Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1988 - II ZR 329/87 |
Hinauskündigung nach Tod des Vaters
KG, vertragliches Ausschließungsrecht, § 138 BGB;
§ 139 BGB, geltungserhaltende Reduktion
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
- Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Unwirksamkeit von Ausschließungsrechten nach freiem Ermessen
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinauskündigung eines Gesellschafters aus Anlaß des Todes eines anderen Gesellschafters
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gesellschaftsvertragliches Ausschließungsrecht eines Kommanditisten
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein sittenwidriger Ausschluß eines Gesellschafters bei an den Tod eines Mitgesellschafters anknüpfendem Kündigungsrecht
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 105, 213
- NJW 1989, 834
- ZIP 1989, 36
- MDR 1989, 330
- BB 1989, 102
- Rpfleger 1989, 158
- NJW-RR 1989, 483
- DNotZ 1989, 512
- WM 1989, 133
- DB 1989, 219
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 07.05.2007 - II ZR 281/05
Gesellschaftsrecht - Ausschließungsrecht bei neuem Gesellschafter
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind in den Personengesellschaften und der GmbH ebenso wie in der Publikumsgesellschaft gesellschaftsvertragliche Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen ("Hinauskündigungsklausel"), grundsätzlich wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig (BGHZ 81, 263, 266 ff.; 105, 213, 216 f.; 112, 103, 107 f.; BGHZ 164, 98, 101 und 107, 110 f.;… Urt. v. 8. März 2004 - II ZR 165/02, ZIP 2004, 903, 904 f.; v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706, 707; v. 19. März 2007 - II ZR 300/05, ZIP 2007, 862).Denn das freie Kündigungsrecht des anderen Teils kann von ihm als Disziplinierungsmittel empfunden werden, so dass er aus Sorge, der Willkür des ausschließungsberechtigten Gesellschafters ausgeliefert zu sein, nicht frei von seinen Mitgliedschaftsrechten Gebrauch macht oder seinen Gesellschafterpflichten nicht nachkommt, sondern sich den Vorstellungen der anderen Seite beugt ("Damoklesschwert" vgl. BGHZ 81, 263, 268; BGHZ 105, 213, 217).
Es entspricht zwar der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass eine Kündigungsregelung, die allein im Hinblick auf ihre zeitlich unbegrenzte Geltung anstößig ist, bei einer zeitlich begrenzten Geltung indessen nicht zu beanstanden wäre, nur dann auf eine nach dem Grundsatz von Treu und Glauben angemessene Geltungsdauer beschränkt werden kann, wenn gegen die übrigen Vertragsteile nichts einzuwenden ist (BGHZ 105, 213, 221;… Sen.Urt. v. 14. Juli 1997 - II ZR 238/96, WM 1997, 1707, 1708 m.w.Nachw.).
Zweck der zeitlichen Begrenzung ist allein, die Zeit angemessen zu begrenzen, in der der neu eintretende Gesellschafter möglicherweise deshalb nicht frei von seinen Mitgliedschaftsrechten Gebrauch macht oder seinen Gesellschafterpflichten nicht nachkommt, sondern sich den Vorstellungen der anderen Seite beugt, weil er eine ordentliche Kündigung vermeiden will (BGHZ 81, 263, 268; BGHZ 105, 213, 217).
- BGH, 05.06.1989 - II ZR 227/88
Aufrechterhaltung einer an sich unzulässigen Hinauskündigungsklausel für …
Danach verstoßen derartige Hinauskündigungsklauseln gegen § 138 BGB , wenn sie nicht ausnahmsweise wegen außergewöhnlicher Umstände sachlich gerechtfertigt sind (BGHZ 68, 212, 215; BGHZ 81, 263, 266 f.; Sen.Urteile v. 25. März 1985 - II ZR 240/84, WM 1985, 772, 773 und v. 19. September 1988 - II ZR 329/87, WM 1989, 133, 134, zum Abdruck in BGHZ 105, 213 bestimmt).Der Streit über die Wirksamkeit einer Ausschließungsklausel muß - insbesondere aus praktischen Erwägungen - von der Frage, welche Abfindung angemessen ist, freigehalten werden; über diese ist notfalls in einem besonderen Rechtsstreit zu entscheiden (Sen.Urteile v. 7. März 1973 - II ZR 140/71, WM 1973, 842, 843 und vom 19. September 1988 aaO.).
Der Senat hat ein nach dem Vertragswortlaut zeitlich unbegrenztes Ausschließungsrecht für den Fall des Todes eines Mitgesellschafters als zeitlich begrenztes aufrechterhalten (Urt. v. 19. September 1988 - II ZR 329/87, WM 1988, 133, 135).
- BGH, 14.03.2005 - II ZR 153/03
Gesellschaftsrecht - Ausschluss eines Gesellschafters ohne Grund
Denn das freie Kündigungsrecht des anderen Teils kann von ihm als Disziplinierungsmittel empfunden werden, so daß er aus Sorge, der Willkür des ausschließungsberechtigten Gesellschafters ausgeliefert zu sein, nicht frei von seinen Mitgliedschaftsrechten Gebrauch macht oder seinen Gesellschafterpflichten nicht nachkommt, sondern sich den Vorstellungen der anderen Seite beugt ("Damoklesschwert" vgl. BGHZ 81, 263, 268; BGHZ 105, 213, 217).Durchbrechungen hat der Senat, auch wenn er zunächst keinen Anlaß hatte, deren Voraussetzungen im einzelnen festzulegen (vgl. BGHZ 68, 212, 215; BGHZ 81, 263, 269) als möglich erörtert, sie später für den Fall des Ausschlusses des Erben eines Mitgesellschafters (BGHZ 105, 213 ff.) sowie für den Fall ausdrücklich anerkannt, daß der ausschließungsberechtigte GmbH-Gesellschafter mit Rücksicht auf die enge persönliche Beziehung zu seiner Mitgesellschafterin die volle Finanzierung der Gesellschaft übernommen und der Partnerin die Mehrheitsbeteiligung und die Geschäftsführung eingeräumt hatte (BGHZ 112, 103 ff.).
- BGH, 19.09.2005 - II ZR 342/03
Gesellschaftsrecht - Unzulässige Hinauskündigungsklausel im Gesellschaftsvertrag
Danach sind in den Personengesellschaften und der GmbH gesellschaftsvertragliche Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen, grundsätzlich wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig (BGHZ 81, 263, 266 ff.; 105, 213, 216 f.; 112, 103, 107 f.;… Urt. v. 8. März 2004 - II ZR 165/02, ZIP 2004, 903, 904; v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706). - BGH, 08.03.2004 - II ZR 165/02
Gesellschaftsrecht - Ausschluss eines Mitgesellschafters
Denn das freie Kündigungsrecht des anderen Teils kann von ihm als Disziplinierungsmittel empfunden werden, so daß er aus Sorge, der Willkür des ausschließungsberechtigten Gesellschafters ausgeliefert zu sein, nicht frei von seinen Mitgliedschaftsrechten Gebrauch macht oder seinen Gesellschafterpflichten nicht nachkommt, sondern sich den Vorstellungen der anderen Seite beugt ("Damoklesschwert" vgl. BGHZ 81, 263, 268; BGHZ 105, 213, 217).Durchbrechungen hat der Senat, auch wenn er zunächst keinen Anlaß hatte, deren Voraussetzungen im einzelnen festzulegen (vgl. BGHZ 68, 212, 215; BGHZ 81, 213, 269) als möglich erörtert, sie später für den Fall des Ausschlusses des Erben eines Mitgesellschafters (BGHZ 105, 213 ff.) und für den Fall ausdrücklich anerkannt, daß der ausschließungsberechtigte GmbH-Gesellschafter mit Rücksicht auf die enge persönliche Beziehung zu seiner Mitgesellschafterin die volle Finanzierung der Gesellschaft übernommen und der Partnerin die Mehrheitsbeteiligung und die Geschäftsführung eingeräumt hatte (BGHZ 112, 103 ff.).
- OLG Hamm, 17.03.2004 - 8 U 29/03
Zum Recht des Ausschlusses eines Mitgesellschafters durch einen anderen …
Zwar entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß gesellschaftsvertragliche Regelungen, die einem Gesellschafter das Recht einräumen, einen oder mehrere Mitgesellschafter nach freiem Ermessen aus der Gesellschaft auszuschließen, grundsätzlich gegen § 138 BGB verstoßen und deshalb nichtig sind (z.B. BGHZ 81, 263; BGH NJW.1985, 2421, 2422; BGHZ 105, 213, 216; BGHZ 107, 351, 353).Eine Ausnahme wird lediglich für den Fall vorgenommen, daß wegen außergewöhnlicher Umstände die Vereinbarung einer Hinauskündigung sachlich gerechtfertigt ist (BGHZ 105, 213, 217; BGHZ 107, 351, 353).
Bei einem Gesellschaftsverhältnis, das auf gedeihliches Zusammenwirken der Gesellschafter zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels angelegt sei, könne dies grundsätzlich nicht hingenommen werden (BGHZ 105, 213, 217).
- BGH, 19.09.2005 - II ZR 173/04
Gesellschaftsrecht - Hinauskündigungsklausel im Gesellschaftsvertrag zulässig?
Allerdings sind nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des Senats in den Personengesellschaften und der GmbH gesellschaftsvertragliche Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen ("Hinauskündigungsklauseln"), grundsätzlich wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig (BGHZ 81, 263, 266 ff.; 105, 213, 216 f.; 112, 103, 107 f.;… Urt. v. 8. März 2004 - II ZR 165/02, ZIP 2004, 903, 904; v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706). - LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11
Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam
Sie kommt vor allem in Betracht, wenn eine Vertragsklausel wegen des Übermaßes der in ihr enthaltenen Rechte oder Pflichten nichtig ist und angenommen werden kann, dass die Parteien bei Kenntnis dieses Umstands an ihrer Stelle eine auf das zulässige Maß beschränkte Regelung getroffen hätten (vgl. BGH, 19. September 1988, II ZR 329/87, NJW 1989, 834 ; 17. Oktober 2008, V ZR 14/08, NJW 2009, 1135 ). - BGH, 09.07.1990 - II ZR 194/89
GmbH: Ausschließungsrecht des Gesellschafters
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.03.2008 - II ZR 239/06
Gesellschaftsrecht - Genossenschaft: Vereinbarung einer Abfindungszahlung
- BGH, 07.02.1994 - II ZR 191/92
Kündigungsrecht des Geschäftsinhabers einer atypischen stillen Gesellschaft
- BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06
Erbrecht - Unwirksamkeit eines Erbverzichts
- BGH, 07.04.2008 - II ZR 3/06
Gesellschaftsrecht - Kündigung "eines" Gesellschafters
- OLG Düsseldorf, 21.06.2007 - 9 U 7/07
Verspätete Einziehung eines Gesellschaftsanteils im Insolvenzverfahren
- BGH, 07.04.2008 - II ZR 181/04
Gesellschaftsrecht - Gesellschaftsvertragliche Fortsetzungsklausel
- BGH, 17.10.2008 - V ZR 14/08
Immobilien - Aufspaltung einer sittenwidrigen Vertragsklausel möglich?
- OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
Gesellschaftsvertrag; Ausschließung; Übernahmeklausel; Prüfungsfrist
- OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 17 U 50/03
Mögliche Sittenwidrigkeit einer Hinauskündigungsklausel
- BGH, 21.09.1998 - II ZR 89/97
Ausschluß eines BGB -Gesellschafters trotz fehlender Ausschlußgründe
- BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94
Rechte und Pflichten in einer Ehegattengesellschaft; Rechte des Sicherungsgebers …
- BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93
- OLG Düsseldorf, 01.09.2006 - 16 U 90/05
Voraussetzungen der Zwangseinziehung des Geschäftsanteiles einer GmbH
- LG Bremen, 01.07.2004 - 12 O 292/04
- OLG Brandenburg, 11.11.1998 - 7 U 103/98
- BGH, 07.05.2007 - II ZR 281/05
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