Hessisches Bildungsurlaubsgesetz
Art. 70, 72, 74 Nr. 12 GG, Restkompetenz der Länder im Bereich der konkurrienden Gesetzgebung
Arbeitnehmerweiterbildung
Zur Verfassungsmäßigkeit der Gesetze über bezahlten Bildungsurlaub in Hessen und NRW - Zuständigkeit des Landesgesetzgebers, Vereinbarkeit mit Art. 12 und Art. 3 GG