Rechtsprechung
| BGH, 17.09.1987 - VII ZR 153/86 |
Hellhörige Neubauwohnung
§ 635 BGB <Fassung bis 31.12.01>, individualvertraglicher Gewährleistungsausschluß, Unwirksamkeit nach § 242 BGB bei Neubauwohnungen;
§ 638 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 242 BGB bei vom Vertragspartner veranlaßter Nichteinhaltung der Verjährungsfrist
Volltextveröffentlichungen (5)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Formelhafter Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen in Individualvertrag
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unwirksamer formelhafter Ausschluß der Gewährleistung in notariellem Vertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksamkeit der in notariellem Individualvertrag vereinbarten formelhaften Freizeichnung des Veräußerers von Neubauten für "sichtbare Sachmängel" nur bei ausführlicher Belehrung
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 101, 350
- NJW 1988, 135
- ZIP 1987, 1461
- MDR 1988, 219
- BauR 1987, 686
- NJW-RR 1988, 86
- DNotZ 1988, 292
- BB 1988, 16
- ZfBR 1991, 108
- ZfBR 1989, 245
- ZfBR 1988, 16
- WM 1987, 1367
- JR 1988, 327
- DB 1987, 2516
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 29.06.1989 - VII ZR 151/88
Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen für Sachmängel bei Umwandlung in …
Die vom Senat aus § 242 BGB entwickelten Grundsätze zur Unwirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel in einem notariellen Individualvertrag gelten auch beim Erwerb einer Eigentumswohnung, die durch Umwandlung eines Bungalows in ein Haus mit zwei Eigentumswohnungen geschaffen worden ist (im Anschluß an Senatsurteile BGHZ 100, 391; 101, 350; NJW 1988, 1972).Entscheidend ist allein, daß sich aus dem Inhalt derartiger Verträge, aus ihrem Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie aus der Interessenlage die Verpflichtung des Veräußerers zu (mangelfreier) Errichtung des Bauwerks ergibt (zuletzt Senatsurteile NJW 1987, 2373, 2374 m.w.N.; BGHZ 101, 350, 352).
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein formelhafter Ausschluß der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (BGHZ 101, 350, 354/355 mit zustimmenden Nachweisen aus dem Schrifttum; NJW 1988, 1972).
b) An dieser Rechtsprechung, die im Schrifttum erneut Zustimmung gefunden hat (vgl. Emmerich JuS 1988, 311, 312; Schlosser JR 1988, 329), hält der Senat trotz der auch neuerdings geäußerten Kritik fest.
Der Einwand, die Rechtsprechung des Senats sei mit der Vertragsfreiheit nicht zu vereinbaren (Medicus, Zur gerichtlichen Inhaltskontrolle notarieller Verträge (1989) S. 22 f; Zöllner JuS 1988, 329, 333;… vgl. auch Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 2. Aufl. (1989), § 1 Rdn. 51), übersieht, daß es - worauf bereits in BGHZ 101, 350, 355 f hingewiesen wurde - weiterhin möglich ist, in notariellen Individualverträgen wirksam einen Gewährleistungsausschluß zu vereinbaren.
Der Senat hat bereits in BGHZ 101, 350, 356 einen Gewährleistungsausschluß für sichtbare Sachmängel" als formelhafte Klausel angesehen.
- OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 9 U 179/04
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines formelhaften Gewährleistungsausschlusses bei …
Die Anwendung von Werkvertragsrecht wird vom Bundesgerichtshof bejaht, wenn ein Altbau veräußert wird und damit eine umfassende Herstellungsverpflichtung verbunden ist (vgl. BGHZ 100, 391, 396; BGHZ 101, 350 ff., 352 f.; BGHZ 108, 164, 168).Unerheblich ist dabei sowohl, dass die Herstellung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits erfolgt ist (vgl. BGHZ 101, 350, 352), als auch, dass der Notar den Erwerbsvertrag - wie auch im vorliegenden Fall - insgesamt als Kaufvertrag bezeichnet hat (vgl. BGH NJW 1987, 2373, 2374).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der in einem Individualvertrag enthaltene formelhafte Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser gemäß § 242 BGB dann unwirksam sein, wenn die einschneidenden Rechtsfolgen einer solchen Freizeichnung nicht von vornherein zwischen den Vertragsparteien eingehend erörtert werden und der Erwerber darüber nachhaltig belehrt wird (vgl. BGHZ 101, 350, 353; BGHZ 108, 164, 168).
Ohne Zweifel handelt es sich bei der im Vertrag der Parteien enthaltenen Klausel, der Verkäufer hafte nicht für offene oder versteckte Sachmängel, es sei denn, dass er solche dem Käufer arglistig verschwiegen habe, ihrem Wortlaut nach um einen formelhaften Gewährleistungsausschluss, der in einer Vielzahl von "Kaufverträgen" über Altimmobilien enthalten ist und von Notaren routinemäßig vorgeschlagen wird (siehe auch BGHZ 101, 350, 356).
- BGH, 06.10.2005 - VII ZR 117/04
Bauträger - Haftung des Veräußerers eines Altbaus
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (BGH, Urteil vom 17. September 1987 - VII ZR 153/86, BGHZ 101, 350, 353; Urteil vom 21. April 1988 - VII ZR 146/87, BauR 1988, 464, 465 = ZfBR 1988, 218; Urteil vom 29. Juli 1989 - VII ZR 151/88, BGHZ 108, 164, 168 jeweils m.w.N.).Eine formelhafte Klausel liegt vor, wenn diese üblicherweise in Formularverträgen zu finden und nicht auf den Individualvertrag zugeschnitten ist (BGH, Urteil vom 17. September 1987 - VII ZR 153/86, BGHZ 101, 350, 356).
- BGH, 08.03.2007 - VII ZR 130/05
Bauträger - Formelhafter Ausschluss der Gewährleistung
Ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Häuser ist auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 17. September 1987 - VII ZR 153/86, BGHZ 101, 350, 353).*).b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Häuser auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 257/03, aaO, S. 546; Urteil vom 29. Juni 1989 - VII ZR 151/88, BGHZ 108, 164, 168 f; Urteil vom 17. September 1987 - VII ZR 153/86, BGHZ 101, 350, 353).
- OLG Köln, 23.02.2011 - 11 U 70/10
Bauvertrag - Kein formelhafter Gewährleistungsausschluss in Individualvertrag!
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1981, 2344, 2345; NJW 1982, 2243, 2244 m.w.N.; NJW 1988, 135, 136) richten sich Ansprüche des Erwerbers aus Sachmängeln an "neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein".Anderes gilt hingegen bei einer Individualvereinbarung über den Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Häuser; in einem solchen notariellen Vertrag ist ein formelhafter Ausschluss werkvertraglicher Gewährleistung nach § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 17.09.1987 - VI ZR 153/86 - in: BGHZ 101, 350-356 = NJW 1988, 135, 136; BGHZ 108, 164, 168 f.; BGH BauR 2005, 542, 544; BGH…, Urt. vom 8.3.2007 - VII ZR 130/05 - in: NJW-RR 2007, 895-897 = BauR 2007, 1036 ff.).
Grundlage dieser Rechtsprechung ist die Erwägung, dass Verträge über die Veräußerung von Häusern und Eigentumswohnungen erhebliche Vermögenswerte betreffen und solche Objekte betreffende Gewährleistungsausschlüsse einschneidende Rechtsfolgen mit sich bringen, deren Bedeutung und Tragweite zur Wahrung einer angemessenen Vertragsgestaltung jedem Erwerber klar sein muss (BGHZ 101, 350 ff. = NJW 1988, 135, 136), so dass Treu und Glauben eine ausführliche Belehrung über diese Rechtsfolgen gebieten.
- BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88
Erwerb einer Eigentumswohnung; arglistiges Verschweigen von Mängeln
Die vom Bundesgerichtshof beim Kauf einer neu errichteten, im Bau befindlichen oder erst zu errichtenden Eigentumswohnung für notwendig gehaltene Anwendung der Werkvertragsvorschriften entfällt daher (vgl. BGHZ 68, 372, 374; 98, 100, 107 f; 101, 350, 352 f; 10O, 391, 396;… Urt. v. 21. April 1988, VII ZR 146/87, WM 1988, 1028, 1029).Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Wirksamkeit von Gewährleistungsausschlüssen in Veräußerungsverträgen über neu errichtete, im Bau befindliche oder noch zu errichtende Häuser oder Eigentumswohnungen (BGHZ 98, 100, 107 f; 101, 350, 353 ff; kritisch: Medicus, Zur gerichtlichen Inhaltskontrolle notarieller Verträge, Heft 2 der Schriften der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e.V., 1989) läßt sich weder auf den formularmäßigen noch auf den "formelhaften" Gewährleistungsausschluß in Individualverträgen bei Altbauten ohne Herstellungsverpflichtung übertragen (BGHZ 98, 10O, 106 ff;… Palandt/Putzo, BGB 48. Aufl. Vorbem. vor § 459 Anm. 4 e aa und § 476 Anm. 2 f; kritisch: Bunte, EWIR § 242 BGB 7/86, 871).
- OLG Hamm, 22.12.2011 - 21 U 57/11
Bauträger - Haftungsauschluss für Baumängel: Nur ausnahmsweise wirksam!
Die Situation sei auch nicht mit der Konstellation BGHZ 101, 350 ff vergleichbar, da dem Kläger gerade nicht sämtliche Gewährleistungsrechte genommen würden, vielmehr die Beklagte zu 1) in vollem Umfang Gewährleistungsschuldnerin sei.Diese Verpflichtung muss nicht ausdrücklich übernommen werden; es genügt, dass sie aus dem Zusammenhang der einzelnen Vertragsbestimmungen sowie aus den gesamten Umständen abzuleiten ist (z.B. BGH Urt. vom 17.09.1987, VII ZR 153/86;… Urt. vom 06.05.1982, VII ZR 74/81;… Urt. vom 05.04.1979, VII ZR 308/77, jeweils m.w.N.).
Er darf insbesondere nicht durch formelhafte Regelungen, deren Tragweite er nicht überblickt, überrumpelt werden, sondern muss über die einschneidenden Folgen einer solchen Regelung aufgeklärt werden (…BGH Urt. vom 29.06.1989, VII ZR 151/88; Urt. vom 17.09.1987, VII ZR 153/86).
- BGH, 21.04.1988 - VII ZR 146/87
Formelhafter Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen in Individualvertrag
»Die vom Senat aus § 242 BGB entwickelten Grundsätze zur Unwirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel in einem notariellen Individualvertrag gelten auch beim Erwerb einer Eigentumswohnung, die durch Umwandlung eines Altbaues (hier: von Garagen- und Werkstatträumen) geschaffen worden ist (im Anschluß an BGHZ 100, 391 ; BGHZ 101, 350 ).«.a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein formelhafter Ausschluß der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (BGHZ 101, 350 m.N.).
- OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 8 U 149/06
Bauträger - Gewährleistungsausschluss beim Individual-Bauträgervertrag
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1988, 135 = BGHZ 101, 350, 352; NJW 1989, 2748, 2749; NJW 2005, 1115, 1116;… vgl. weiter Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 637 Rn. 5, § 633 Rn. 4) richten sich etwaige Ansprüche des Erwerbers aus Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht.Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHZ 101, 350, 353 ff = NJW 1988, 135 f; BGH NJW 1989, 2748, 2749) ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.
- OLG Dresden, 01.12.2005 - 9 U 1008/04
Bauträger - Haftungsausschluss beim Kauf eines Neubaus ohne Notarbelehrung?
Ohne Bedeutung ist, dass die Parteien den Vertrag als Kaufvertrag und sich selbst als Käufer und Verkäufer bezeichnen (BGH, NJW 1987, 2373; BGHZ 101, 350).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein in einem Individualvertrag enthaltener formelhafter ganzer oder teilweiser Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser gemäß § 242 BGB dann unwirksam, wenn die einschneidenden Rechtsfolgen einer solchen Freizeichnung nicht vorher zwischen den Vertragsparteien eingehend erörtert werden und der Erwerber darüber nicht nachhaltig belehrt wird (BGHZ 101, 350).
- BGH, 05.05.1988 - VII ZR 253/87
Gewährleistungsansprüche bei im Gartenhofstil errichteten Häusern
- BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89
Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche
- OLG Hamm, 15.03.1995 - 17 U 163/93
AGBG: Gerichtliche Prüfung, ob VOB/B als Ganzes vereinbart wurde
- OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 123/07
Erwerb eines sanierten Altbaus: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht auf …
- BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89
Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen …
- BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97
Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen …
- BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86
Bauträger: Verjährung des Anspruches auf Erstattung von Erschließungskosten
- OLG Köln, 18.11.1999 - 12 U 71/99
Gewährleistungsansprüche des Erwerbers eines älteren Wohnhauses insgesamt nach …
- KG, 29.04.2011 - 6 U 26/10
Bauträger - Kein AfA-bezogener Vorteilsausgleich bei Immobilien-Rückabwicklung!
- AG Brandenburg, 23.06.2003 - 32 C 139/02
- OLG Schleswig, 05.06.2009 - 14 U 10/09
Bauträger - Verjährungsverkürzung beim Verkauf lange nach Fertigstellung?
- OLG Hamm, 27.03.1990 - 26 U 179/89
Verjährung des Vergütungsanspruches
- OLG Hamm, 16.09.1988 - 26 U 57/88
- BGH, 02.10.1991 - XII ZR 92/90
- OLG Stuttgart, 04.11.1999 - 13 U 78/97
Wann ist bei Veräußerung eines teilsanierten Objekts Werkvertragsrecht anwendbar?
- KG, 05.10.2010 - 21 U 38/09
Architekten & Ingenieure - Unterfangung falsch geplant: Tragwerksplaner haftet!
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