Rechtsprechung
| BGH, 21.06.2000 - XII ARZ 6/00 |
Hausratsverteilung - türkisches Ehepaar
§ 36 Abs. 3 ZPO gilt nur, wenn sich die Zuständigkeit des vorlegenden OLG aus § 36 Abs. 2 ZPO (nicht aus § 36 Abs. 1 ZPO) ergibt;
(Hinweis: die dem Verfahren zugrundeliegende materielle Rechtsfrage ist nun durch Art. 17a EGBGB geklärt)
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
ZPO § 36 Abs. 3
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof in Zuständigkeitsbestimmungsverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zuständigkeitsbestimmungsverfahren: Divergenzvorlage an den BGH
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 3214
- MDR 2000, 1209
- BB 2000, 2124
- JR 2001, 335
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 16.12.2003 - X ARZ 270/03
Mietrecht - Gerichtsstand nach § 29a ZPO
Der Beklagte zu 1 hat seinen allgemeinen Gerichtsstand im Land Brandenburg, die Beklagten zu 2 und 3 haben ihren allgemeinen Gerichtsstand im Land Berlin, so daß das vorlegende Oberlandesgericht anstelle des Bundesgerichtshofes zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen ist (§ 36 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH, Beschl. v. 21.06.2000 - XII ARZ 6/00, NJW 2000, 3214) und das vorlegende Oberlandesgericht bezüglich der Frage, ob für Ansprüche des Vermieters gegen Dritte aus einem selbständigen Gewähr- oder Garantievertrag, hilfsweise aus einer Bürgschaftsverpflichtung, wie sie der Kläger gegenüber den Beklagten geltend macht, der Gerichtsstand des § 29a Abs. 1 ZPO gilt, von der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 2000, 1734) abweichen will. - BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklagen gegen Unterhaltstitel minderjähriger …
In Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ist eine Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof nach § 36 Abs. 3 ZPO zulässig, wenn der Bundesgerichtshof das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht ist und die Bestimmungszuständigkeit eines Oberlandesgerichts sich aus § 36 Abs. 2 ZPO ergibt (Senatsbeschluß vom 21. Juni 2000 - XII ARZ 6/00 - BGHR ZPO § 36 Abs. 3 Divergenzvorlage 1). - BayObLG, 17.07.2002 - 1Z AR 74/02
Verfahrensrecht - Bindungswirkung einer Verweisung
Deswegen kommt, obwohl die Entscheidung von der Stellungnahme zu einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beantworteten Rechtsfrage abhängt (vgl. nachstehend unter 3 d), eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 36 Abs. 3 ZPO nicht in Betracht (BGH NJW 2000, 3214 f.;… Zöller/Vollkommer aaO Rn. 4a, 10).
- OLG München, 13.02.2008 - 31 AR 274/07
Kein besonderer Gerichtsstand der Widerklage für widerbeklagte Dritte - …
Der Anwendungsbereich der Divergenzvorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO ist eröffnet (vgl. BGH NJW 2000, 3214). - KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08
Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeit bei nicht rechtzeitig gestelltem …
Eine Divergenzvorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von der Rechtsansicht der Oberlandesgerichte Brandenburg und Braunschweig kommt nicht in Betracht, da der Senat nicht nach § 36 Abs. 2 ZPO, sondern auf Grund originärer Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 ZPO zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW 2000, 3214). - OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 19 Sa 5/01
Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Zivil- und Kammer für Handelssachen; …
Wie der Bundesgerichtshof (NJW 2000, 3214, 3215) unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien und den sich daraus ableitbaren Zweck der Entlastung des Bundesgerichtshof dargelegt hat, besteht eine Vorlagepflicht eines Oberlandesgerichts gemäß § 36 Abs. 3 ZPO nur dann, wenn dieses Oberlandesgericht gemäß § 36 Abs. 2 ZPO anstelle des Bundesgerichtshofs entscheidet. - OLG Naumburg, 22.01.2008 - 1 AR 19/07
Zuständigkeitsbestimmung für vereinfachte Kostenfestsetzung im Anschluss an …
Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 36 Abs. 3 ZPO kommt indessen nicht in Betracht, weil der erkennende Senat hier nicht anstelle des Bundesgerichtshofs entscheidet (vgl. BGH, Beschluss v. 21. Juni 2000, XII ARZ 6/00 - NJW 2000, 3214;… vgl. auch Vollkommer in: Zöller, 26. Aufl. 2007, § 36 Rn. 4a), sondern in eigener, originärer Zuständigkeit. - OLG Hamm, 31.05.2010 - 32 Sbd 128/09
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Erhebung einer Drittwiderklage
Der Anwendungsbereich der Divergenzvorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO ist demnach eröffnet (vgl. BGH NJW 2000, 3214, 3215).
