Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54   

Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen

§§ 242, 26, 27, 259 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 7, 134
  • NJW 1955, 390
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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05  

    (Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und

    Zwar kann auch eine Absprache hinsichtlich einer späteren Mitwirkung bei der Beuteverwertung als Teilnahme bei der Vortat und außerdem als Hehlerei in Betracht kommen (vgl. BGHSt 7, 134, 142; BGH NStZ 2002, 200, 201 m.w.N.).

    Dieses Ergebnis ist die Konsequenz aus der Rechtsprechung, die eine Vereinbarkeit von Hehlerei und Teilnahme am Diebstahl anerkennt (so schon BGHSt 7, 134).

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96  

    Merkmal des "Sich-Verschaffens" beim Straftatbestand der Hehlerei (Ausschluß bei

    In dem Zusammenwirken von Vortäter und Hehler besteht der innere Zusammenhang mit der Vortat, der nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 33, 50, 52; 27, 45 f.; 10, 151, 152; 7, 134, 137; RGSt 57, 203, 204; 55, 58 ; 54, 280, 281; 52, 203; 35, 278, 281; 20, 209, 210; 1e, 303) und herrschender Ansicht im Schrifttum (vgl. - jeweils m.w.N. Ruß in LK StGB 11. Aufl. § 259 Rdn. 17; Stree aaO 5 259 Rdn. 42; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. 5 259 Rdn. 16; Lackner StGB 21. Aufl. § 259 Rdn. 10) für die Hehlerei in allen ihren Begehungsformen - auch für das Sich-Verschaffen - erforderlich ist (a.A. Samson in SK-StGB 5 259 Rdn. 33; Roth JA 1988, 193, 206; RGSt 44, 249, 251 [für das Mitwirken zum Absatz]; Hruschka JR 1980, 221 [für das Sich-Verschaffen]).

    Der Hehler enthebt den Dieb der Sorge um die gefahrlose Verwertung seiner Beute und schafft so durch sein Vorhandensein einen ständigen Anreiz für die Begehung von Diebstählen und anderen Vermögensstraftaten ( BGHSt 7, 134, 142).

  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09  

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme

    Eine Hehlereihandlung stellt im Verhältnis zu einer Anstiftung oder Beihilfe zu der vorausgegangen Tat keine mitbestrafte Nachtat dar ( BGHSt 7, 134).

    Denn eine Hehlereihandlung stellt im Verhältnis zu einer Anstiftung oder Beihilfe zu der vorausgegangen Tat keine mitbestrafte Nachtat dar ( BGHSt 7, 134; Rissing-van Saan in LK-StGB 12. Aufl., vor § 52 Rdn. 157).

mehr
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03  

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Da die Hehlerei in diesem Fall nicht als mitabgegoltene Nachtat des Diebstahls zu bewerten wäre (vgl. BGHSt 7, 134 [138ff.]), bedarf die Frage, ob die Nichtverfolgbarkeit der Vortat auch im Falle der Verjährung zum Wiederaufleben der Strafbarkeit der Nachtat führt (vgl. BGH JZ 1993, 475 mit ablehnender Anmerkung Stree, vgl. auch BGH GA 1971, 83), keiner Erörterung.
  • BGH, 03.12.2009 - 4 StR 477/09  

    Betrug durch Tanken ohne zu bezahlen (Vollendung; Versuch); keine Hehlerei durch

    Der Mittäter der Vortat kann hinsichtlich dieser Tat nicht wegen Hehlerei strafbar sein ( BGHSt 7, 134, 137; 33, 50, 52).

    Im Hinblick darauf, dass das Landgericht an anderer Stelle festgestellt hat, dass die Angeklagten sich zusammengeschlossen hatten, um arbeitsteilig mit weiteren, gesondert verfolgten Mittätern Kraftstoff zu erlangen, lässt die Bewertung der Tathandlung als Hehlerei im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB besorgen, dass das Landgericht übersehen hat, dass der Angeklagte im Fall mittäterschaftlicher Begehung der Vortat als tauglicher Täter der Hehlerei ausscheidet (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 134, 137; 33, 50, 52).

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80  
    § 374 AO soll ähnlich, wie § 259 StGB (vgl. dazu BGHSt 7, 134 [137]; 10, 151 [152]; 27, 45 [46]), den durch die Vortat eines anderen geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustand bekämpfen, der durch den Täter zum eigenen Nutzen aufrechterhalten wird (BGH Urteil vom 4.September 1956 - 5 StR 64/55 -; Urteil vom 2.Juni 1959 - 1 StR 189/59; Hübner a.a.0. § 374 AO Rdn. 8; Meyer aaO § 374 AO Anm. 1; a.A. Franzen/Gast/Samson aaO § 374 AO Rdn. 2).
  • BGH, 20.05.1986 - 1 StR 224/86  

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Raub

    Dabei genügt es zwar, daß der wirtschaftliche Wert der gemeinsam erlangten Beute auch ihm zufließen soll (vgl. BGH aaO.); die Vereinbarung, nach der Tat die Beute ankaufen oder sonst bei ihrer Verwertung mitwirken zu wollen, reicht dagegen nicht aus (BGHSt 7, 134, 141; 8, 390, 392).

    teilhat, sein Interesse vielmehr dahin geht, sich diesen Erfolg durch eine freiwillige Verfügung des Täters zu verschaffen (BGHSt 7, 134, 141 ..).

  • BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59  

    Aluhandel - §§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat

    Der Täter, der die Beute alsbald nach Verlassen des Herrschaftsbereichs des Bestohlenen ankauft, ist deshalb als Gehilfe und als Hehler dann zu bestrafen, wenn er nur mit Rücksicht auf diesen Erwerb geholfen hat (im Anschluß an BGHSt 7, 134).

    Wie der Große Senat für Strafsachen in BGHSt 7, 134 ff entschieden hat, sind Anstifter und Gehilfen der Vortat, die im Anschluß an die Vortat Hehlereihandlungen begehen, nicht nur der Anstiftung und Beihilfe zur Vortat, sondern auch der Hehlerei schuldig, und zwar auch dann, wenn sie bereits bei der Teilnahmehandlung auf die Beute abzielten.

  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02  

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Der Annahme von Hehlerei stünde es nicht entgegen, wenn S. Beihilfe zum versuchten Betrug der Angeklagten C., G. und D. geleistet hätte (vgl. nur BGHSt 7, 134).
  • BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84  
    Dieser kann mithin nicht sein eigener Hehler sein, während Anstifter und Gehilfen der Vortat, die nach deren Abschluß Hehlereihandlungen begehen, sowohl wegen ihrer Teilnahme an der Vortat als auch nach § 259 StGB betraft werden können (BGHSt 7, 134; 8, 390; 13, 403; 22, 206).
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87  

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

  • OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 1 Ws 288/03  

    Räumliche Geltung des Strafgesetzbuches: Anwendung auf Auslandstaten gegen

  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76  

    Ölgemälde - § 259, Absatz StGB, kein Absatzerfolg

  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68  
  • BGH, 18.04.1996 - 4 StR 89/96  
  • OLG München, 27.07.2006 - 5St RR 103/06  

    Täterschaftliche Hehlerei und Teilnahme an der Vortat

  • BGH, 13.01.2010 - 4 StR 378/09  

    Keine Hehlerei durch Vortäter der Tat; Computerbetrug.

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65  
  • BGH, 18.05.1976 - 1 StR 146/76  

    Entwendete Kunstgegenstände - Wahlfeststellung

  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 278/97  
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55  
  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 525/56  

    Verschrotten des Motorrads - § 259 StGB, einverständliches Zusammenwirken mit dem

  • BGH, 26.01.1972 - 2 StR 631/71  
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 539/73  
  • BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79  

    Rechtswidrigkeit von Straftaten im Rahmen eines Fluchthilfeunternehmens

  • BGH, 08.05.1959 - 4 StR 28/59  
  • BGH, 13.02.1991 - 2 StR 641/90  
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