Gesetzesstand: 14. Mai 2008
Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
Hausratsverteilung - türkisches Ehepaar
§ 36 Abs. 3 ZPO gilt nur, wenn sich die Zuständigkeit des vorlegenden OLG aus § 36 Abs. 2 ZPO (nicht aus § 36 Abs. 1 ZPO) ergibt;
(Hinweis: die dem Verfahren zugrundeliegende materielle Rechtsfrage ist nun durch Art. 17a EGBGB geklärt)
Fundstellen
NJW 2000, 3214
MDR 2000, 1209