Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1989 - IVa ZR 174/88   

Hausüberschreibung an Schwiegersohn - 'sehr schön'

§ 2287 BGB, formlose Einwilligung des Vertragserben in eine beeinträchtigende Verfügung ist unzureichend, § 2348 BGB analog

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer formlosen Einwilligung in eine beeinträchtigende Verfügung

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 108, 252
  • NJW 1989, 2618
  • MDR 1989, 1086
  • FamRZ 1989, 1076
  • FamRZ 1991, 552
  • Rpfleger 1989, 413
  • NJW-RR 1989, 1282
  • DNotZ 1990, 803
  • WM 1989, 1653
  • DB 1989, 2272



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04  

    Wirksamkeit beeinträchtigende Verfügungen; Begriff des lebzeitigen

    Jedenfalls fehle es an der für die Wirksamkeit einer solchen Einwilligung erforderlichen notariellen Beurkundung (vgl. BGHZ 108, 252, 254 f.).
  • OLG Köln, 20.07.2005 - 13 U 62/05  

    Schenkung einer Kontoforderung ohne Mitwirkung der Bank

    Es genügt, wenn die Abtretung mit dem Tod des Erblassers/Schenkers wirksam wird; eine aufschiebend befristete oder bedingte Abtretung reicht als Vollzug sowohl bei § 518 Abs. 2 BGB als auch bei § 2301 Abs. 2 BGB aus (BGH, NJW-RR 1989, 1282).
  • OLG Hamm, 04.08.2005 - 10 U 137/04  

    Unwirksamkeit eines Vermächtnisse wegen Beeinträchtigung des wechselbezüglich

    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die formlose Einwilligung des bindend bedachten Erben in eine seine Rechte beeinträchtigende Verfügung von Todes wegen nicht geeignet ist, den Erblasser von seiner Bindung zu befreien; denn das Gesetz knüpft mit § 2348 BGB den Verzicht auf berechtigte Erberwartungen an die Einhaltung strenger Formvorschriften (BGH, NJW 1989, 2618, 2619).
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