Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1989 - IVa ZR 174/88 |
Hausüberschreibung an Schwiegersohn - 'sehr schön'
§ 2287 BGB, formlose Einwilligung des Vertragserben in eine beeinträchtigende Verfügung ist unzureichend, § 2348 BGB analog
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer formlosen Einwilligung in eine beeinträchtigende Verfügung
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 108, 252
- NJW 1989, 2618
- MDR 1989, 1086
- FamRZ 1989, 1076
- FamRZ 1991, 552
- Rpfleger 1989, 413
- NJW-RR 1989, 1282
- DNotZ 1990, 803
- WM 1989, 1653
- DB 1989, 2272
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
Wirksamkeit beeinträchtigende Verfügungen; Begriff des lebzeitigen …
Jedenfalls fehle es an der für die Wirksamkeit einer solchen Einwilligung erforderlichen notariellen Beurkundung (vgl. BGHZ 108, 252, 254 f.). - OLG Köln, 20.07.2005 - 13 U 62/05
Schenkung einer Kontoforderung ohne Mitwirkung der Bank
- OLG Hamm, 04.08.2005 - 10 U 137/04
Unwirksamkeit eines Vermächtnisse wegen Beeinträchtigung des wechselbezüglich …
Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die formlose Einwilligung des bindend bedachten Erben in eine seine Rechte beeinträchtigende Verfügung von Todes wegen nicht geeignet ist, den Erblasser von seiner Bindung zu befreien; denn das Gesetz knüpft mit § 2348 BGB den Verzicht auf berechtigte Erberwartungen an die Einhaltung strenger Formvorschriften (BGH, NJW 1989, 2618, 2619).
