Rechtsprechung
| BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53 |
Heizungsanlage
§§ 263, 13 StGB, Verschweigen einer nach Vertragsschluß entstandenen Zahlungsunfähigkeit und Entgegennahme der Leistung
Sonstiges
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 6, 198
- NJW 1954, 1414
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
Strafrecht - Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall
Eine strafrechtlich relevante Hinweis- und Aufklärungspflicht im Rahmen vertraglicher Beziehungen setzt deshalb voraus, dass besondere Umstände - wie etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis, eine ständige Geschäftsverbindung, überlegenes Fachwissen oder generell Situationen, in denen der eine darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände offenbart - vorliegen (vgl. BGH…, Urt. vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - [BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 16]; Beschl. vom 22. März 1988 - 1 StR 106/88; Urt. vom 15. Juni 1954 - 1 StR 526/53 - [BGHSt 6, 198, 199];… Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 22 f.). - BayObLG, 05.02.1987 - RReg. 3 St 174/86
Eigenbedarf - § 263 StGB, unterlassene Mitteilung eines späteren Wegfalls …
Im Rahmen bestehender Rechtsverhältnisse stützen Rechtsprechung und Lehre eine Garantenpflicht jedoch in bestimmten Fällen auch unmittelbar und ohne Ableitung aus einem besonderen Vertragsinhalt auf den in § 242 BGB verankerten Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. RGSt 70, 151, 155, 156; BGHSt 6, 198, 199;… LK aaO. Rdn. 65;… Schönke/Schröder aaO. Rdn. 23;… SK aaO. Rdn. 47 ), der - über das bürgerliche Recht hinaus - das gesamte Rechtsleben beherrscht (…vgl. Palandt BGB 46. Aufl., § 242 Anm. 1 und 3 b).bb) Die Frage des Bestehens einer Garantenpflicht kann aus strafrechtlicher Sicht vorliegend nicht anders beurteilt werden als nach bürgerlichem Recht (vgl. BGHSt 6, 198, 199;… LK aaO.;… Schönke/Schröder aaO. Rdnn. 21 und 23;… SK aaO. Rdn. 47).
- BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des …
Im Geschäftsverkehr ist nämlich anerkannt, daß derjenige, der eine vertragliche Verpflichtung übernimmt (sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt), nach der Verkehrsauffassung die (stillschweigende) Erklärung abgibt, er sei zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten willens und nach seiner Einschätzung auch in der Lage (BGHSt 15, 24, 26; BGH NJW 1954, 1414, 1415 (insoweit in BGHSt 6, 198 nicht abgedruckt); BGH NStZ 1982, 70;… Lackner aaO Rdn. 32, 34;… Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 263 Rdn. 16 a;… Maaß GA 1984, 264, 268).
- BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93
Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über …
In der Begründung derartiger Aufklärungspflichten ist die Rechtsprechung zunächst verhältnismäßig weit gegangen (vgl. RGSt 66, 58; 69, 284; 70, 151, 155 und 225, 227; BGHSt 6, 198; noch weitergehend die Rechtsprechung in Zivilsachen: BGH NJW 1987, 185). - BGH, 21.02.1989 - 4 StR 643/88
Subsidiarität des Kreditbetruges
Eine Offenbarungspflicht für Tatsachen, die Zweifel an der künftigen Zahlungsfähigkeit des Schuldners begründen, besteht allerdings bei der Anbahnung besonderer Verbindungen, die auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis beruhen (…BGH GA 1967, 64), und bei bereits bestehenden Vertrauensverhältnissen (BGHSt 6, 198). - BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 34.02
Betrug; Strafbefehl; Wirkung des Strafbefehls; Strafbefehlswirkung; Verlust des …
Die schlüssige, aber wider besseres Wissen abgegebene Erklärung, bei Fälligkeit einer Forderung zahlen zu können und zu wollen, stellt zwar eine konkludente Täuschungshandlung dar; denn in der Regel erklärt derjenige, der einen Vertrag schließt, damit auch seine Erfüllungsfähigkeit und willigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1954 1 StR 526/53 ). - BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85
Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines …
Eine solche - allerdings nur in Ausnahmefällen zu bejahende - Offenbarungspflicht kann sich hier, soweit sie nicht ohnehin ausdrücklicher Bestandteil des in der Regel auf längere Dauer angelegten Kreditkartenvertrages ist, jedenfalls nach Treu und Glauben aus der Funktion der Kreditkarte als Zahlungs- und Kreditmittel ergeben (vgl. BGHSt 6, 198, 199). - OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 1 Ws 15/03
Betrug: Täuschung durch Verwendung eines Formularvertrags; Garantenstellung auf …
In der Begründung derartiger Aufklärungspflichten ist die Rechtsprechung zunächst verhältnismäßig weit gegangen (vgl. BGHSt 6, 198), wobei die Rechtsprechung in Zivilsachen die Aufklärungspflichten noch weiter ausdehnte (vgl. BGH NJW 1987, 185). - BGH, 25.01.1984 - VIII ZR 227/82
Haftung des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG wegen unterlassener Aufklärung des …
Denn die Eingehung jeder vertraglichen Verpflichtung enthält - wenn sich aus den Umständen nichts anderes ergibt - die stillschweigende Erklärung des Schuldners, daß er zur Vertragserfüllung willens und nach seinem Urteil bei Fälligkeit auch in der Lage sei (BGH, NJW 1954, 1414;… Dreher/Tröndle, StGB , 41. Aufl., § 263 Rdn. 7) . - BayObLG, 15.02.1990 - RReg. 2 St 398/89
Zum Tatbestand des Kreditbetruges
Eine Offenbarungspflicht für Tatsachen, die Zweifel an der künftigen Zahlungsfähigkeit des Schuldners begründen, besteht allerdings bei der Anbahnung besonderer Verbindungen, die auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis beruhen (…BGH GA 1967, 64), und bei bereits bestehenden Vertrauensverhältnissen (BGHSt 6, 198). - OLG Düsseldorf, 18.04.1997 - 22 U 226/96
Berücksichtigung eines kapitalersetzenden Darlehens im Überschuldungsstatus der …
- BGH, 05.11.1991 - 4 StR 252/91
- BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
- BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61
- BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
Betrug bei Warenbestellung durch Großhändler
- BGH, 25.03.1955 - 2 StR 477/54
- BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60
- BGH, 04.09.1979 - 3 StR 242/79
- BGH, 22.03.1988 - 1 StR 106/88
- BGH, 01.03.1956 - 4 StR 193/55
- BGH, 17.05.1956 - 4 StR 94/56
- BGH, 14.11.1958 - 5 StR 385/58
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