Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56   

Herrenreiter

§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 22 KunstUrhG, §§ 823 Abs. 1, 847 BGB, § 253 BGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, richterliche Erstreckung des Schmerzensgelds auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (Hinweis: auch im Zuge der Neuregelung durch § 253 Abs. 2 BGB mWv 1.8.02 nicht kodifiziert)

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbefugte Veröffentlichung eines Bildes

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Herrenreiter-Fall: BGH billigt erstmals für Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Schmerzensgeld zu - Ein durch eine unbefugte Bildveröffentlichung Verletzter kann billige Entschädigung in Geld verlangen

Sonstiges

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Herrenreiter-Fall

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 26, 349
  • NJW 1958, 827
  • GRUR 1958, 408
  • JR 1958, 420



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04  

    Rücktritt des Finanzministers

    Soweit sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entnehmen lässt, dass ein Schadens- oder Bereicherungsausgleich auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr ein grundsätzliches Einverständnis des Abgebildeten mit der Vermarktung seines Rechts am eigenen Bild voraussetze (vgl. BGHZ 26, 349, 353 - Herrenreiter; 30, 7, 16 f. - Caterina Valente; BGH, Urt. v. 26.6.1979 - VI ZR 108/78, GRUR 1979, 732, 734 = NJW 1979, 2205 - Fußballtor), wird daran nicht festgehalten.
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58  

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

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  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65  

    Soraya

    Im Jahre 1958 sprach der Bundesgerichtshof in dem sogenannten »Herrenreiter«-Urteil erstmals dem in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten wegen des nichtvermögensrechtlichen Schadens eine billige Entschädigung in Geld zu (BGHZ 26, 349).

    Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen aber, daß die Zivilgerichte die von ihnen entwickelten Regeln zum Schutze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts außerhalb des Bereichs der Presse anwenden (vgl. etwa BGHZ 26, 349;30, 7;35, 363).

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