Rechtsprechung
   BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69   

Hessisches Richtergesetz

Art. 80, Art. 28 GG, Rechtsstaatsprinzip

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Hessisches Richtergesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Regelung von Prüfungsgebühren in Hessen

Verfahrensgang

  • VG Frankfurt/Main, 26.11.1969 - III/2 E 193/67
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 34, 52
  • NJW 1973, 451
  • DVBl 1973, 132
  • DÖV 1973, 132



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93  

    Südumfahrung Stendal

    Keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfGE 9, 268 [279 f.]; 22, 106 [111]; 34, 52 [59]; stRspr).

    Damit ist ausgeschlossen, daß eine der Gewalten die ihr von der Verfassung zugeschriebenen typischen Aufgaben verliert (vgl. BVerfGE 34, 52 [59]).

    Nur das Parlament besitzt hierfür die demokratische Legitimation (vgl. BVerfGE 34, 52 [59]; 49, 89 [124 ff.]; 68, 1 [87]).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98  

    Rückmeldegebühr

    Zwar bestehen gegen die Erhebung von Gebühren, die wie die Beiträge als so genannte Vorzugslasten zu den "klassischen" Abgabenarten und zum tradierten Bestand staatlicher Tätigkeit gehören (vgl. BVerfGE 34, 52 ; 92, 91 ), keine grundsätzlichen Bedenken, denn sie sind dem Grunde nach durch ihre Ausgleichsfunktion sachlich besonders gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 93, 319 ).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99  

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    bb) Soweit nichtsteuerliche Abgaben den herkömmlichen Abgabetypen der Gebühr oder des Beitrags zugeordnet werden können, gehören solche so genannten Vorzugslasten zum tradierten Bestand staatlicher Tätigkeit (vgl. BVerfGE 34, 52 ; 92, 91 ) und begegnen keinen grundsätzlichen Bedenken.
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