Abs. 1; GG Art. 40; GG Art. 42 Abs. 2; GG Art. 77
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Zulässikeit des Organstreitverfahrens
Verfahrensgang
- BVerfG, 15.12.1983 - 2 BvE 14/83
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83; 2 BvE 4/84
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 70, 324
- NJW 1986, 907
Wird zitiert von ... (123)
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Im Organstreit kann der einzelne Abgeordnete die behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung jedes Rechts, das mit seinem Status verfassungsrechtlich verbunden ist, im eigenen Na men geltend machen (vgl. BVerfGE 62, 1 [32] m.w.N.; 70, 324 [350]).Mit ihm macht der Antragsteller geltend, er werde dadurch in seinen ihm durch das Grundgesetz, insbesondere durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG übertragenen Rechten verletzt, daß im einzelnen näher bezeichnete Bestimmungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ihn als fraktionslosen Abgeordneten entweder von bestimmten Bereichen der parlamentarischen Tätigkeit ganz ausschlössen (vgl. dazu BVerfGE 70, 324 [350]) oder seine Mitwirkungsrechte beschränkten.
Der Antragsteller kann wie jeder andere Bundestagsabgeordnete auf Höhe und Verwendungszweck eines Haushaltstitels durch eigene Anträge Einfluß nehmen (vgl. BVerfGE 70, 324 [356]).
Zu den sich so ergebenden Befugnissen des Abgeordneten rechnen vor allem das Rederecht (vgl. BVerfGE 10, 4 [12]; 60, 374 [379]) und das Stimmrecht, die Beteiligung an der Ausübung des Frage- und Informationsrechts des Parlaments (vgl. BVerfGE 13, 123 [125]; 57, 1 [5]; 67, 100 [129]; 70, 324 [355], das Recht, sich an den vom Parlament vorzunehmenden Wahlen zu beteiligen und parlamentarische Initiativen zu ergreifen, und schließlich das Recht, sich mit anderen Abgeordneten zu einer Fraktion zusammenzuschließen [vgl. BVerfGE 43, 142 [149]; 70, 324 [354]].
Im Zeichen der Entwicklung zur Parteiendemokratie sind sie notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung (vgl. Art. 53 a Abs. 1 Satz 2 GG; siehe auch BVerfGE 70, 324 [350 f.] m.w.N.).
Was aus den Grenzen und Bindungen dieser Regelungsmacht im einzelnen folgt, muß nach dem jeweiligen Gegenstand bestimmt werden (vgl. BVerfGE 10, 4 [12 ff.] - Rederecht und Fraktionsbindung; 70, 324 [355] - Informationsrecht des Abgeordneten).
Da der Antragsteller als fraktionsloser Abgeordneter statusrechtlich nicht den Fraktionen sondern den übrigen, einer Fraktion angehörenden Abgeordneten gleichsteht (vgl. BVerfGE 70, 324 [354]), kann er nicht verlangen, bei der Einräumung von Redezeiten wie eine Fraktion behandelt zu werden.
Die insoweit dem fraktionslosen Abgeordneten entstehenden Nachteile hat der Deutsche Bundestag im Blick auf die gleiche Rechtsstellung aller, der fraktionsangehörigen wie der fraktionslosen Abgeordneten (vgl. BVerfGE 70, 324 [354]), auszugleichen.
Da um der Ausschußarbeit willen die Einräumung des Stimmrechts an fraktionsangehörige Abgeordnete notwendig ist, wird hiernach im Ergebnis eine unmittelbar zur Parlamentsarbeit gehörende Befugnis der Abgeordneten durch die Fraktionszugehörigkeit vermittelt (vgl. aber BVerfGE 70, 324 [362 f.]).
Obzwar die Rechtsstellung der Fraktion als Zusammenschluß von Abgeordneten - wie der Status des Abgeordneten selbst - aus Art. 38 Abs. 1 GG abzuleiten ist (BVerfGE 70, 324 [362 f.]), folgt die verfassungsrechtliche Anerkennung der Fraktion als notwendige Einrichtung des Verfassungslebens aus der Anerkennung der Parteien in Art. 21 GG (BVerfGE 70, 324 [350]), und zwar offensichtlich in Ansehung der den Fraktionen diesen gegenüber zukommenden Korrelatfunktion.
Mahrenholz (Abweichende Meinung zu BVerfGE 70, 324 [374]) charakterisiert diese Funktion in bezug auf die Ausschußarbeit wohl treffend, indem er die Fraktion als das "eigentliche Scharnier" bezeichnet, das die Repräsentativfunktion des Abgeordneten mit der parteienstaatlich bestimmten sachlichen Arbeit des Bundestages verbindet.
- VerfGH Bayern, 21.02.2002 - 13-VIII-00
Mitgliederzahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums
b) Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH 41, 124) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 324) hätten alle Fraktionen ein gleiches Recht auf Zugang zur Beratung in den Ausschüssen.Die Staatsregierung hält den Antrag unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH 41, 124) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 324) für unbegründet.
a) Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 1988 (VerfGH 41, 124/132 f.) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 1986 (BVerfGE 70, 324/363) betont, dass das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition und das Gebot, parlamentarische Minderheiten zu schützen, im demokratischen Prinzip (Art. 2 und 4 BV) wurzeln.
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH 41, 124/133) hat in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 324/363 f.) aber auch darauf hingewiesen, dass bei der Bestimmung des Umfangs der Rechte der Minderheit andere Rechtsgüter von Verfassungsrang zu berücksichtigen sind.
Die Beschränkung auf 5 Mitglieder sowie die Nichtberücksichtigung einzelner Fraktionen sind auch vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich zulässig angesehen worden (vgl. BVerfGE 70, 324/364 ff.).
Diese Gründe machen die Regelung verfassungsrechtlich hinnehmbar (vgl. für das Gremium nach § 4 Abs. 9 HaushaltsG BVerfGE 70, 324/365).
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Nicht alle betroffenen einzelnen (Unter-)Gruppen müssen notwendigerweise mitrepräsentiert sein (so BVerfGE 70, 324, 364, sogar im Falle parlamentarischer Gremien).Da nicht jede betroffene einzelne (Unter-)Gruppe in der Vertreterversammlung vertreten sein muss (s oben mit Hinweis auf BVerfGE 70, 324, 364), ist es unschädlich, wenn in ihr zB kein Radiologe Mitglied ist.
Es ist gerade Kennzeichen von Repräsentativorganen, dass diese nur ein verkleinertes Abbild der Mitgliedschaft sind, in ihnen aber keineswegs jedes Mitglied vertreten ist (hierzu vgl oben unter 3b mit Hinweis auf BVerfGE 70, 324, 364).
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Lissabon
Zum Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ; 112, 118 ).Wenn die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Themen der Welthandelsrunden und die vom Rat festgelegten Verhandlungsrichtlinien (Art. 218 Abs. 2 AEUV) unterrichtet und ihm dadurch die Prüfung der Einhaltung des Integrationsprogramms durch die Europäische Union und die Kontrolle der Tätigkeit der Bundesregierung ermöglicht, handelt es sich nicht nur um die selbstverständliche Wahrnehmung ihrer allgemeinen Informationsaufgabe (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 70, 324 ; 105, 279 ; 110, 199 ); sie ist hierzu angesichts der gemeinsamen Integrationsverantwortung und der gewaltenteilenden Aufgabendifferenzierung unter den Verfassungsorganen auch verfassungsrechtlich verpflichtet.
- BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10
Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum …
Das Budgetrecht stellt insofern ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar (vgl. BVerfGE 70, 324 [355 f.]; 79, 311 [329]).Das Budgetrecht stellt insofern ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar (vgl. BVerfGE 70, 324 [355 f.]; 79, 311 [329]).
Der Haushaltsplan, der nach Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG durch das Haushaltsgesetz festgestellt wird, ist nicht nur ein Wirtschaftsplan, sondern zugleich ein staatsleitender Hoheitsakt in Gesetzesform (vgl. BVerfGE 45, 1 [32]; 70, 324 [355]; 79, 311 [328]).
- VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-96 So nehmen Fraktionen gleichberechtigt an der Fraktionsfinanzierung teil, sind ihrem Stärkeverhältnis entsprechend gleichermaßen in den Ausschüssen und anderen Parlamentsorganen vertreten und haben ein grundsätzlich gleiches Recht auf Zugang zur Beratung in den Ausschüssen und Gremien des Parlaments (vgl. BVerfGE 70, 324 [363]).
Zwar wird für die Parlamentarische Kontrollkommission der Nachrichtendienste des Bundes verbreitet nur eine mißbräuchliche Behandlung parlamentarischer Minderheiten verfassungsrechtlich ausgeschlossen (…vgl. etwa C. Arndt, Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste, in: Schneider/Zeh [Hrsg.], Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, § 50, S. 1369, 1376; Zeh, in: Isensee/Kirchhof [Hrsg.], Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band II, § 42 Rdnr. 47 unter Hinweis auf BVerfGE 70, 324 [363 ff.]).
Zu Recht ist daher eine solche Verfahrensweise als ungewöhnlich bezeichnet worden, die einer besonderen Rechtfertigung bedarf (vgl. BVerfGE 70, 324 [365]).
Insofern handelt es sich um Gründe, die es rechtfertigen, die Bestellung des Gremiums vom Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 70, 324 [365]).
Ein solches Verfahren schließt allerdings immer auch die Möglichkeit ein, daß die Mehrheit ihre Entscheidung nicht in Übereinstimmung mit den Kriterien trifft, um derentwillen dieses Verfahren vorgesehen ist, sondern um ihr politisch genehme Abgeordnete zu wählen oder Minderheiten zu übergehen (vgl. BVerfGE 70, 324 [365]).
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die Mehrheit des Sächsischen Landtages einen Abgeordneten deshalb ablehnt, weil er fachlich entweder nicht kompetent ist oder aber das Vertrauen deshalb nicht findet, weil er keine Gewähr dafür bietet, daß die Geheimhaltungsvoraussetzungen auch eingehalten werden (vgl. BVerfGE 70, 324 [362 ff.]).
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss
Zu dem Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ).d) Ohne eine Gliederung des Bundestages in Fraktionen grundsätzlicher politischer Gleichsinnigkeit wäre nicht nur die praktische und transparente Arbeit des Parlaments unmöglich (BVerfGE 2, 143 ; 70, 324 ; 84, 304 ), ausgeschlossen wäre auch eine spiegelbildliche Abbildung der Stärkeverhältnisse des Plenums in verkleinerten, aber für den Bundestag als Ganzes handelnden Gremien.
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass es dem Bundestag in sachlich begründeten Fällen verfassungsrechtlich unbenommen ist, für Ausschüsse oder ähnliche Gremien eine Mitgliederzahl vorzusehen, die bei Anwendung der üblichen Regeln für die Sitzverteilung eine Berücksichtigung aller parlamentarischen Gruppierungen nicht ermöglicht (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer früheren Entscheidung die geschäftsordnungsrechtliche Regel, dass die Ausschüsse entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zu besetzen sind (§ 12 GOBT), nicht nur in ihrer Bedeutung für die jeweilige Opposition gewürdigt, sondern sie zugleich als grundsätzlich notwendige Konsequenz der aus dem demokratischen Prinzip folgenden Rechtsstellung der parlamentarischen Mehrheit aufgefasst (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
- VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95 So nehmen Fraktionen gleichberechtigt an der Fraktionsfinanzierung teil, sind ihrem Stärkeverhältnis entsprechend gleichermaßen in den Ausschüssen und anderen Parlamentsorganen vertreten und haben ein grundsätzlich gleiches Recht auf Zugang zur Beratung in den Ausschüssen und Gremien des Parlaments (vgl. BVerfGE 70, 324 = DÖV 1986, S. 240).
Minderheiten verfassungsrechtlich ausgeschlossen (…vgl. etwa C. Arndt, a.a.0., § 50, S. 1369, 1376; Zeh, a.a.O., § 42 Rn. 47 unter Hinweis auf BVerfGE 70, 324).
Zu Recht ist daher eine solche Verfahrensweise als ungewöhnlich bezeichnet worden, die einer besonderen Rechtfertigung bedarf (vgl. BVerfGE 70, 324).
Insofern handelt es sich um Gründe, die es rechtfertigen, die Bestellung des Gremiums vom Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 70, 324).
um derentwillen dieses Verfahren vorgesehen ist, sondern um ihr politisch genehme Abgeordnete zu wählen oder Minderheiten zu übergehen (vgl. BVerfGE 70, 324 [365]).
unbedenklich, wenn die Mehrheit des LT einen Abgeordneten deshalb ablehnt, weil er fachlich entweder nicht kompetent ist oder aber das Vertrauen deshalb nicht findet, weil er keine Gewähr dafür bietet, daß die Geheimhaltungsvoraussetzungen auch eingehalten werden (vgl. BVerfGE 70, 324).
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91
Teilnahme berufsmäßiger Gemeinderäte an Abstimmung in Fraktionssitzung
Sie sind damit ihrerseits Ausdruck des freien Mandats ihrer Mitglieder (vgl. BVerfGE 43, 142 (149); 70, 324 (354, 363); 80, 188 (220); BVerfG, NJW 1991, 2474 (2476)).Selbst wenn im Sinne der Klägerin berücksichtigt wird, daß die Fraktionen als Teilorgane des Rates nicht nur tatsächlich, sondern auch institutionell-rechtlich in dessen Meinungs- und Willensbildungsprozeß einbezogen sind (vgl. BVerfGE 70, 324 (350 f.)), ergeben sich gerade unter dem Gesichtspunkt der Repräsentation des Volkes zwischen der Abstimmung in den Fraktionen einerseits und der Entscheidung des Rates andererseits derart erhebliche Unterschiede, daß eine Gleichsetzung dieser beiden Entscheidungsebenen nicht in Betracht kommt.
Doch muß die Minderheit zumindest Gelegenheit gehabt haben, ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozeß der Vertretung einzubringen (vgl. BVerfGE 70, 324 (363)).
Für den der Volksvertretung erteilten Repräsentationsauftrag hat darum die öffentliche Auseinandersetzung zwischen den Fraktionen im Plenum in Form von Rede und Gegenrede eine wesentliche und tragende Bedeutung (vgl. BVerfGE 70, 324 (355)).
Vor allem wegen dieser alle politischen Kräfte einschließenden Organisationsstruktur sind die Ausschüsse imstande, die dem Plenum aufgetragene Repräsentation des Volkes weitgehend vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 70, 324 (363); 80, 188 (221 f.); BVerfG, NJW 1991, 2474 (2476)).
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
Dies spricht dafür, daß der Verfassungsgeber, der den damaligen Besetzungsmodus kannte, an diesem nichts ändern wollte (vgl. BVerfGE 44, 308 [314 f.]; 70, 324 [360 f.]).Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings auch die Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips im demokratischen Parlamentarismus (vgl. BVerfGE 40, 237 [249]; 70, 324 [355]), das nicht weniger Gewicht hat als der Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung im Strafprozeß und dem, wie Art. 44 Abs. 1 GG belegt, gerade für das parlamentarische Untersuchungsverfahren insbesondere bei Mißstandsenqueten, ein besonderer Stellenwert zukommt.
Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Wahrung von Dienstgeheimnissen bei seiner Aufgabenerfüllung hat der Bundestag in detaillierter Weise in der Geheimschutzordnung (sowie in einzelnen Gesetzen) festgelegt (vgl. BVerfGE 67, 100 [135 f.]; 70, 324 [359]).
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehen aus dem Gerichtssaal II - n-tv
- VerfGH Sachsen, 23.04.2008 - 87-I-06
Sächsischer Landtag in Informationsrechten verletzt
- VerfGH Sachsen, 17.02.1995 - 4-I-93
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 29/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
- BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95
Keine einstweilige Anordnung zur Vorlage der jährlichen Prüfungsberichte des …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 73/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 50/02 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 28/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 4/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 38/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 13/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 9/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 36/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 39/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 30/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06
Überwachung von Bundestagsabgeordneten
- VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 12/98
Organstreitigkeit; Ältestenrat; Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - VerfGH 6/97
- StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/03
Keine Verletzung der Statusrechte eines Abgeordneten durch Zahlung von …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- LVerfG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - VerfGH 6/97
- VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
- BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
Senatsentscheidung zum Fraktions- und Gruppenstatus von Bundestagsabgeordneten
- VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
Antrag auf Wahrnehmung von Kontrollpflichten durch die Parlamentarische …
- VerfGH Bayern, 17.07.2001 - 56-IVa-00
Verfassungsstreitigkeit wegen der Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf …
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82
Staatsverschuldung
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 83/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 71/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
Bundeswehreinsatz
- BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03
Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme …
- BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92
Kein Anspruch einer Fraktion auf Vertretung in jedem Ausschuss
- BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Bundestagsauflösung III
- VGH Hessen, 29.03.2000 - 8 TZ 815/00
Informationsanspruch der Ratsmitglieder - Teilnahme an sog "interfraktionellen …
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07
Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - 15 A 4544/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 15 A 2604/99
Informationsrecht der Ratsmitglieder
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 A 4282/02
Vollversammlungsmitglied der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer hat …
- VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 6/04
Parlamentsrecht; Abgeordneter; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht; …
- StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
Rückkauf der ENBW-Aktien: Mappus' Vermächtnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2004 - 15 A 4168/02
Besetzung des Jugendhilfeausschusses
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg bei Abgeordneten
- VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01
Schleswig-holsteinische Landesregierung muss Landtagsabgeordneten Akten vorlegen
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - LVerfG 5/10
1. Eine generelle Verfassungsaufsicht ist auch im Landesverfassungsrecht …
- VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 77-I-06
- VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde - …
- BVerfG, 11.01.1995 - 2 BvE 5/94
Antragsbefugnis eines fraktionslosen Abgeordneten
- VerfG Brandenburg, 10.11.1994 - VfGBbg 4/94
- VerfGH Thüringen, 19.09.2001 - VerfGH 4/01
Staats- und Verfassungsrecht; Volksbegehren; Volksgesetzgebung; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - VerfGH 7/07
Landtagsabgeordneter Priggen im Organstreitverfahren gegen die Landesregierung …
- BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvK 3/98
Schleswig-Holsteinische Volksinitiative "Schule in Freiheit" unzulässig
- VerfGH Berlin, 06.10.2009 - VerfGH 143/08
Das Volksbegehren "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" ist …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02
Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter
- BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08
Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; …
- VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
Vorgänge um die Sächsische Landesbank verletzen Budgetrecht des Sächsischen …
- BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Meinungsäußerungen bzw. …
- StGH Hessen, 12.12.2005 - P.St. 1899
- BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.08
Gemeindevertretung; Wahl des Gemeindevorstands/Magistrats; …
- BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88
Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag
- VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02
Verwendung von Fraktionszuschüssen - Öffentlichkeitsarbeit
- VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02
Staats- und Verfassungsrecht, Organstreitigkeit; Fragerecht; Beantwortungspflicht
- VerfG Brandenburg, 15.03.2007 - VfGBbg 42/06
Organstreitverfahren: Verletzung der Aktenvorlagepflicht eines Abgeordneten aus …
- BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90
- BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
Verfassungsrechtliche Prüfung des Ausschlusses eines Fraktionsmitarbeiters aus …
- BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2306/96
Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde der Fraktion bzw. Gruppe eines …
- BVerwG, 18.06.2004 - 8 B 41.04
Besetzung des Jugendhilfeausschusses durch Richter
- VerfGH Bayern, 26.11.2009 - 32-IVa-09
Mitgliederzahl von Ausschüssen
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.05.1996 - VerfGH 5/95
- StGH Bremen, 19.10.1996 - St 1/95
Rückzahlungsverpflichtung einer aus dem Landesparlament ausgeschiedenen …
- StGH Baden-Württemberg, 20.11.1996 - GR 2/95
- VerfG Hamburg, 23.06.1997 - HVerfG 1/96
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
- VerfGH Bayern, 31.03.2000 - 2-IX-00
Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Faire Volksrechte im Land"
- VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
- OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 11 LC 290/03
Castor; Castortransport; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
- VG Düsseldorf, 22.08.2008 - 1 K 4682/07
Nachwahl eines Vertreters der Stadt Mönchengladbach in eine …
- VerfG Brandenburg, 28.03.2001 - VfGBbg 46/00
Zur Frage der Verletzung des Rederechts der Landtagsabgeordneten und des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 14/00
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.07.2002 - VerfGH 2/01
- VGH Baden-Württemberg, 04.08.2010 - 9 S 2315/09
(Ordnungsgemäße Einberufung einer Sitzung eines Hochschulsenats)
- OVG Sachsen, 14.09.2010 - 4 B 87/10
Spiegelbildliche Besetzung der Ausschüsse bei einer geringen Ausschussgröße …
- BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
Ausschluß der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht bei …
- VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
- VG Berlin, 30.09.2008 - 72 A 5.08
Wahl eines Personalrats für die Beschäftigten der SPD-Bundestagsfraktion nicht …
- VGH Hessen, 27.05.1988 - 6 UE 3410/86
Anfechtung der Wahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.12.1990 - VerfGH 2/90
- VG Düsseldorf, 14.12.2001 - 1 K 7978/99
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 217/04
Organstreitverfahren: Verletzung von Art 86 Abs 3 S 2 Verf BE durch Unterlassen …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 2/07
Verfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck gegen die Bestimmung von Bernburg zum …
- VerfGH Bayern, 30.09.1994 - 146-IVa-93
- VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98
- VG Oldenburg, 31.08.2004 - 2 B 2197/04
Bildung einer Gruppe im Stadtrat; Ausschuss; Fraktion; Gruppe; Ratsausschuss; …
- VerfGH Saarland, 23.01.2006 - Lv 3/05
Zurückweisung des Antrag des Volksbegehrens "Rettet die Grundschulen im Saarland"
- VerfGH Saarland, 13.03.2006 - Lv 5/05
- LVerfG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - VerfGH 7/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1990 - 7 A 11036/90
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 7 B 13092/94
- VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02
- VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 76-I-05
Antrag der NPD-Fraktion gegen Schülerkalender des Sächsischen Landtages verworfen
- LVerfG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - VerfGH 14/00
- LVerfG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2002 - VerfGH 2/01
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