Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1997 - 5 StR 127/97   

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§§ 212, 22, 13, § 24 StGB, Rücktritt vom Unterlassungsdelikt

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1997, 485
  • NStZ 1998, 507
  • StV 1998, 369



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99  

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Die Rücktrittsvoraussetzungen beim Versuch des Unterlassungsdelikts sind dieselben wie beim beendeten Versuch des Begehungsdeliktes (so schon näher BGH StV 1998, 369).

    Das erweist sich aber als unschädlich, weil die Rücktrittsvoraussetzungen beim Versuch des Unterlassungsdelikts entgegen der zitierten Ansicht dieselben sind wie beim beendeten Versuch des Begehungsdeliktes (so schon mit näherer Begründung BGH StV 1998, 369).

  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02  

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesge-richtshofs steht der Versuch des Unterlassungsdelikts insoweit dem beendeten Versuch des Begehungsdelikts gleich (BGH NStZ 1997, 485; NJW 2000, 1730); die Anforderungen an die Rücktrittsleistung des Alleintäters bestimmen sich daher nach § 24 Abs. 1 Satz 1, 2.
  • BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02  

    Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter

    Alt. StGB zu beurteilen (vgl. BGH StV 1998, 369; NJW 2000, 1730, 1732).
  • BGH, 24.05.2011 - 5 StR 565/10  

    Rücktritt vom Totschlagsversuch durch Unterlassen (Zurechenbarkeit; tauglicher

    a) Selbst wenn das nunmehr entscheidende Tatgericht zur Frage der Todesverursachung, zum Tötungsvorsatz und zum Vorstellungsbild der Angeklagten im Zeitpunkt der objektiv sinnlosen Rettungsbemühungen zu denselben Feststellungen wie das angefochtene Urteil gelangen sollte, kann ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 5 StR 127/97, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 11; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, und vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149).
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