Rechtsprechung
| BGH, 30.04.1991 - IV ZR 104/90 |
Heimlicher Kauf des Elternhauses II
§ 2287, § 826, § 138 Abs. 1, Abs. 2 BGB, Verleitung zum Vertragsbruch
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsstelung des Vertragserben
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 1952
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
Löschung des Hofvermerks - Reichweite einer lebzeitigen Verfügung
Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.04.1991 (BGH NJW 1991, 1952 ) nicht ausgeschlossen, daß bei einem kollusivem Zusammenwirken zwischen dem Erblasser und dem Beschenkten § 138 Abs. 1 BGB eingreifen kann. - OLG Köln, 16.07.1999 - 19 U 174/98
Verjährung der Ansprüche des Vertragserben wegen beeinträchtigender Schenkungen
Sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1989, 2389 [2390]; bekräftigt in NJW 1991, 1952), der zu § 2287 BGB ausgeführt hat:. - OLG München, 24.04.1995 - 30 U 913/94
Feststellungsklage des Vertragserben wegen beeinträchtigender Schenkungen
Die Frage, ob die Rechte aus § 2287 Abs. 1 BGB , einer abschließenden Sonderregelung (vgl. BGHZ 108, 73 ; BGH, NJW 1991, 1952 ), vor dem Tode des Erblassers im Wege einer Feststellungsklage geltend gemacht werden können, ist umstritten. - OLG Frankfurt, 19.10.1994 - 17 U 207/93
Rechtskraft des Urteils bei notwendiger Streitgenossenschaft; Veräußerung von …
Denn eine Frau M. D. treffende Verpflichtung, den Grundbesitz Höhestraße 20/24 zu ihren Lebzeiten nicht zu veräußern, gab es nicht; die Beklagte und deren Ehemann konnten sie, Frau D., folglich auch nicht zum Bruch einer solchen verleiten (vgl. dazu BGH NJW 1991, 1952 unter 3. nebst den dortigen weiteren Nachweisen).
