Rechtsprechung
| BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99 |
Heidemörder
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 101a UrhG, Auskunft über Informanten
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- rechtambild.de
Verwendung von Bilddarstellungen im Rahmen einer Fotomontage
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
"Heidemörder"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
"Heidemörder"
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.03.1998 - 308 O 357/97
- BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 2880
- ZUM 1999, 633
Wird zitiert von ... (11)
- OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
Haftung für Link auf Kopierschutz-Software - Heise
Denn die Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung urheberrechtlich geschützter geistiger Leistungen wird als vermögenswertes Recht von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG erfasst (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder).Das Verbot ist im Streitfall gerechtfertigt, weil es im Zusammenspiel mit § 95a UrhG dazu dient, eine Verletzung von urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechten der Antragstellerinnen, die ebenfalls verfassungsrechtlich nach Art. 14 GG geschützt sind (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder), zu erschweren, und weil die Antragsgegnerin beim Setzen des streitgegenständlichen Hyperlinks positive Kenntnis davon hatte, dass die verlinkte Website rechtswidrigem Handeln dient.
- OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06
Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für …
Im Hinblick darauf, dass sich die Klägerin im Streitfall ebenfalls auf eine grundrechtlich geschützte Position berufen kann, weil die Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung urheberrechtlich geschützter geistiger Leistungen als vermögenswertes Recht von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG erfasst (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder) wird, ist der mit der Auskunftsverurteilung gemäß dem Tenor des vorliegenden Urteils verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Anbieter bei einer Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt, zumal die Anbieter durch Nr. 8 der bereits erwähnten Erklärung "Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten" einer Übermittlung personenbezogener Daten an dritte Rechtsinhaber für den Fall, dass Angebote deren Urheberrechte verletzen, grundsätzlich zugestimmt haben. - OLG München, 23.10.2008 - 29 U 5696/07
Heise haftet für Hyperlinks
Auf Seiten der Klägerinnen streitet der Schutz von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten, die als vermögenswerte Rechte von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG erfasst werden (vgl. BVerfG NJW 1999, 2880 [2881] m. w. N.).
- LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05
Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten
Denn die Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung urheberrechtlich geschützter geistiger Leistungen wird als vermögenswertes Recht von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG erfasst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.5. 1999 - 1 BvR 77/99, NJW 1999, 2880, 2881). - OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
Urheberrrecht - PCs sind vergütungspflichtige Geräte
Außerdem wäre eine etwaige Berufsausübungsregelung, die mit der Festsetzung einer Gerätevergütung nach § 54a Abs. 1 UrhG für PCs in Höhe von 12,-- EUR pro Gerät verbunden ist, im Hinblick auf die ebenfalls verfassungsrechtlich nach Art. 14 GG geschützten und § 54a Abs. 1 UrhG zugrunde liegenden Belange der Urheber in Gestalt der Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer urheberrechtlich geschützten geistigen Leistungen (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder) gerechtfertigt. - OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 14 U 90/06
Recherchen und Pressefreiheit
Sie umfaßt vielmehr auch den gesamten Bereich der publizistischen Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere auch die Beschaffung von Informationen gehört (…BVerfGE 66, S. 116 ff., 133; BVerfG, NJW 1999, S. 2880 ff.;… NJW 2001, S. 503 ff., 504). - OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
Auskunfts- und Vergütungsansprüche der GEMA gegen Werbeagentur wegen Benutzung …
Außerdem wäre eine etwaige Berufsausübungsregelung, die mit den Auskunfts- und ggf. Vergütungsansprüchen der Beklagten bzw. mit dem angefochtenen Urteil des Landgerichts verbunden ist, im Hinblick auf die ebenfalls verfassungsrechtlich nach Art. 14 GG geschützten Belange der (Musik-)Urheber in Gestalt der Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer urheberrechtlich geschützten geistigen Leistungen (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder) gerechtfertigt. - OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von …
Die Abwägung der Grundrechte der Beteiligten hat vorliegend im Rahmen der Rechtswidrigkeit zu erfolgen (vgl. auch KG NJW 1995, 3392, 3394; zur Abwägung im Urheberrecht s. auch BVerfG NJW 1999, 2880 betreffend § 101 a UrhG). - OLG München, 04.07.2002 - 29 U 5522/01
Unmöglichkeit einer farbgetreuen Wiedergabe der angemeldeten Farbe in der …
Folglich könnte ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der geforderten Angabe zum Gewinn nur dann verneint werden, wenn eine solche Auskunftsverpflichtung im Hinblick auf diese "Schwäche" der Berechnungsart als unverhältnismäßige Belastung der Beklagten angesehen werden müsste (vgl. BVerfG NJW 1999, 2880; BGH GRUR 1991, 921, 924 - Sahnesiphon;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 38 Rdn. 9; Köhler, GRUR 1996, 82, 88), wovon auch unter Berücksichtigung der Konkurrenzsituation nicht ausgegangen werden kann. - OVG Saarland, 27.06.2007 - 3 Q 164/06
Zu den Grenzen des Medienauskunftsrechts bei inneren Vorgängen
Die Presse hat eine kritische Funktion und stellt ein Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern dar zum ersteren BVerfG, Beschluss vom 28.5.1999 - 1 BvR 77/99 -; zum letzteren BVerfG, Spiegel-Urteil vom 5.8.1966 - 1 BvR 586/62 -. - OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
GmbH: Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages; …
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