Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83   

Hinabstoßen der Schwangeren

§§ 211 ff, 218 ff StGB, Abgrenzung Tötung - Schwangerschaftsabbruch: Leibesfrucht wird bei regulärem Geburtsverlauf zum Menschen mit Einsetzen der Eröffnungswehen

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 32, 194
  • NJW 1984, 674
  • MDR 1984, 674
  • JR 1984, 296



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90  

    Schwangerschaftsabbruch II

    Dieser reicht nach den - von den Antragstellern unbeanstandeten und verfassungsrechtlich unbedenklichen - Bestimmungen des Strafgesetzbuches vom Abschluß der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (Nidation; vgl. § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB in der Fassung des Art. 13 Nr. 1 SFHG) bis zum Beginn der Geburt (vgl. § 217 StGB und dazu BGHSt 32, 194 ff.).
  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 386/09  

    Präimplantationsdiagnostik; PID; Embryo; Blastozystenbiopsie; pluripotente

    Gleichfalls wäre zu besorgen, dass im weiteren Verlauf nach einer - hier ärztlicherseits strikt angezeigten (Kaiser aaO Einf Rdn. A 133) und mit denselben Diagnosemethoden durchgeführten (vgl. Kiechle, Gynäkologie und Geburtshilfe 2007 S. 216, 297 f.; Kaiser aaO Einf Rdn. A 59, 140, 198, 201) - invasiven genetischen Pränataldiagnostik (s. auch § 15 Abs. 1 Satz 1 GenDG) im Rahmen des "Beratungsmodells" nach § 218a Abs. 1 StGB innerhalb der ersten zwölf Wochen seit der Empfängnis, im Rahmen der Indikation nach § 218a Abs. 2 StGB unter Umständen durch Fetozid (vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 218a Rdn. 22) gar bis zum Einsetzen der Eröffnungswehen (vgl. BGHSt 32, 194, 196 f.) ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird.
  • OLG Karlsruhe, 25.04.1984 - 1 Ws 261/83  
    (d) Maßgebend für die Abgrenzung zu den Tatbeständen der Tötungsdelikte sei der Zeitpunkt des tatsächlichen Einsetzens der Eröffnungswehen, BGHSt 32, 194 , hier: III (327) 122 a, und zwar unabhängig davon, ob die Wehen spontan einträten oder künstlich hervorgerufen wurden.
  • BVerfG, 29.07.1988 - 2 BvR 898/88  

    Fehlende Strafbarkeit für fahrlässige ärztliche Einwirkung mit tödlichen Folgen

    »Die den angegriffenen Entscheidungen [vgl. OLG Bamberg, NJW 88, 2963] zugrundeliegende Auffassung, der Straftatbestand des § 222 StGB setze voraus, daß das Opfer in oder nach der Geburt getötet werde, entspricht dem Wortlaut der einschlägigen Strafvorschriften und dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er in den §§ 211 ff., 217, 218 ff. StGB zum Ausdruck kommt (vgl. BGHSt 31, 348, 352 und 32, 194 [hier: III (327) 120 a-d und 122 a] ..).
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