Rechtsprechung
| BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 327/83 |
Herdschaltuhren
§ 2 AGBG (Hinweis: jetzt § 305 BGB <Fassung seit 1.1.02>), widersprechende AGB, Abwehrklausel;
§ 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung seit 1.1.02>), verlängerter Eigentumsvorbehalt
Volltextveröffentlichungen (4)
- casebooks.eu
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung widerstreitender AGB
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Eigentumsvorbehalt in AGB bei Vorliegen von Abwehrklauseln
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit eines in Verkäufer-AGB geregelten verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts bei kollidierenden Einkäufer-AGB mit umfassender Abwehrklausel
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1985, 1838
- ZIP 1985, 544
- MDR 1985, 751
- BB 1985, 1150
- WM 1985, 694
Wird zitiert von ... (23)
- OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95
Geltung widersprechender AGB; Abwehr eines verlängerten Eigentumsvorbehalts
Da das tatsächlich der Fall war, wurden im Ergebnis weder die Geschäftsbedingungen der Gemeinschuldnerin noch die der Klägerin insgesamt Vertragsgegenstand (zu dieser Rechtsfolge von Abwehrklauseln bei sich widersprechenden Geschäftsbedingungen siehe BGH NJW 1985, 1838, 1839; NJW-RR 1986, 984, 985; NJW 1991, 1604, 1606; NJW 1995, 1671, 1672;… Palandt/Heinrichs, § 2 AGBG Rdnr. 27).Dem Parteiwillen kann vielmehr entnommen werden, daß solche vom dispositiven Recht abweichenden oder dieses ergänzenden Regelungen gelten sollen, die in den beiderseitigen Geschäftsbedingungen mit übereinstimmendem Inhalt getroffen und demgemäß von beiden Parteien gewollt sind (BGH NJW 1985, 1838, 1839; NJW 1991, 1604, 1606).
An einer solchen Willensübereinstimmung fehlt es zwar, wenn eine Seite zusätzliche Bestimmungen verwendet, die in den mit einer Abwehrklausel versehenen Bedingungen des anderen Vertragspartners keine Entsprechung finden (BGH NJW 1985, 1838, 1839 f.).
- BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86
Einbeziehung von ZVG in Vertrag; verlängerter Eigentumsvorbehalt; gewillkürte …
Auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr werden Allgemeine Geschäftsbedingungen jedoch nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Vertragsparteien ihre Anwendung ausdrücklich oder unter bestimmten Voraussetzungen wenigstens stillschweigend vereinbaren (BGH NJW 1985, 1838, 1839 m.N.). - BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90
Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des …
b) Sofern, wie die Bekl. behauptet hat, die Kl. zu ihren Bedingungen bestellt und die Bekl. zu ihren Verkaufsbedingungen geliefert haben sollte, sind die sich widersprechenden Regelungen der Untersuchungs- und Rügepflicht nicht Vertragsinhalt geworden; es gelten dann entsprechend § 611 AGB-Gesetz die gesetzlichen Vorschriften, mithin auch die § § 377, 378 HGB (BGH, NJW 1985, 1838 = LM § 157 [Ga] BGB Nr. 32 [unter 112a u. b]; WM 1986, 643 [unter 1];… Wolf, in: Wolf-Horn-Lindacher, § 2 Rdnr. 79;… Ulmer, in: Ulmer-Brandner-Hensen, § 2 Rdnr. 103).Hierdurch hat die Kl. unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß ihre Bedingungen für sämtliche Bestellungen bzw. Aufträge gelten sollen und für die AGB des Lieferanten kein Raum sei; ebenso wie im Falle einseitig geregelter AGB ergibt sich hieraus der Wille der Kl., die Verkaufsbedingungen ihrer Lieferanten und damit auch der Bekl. auszuschließen (BGH, NJW 1985, 1838 = LM § 157 [GA] BGB Nr. 32 [unter II 2a u. b];… Wolf, in: Wolf-Horn-Lindacher, § 2 Rdnr. 80;… Erman-Hefermehl, BGB, B. Aufl., § 2 AGB-Gesetz Rdnr. 49).
- BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00
Arbeitsrecht - Arbeitnehmererfindung
- BGH, 05.03.1986 - VIII ZR 97/85
Einbeziehung von AGB bei Bestehen einer formularmäßigen Abwehrklausel
Diese Auslegung der Abwehrklausel steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 30. Mai 1979 - VIII ZR 232/78 = WM 1979, 805 und vom 20. März 1985 - VIII ZR 327/83 = WM 1985, 694, 695 = NJW 1985, 1838, 1840 mit Anm. de Lousanoff NJW 1985, 2921, Sonnenhol WuB IV B § 2 AGBG 1.85 und Grub EWiR § 2 AGBG 1.85 S. 323); sie wird von der Revision auch nicht angegriffen.Dies hat der Senat in seinem nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil vom 20. März 1985 (aaO.) in einem vergleichbaren Fall, in dem sich ähnliche Klauseln in Einkaufs- und Lieferungsbedingungen gegenüberstanden und die Kaufvertragsparteien ebenfalls keine ausdrücklichen Vereinbarungen über die Verbindlichkeit des einen oder anderen Klauselwerks getroffen hatten, unter Auseinandersetzung mit den verschiedenen in der Rechtsprechung und Lehre hierzu vertretenen Ansichten im einzelnen ausgeführt; hieran ist festzuhalten.
- BGH, 19.01.1991 - VIII ZR 149/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09
Ausgliederung eines Teilbetriebs - Bürgenhaftung
Eine solche Abwehrklausel führt zur Geltung nur der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien übereinstimmenden Klauseln (…Prinzip der Kongruenzgeltung, vgl. Palandt - Grüneberg, 69. Aufl. 2010, § 305 BGB, Rn. 55; vgl. BGH NJW 1985, 1838/1839 f.). - OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 70/03
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Auch nach deutschem unvereinheitlichtem Recht werden im kaufmännischem Geschäftsverkehr AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Vertragsparteien ihre Anwendung ausdrücklich oder unter bestimmten Voraussetzungen wenigstens stillschweigend vereinbaren (BGH NJW 1985, 1838/1839). - VK Niedersachsen, 20.08.2004 - 203-VgK-41/04
Vergabe - Zwingender Ausschluss bei Änderung an den Verdingungsunterlagen
Es liegt dann ein Dissens vor, der dazu führt, dass die vom Auftraggeber gewollte Vertragsbedingung gerade nicht zum Vertragsbestandteil wird, wenn es zur Zuschlagserteilung kommt (vgl. BGH, NJW 1985, S. 1838 ff., 1839;… Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, VergabeR, § 97, Rn. 53, 54). - BGH, 24.10.2000 - X ZR 42/99
Einbeziehung von Vertragsbedingungen
Durch eine allgemein gehaltene Abwehrklausel sollen grundsätzlich nicht nur widersprechende, sondern auch zusätzliche ergänzende Klauseln ausgeschlossen werden (BGH, Urt. v. 20.03.1985 - VIII ZR 327/83, NJW 1985, 1838, 1840;… vgl. auch Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 2 Rdn. 80). - OLG Dresden, 13.02.1998 - 8 U 2863/97
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Maklers; Einbeziehung von AGB …
- OLG Hamburg, 11.10.2001 - 6 U 163/00
Gerichtsstandsvereinbarung: Auslegung
- BGH, 17.09.2002 - X ZR 248/00
Anforderungen an die Untersuchung gelieferter Ware
- BGH, 07.05.1986 - VIII ZR 238/85
Schriftformerfordernis für vertragliches Verbot der Mehrfachverwendung …
- BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 165/85
Rechtsstellung des Käufers bei formularmäßig vereinbartem Eigentumsvorbehalt
- BGH, 04.02.1992 - X ZR 105/90
Rechtsnatur eines Vertrages über die Ausrüstung und Färbung von Stoffen
- OLG Köln, 07.12.1993 - 22 U 140/93
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
- OLG Saarbrücken, 27.06.2000 - 7 U 326/99
Abrechnung eines Einheitspreisvertrages
- OLG Brandenburg, 25.03.2009 - 7 U 152/08
Internationaler Straßengüterverkehr: Internationale Zuständigkeit der deutschen …
- BGH, 28.06.1990 - IX ZR 107/89
Einbeziehung eines verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts durch …
- FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 273/99
Mineralölsteuererstattung
- OLG Düsseldorf, 29.07.2005 - 23 U 9/05
Schiedswesen - Vereinbarung Internationaler Schiedsklauseln
- VK Niedersachsen, 11.03.2008 - VgK-05/08
Vergabe - Die Beifügung eigener AGB`s in den Begleitschreiben ist unzulässig
