Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1991 - IV ZR 104/90   

Heimlicher Kauf des Elternhauses II

§ 2287, § 826, § 138 Abs. 1, Abs. 2 BGB, Verleitung zum Vertragsbruch

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsstelung des Vertragserben

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1991, 1952
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94  

    Löschung des Hofvermerks - Reichweite einer lebzeitigen Verfügung

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.04.1991 (BGH NJW 1991, 1952 ) nicht ausgeschlossen, daß bei einem kollusivem Zusammenwirken zwischen dem Erblasser und dem Beschenkten § 138 Abs. 1 BGB eingreifen kann.
  • OLG Köln, 16.07.1999 - 19 U 174/98  

    Verjährung der Ansprüche des Vertragserben wegen beeinträchtigender Schenkungen

    Sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1989, 2389 [2390]; bekräftigt in NJW 1991, 1952), der zu § 2287 BGB ausgeführt hat:.
  • OLG München, 24.04.1995 - 30 U 913/94  

    Feststellungsklage des Vertragserben wegen beeinträchtigender Schenkungen

    Die Frage, ob die Rechte aus § 2287 Abs. 1 BGB , einer abschließenden Sonderregelung (vgl. BGHZ 108, 73 ; BGH, NJW 1991, 1952 ), vor dem Tode des Erblassers im Wege einer Feststellungsklage geltend gemacht werden können, ist umstritten.
  • OLG Frankfurt, 19.10.1994 - 17 U 207/93  

    Rechtskraft des Urteils bei notwendiger Streitgenossenschaft; Veräußerung von

    Denn eine Frau M. D. treffende Verpflichtung, den Grundbesitz Höhestraße 20/24 zu ihren Lebzeiten nicht zu veräußern, gab es nicht; die Beklagte und deren Ehemann konnten sie, Frau D., folglich auch nicht zum Bruch einer solchen verleiten (vgl. dazu BGH NJW 1991, 1952 unter 3. nebst den dortigen weiteren Nachweisen).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht