Rechtsprechung
| BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89 |
Hinauswurf durch Zwangsverwalter
Art. 103 Abs. 1 GG, § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 181 ZPO), § 418 ZPO, Beweiskraft der Zustellurkunde erstreckt sich nicht darauf, daß Empfänger unter der Zustelladresse "wohnt", Erklärung des Postboten lediglich "Indiz", Substantiierungsanforderung an die Entkräftung
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Notwendigkeit tatsächlichen Wohnens für eine wirksame Ersatzzustellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im Zwangsversteigerungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 09.01.1989 - K 173/86
- LG Hamburg, 03.02.1989 - 76 T 19/89
- BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1992, 224
- NVwZ 1992, 159
Wird zitiert von ... (57)
- OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09
Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von …
Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde gemäß § 182 ZPO erstreckt sich zwar darauf, dass der Postzusteller unter der ihm angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen und dass er die Sendung an dem angegebenen Tag in den Hausbriefkasten eingelegt hat (vgl. BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 182 Rdnr. 14).Darauf, dass der Zustellungsadressat unter der Zustellanschrift wohnt, kann sich die Beweiskraft der Zustellungsurkunde gemäß § 418 Abs. 1 ZPO mithin nicht erstrecken (vgl. BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; NJW 1992, 1239; FamRZ 1990, 143; KG MDR 2005, 107; OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 1013; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 182, Rdnr. 14; a.A. OLG Köln MDR 1996, 850, für den Fall, dass der Zustellungsadressat die Anschrift selbst angegeben hatte).
Die Gewährleistung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG wäre in unvertretbarer Weise erschwert, wenn der Zustellungsadressat, der den Erhalt eines Schriftstückes oder in den Fällen der Ersatzzustellung deren Wirksamkeit bestreitet, auch mit dem Gegenbeweis für solche Tatsachen belastet würde, die sich der zuverlässigen Feststellung und Wahrnehmung durch den Postzusteller entziehen (vgl. BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224).
Die Erklärung des Postzustellers, dass er den Zustellungsadressaten in seiner Wohnung nicht angetroffen habe, ist lediglich beweiskräftiges Indiz dafür, dass dieser unter der Zustellanschrift wohnt, weil die Post eine Ersatzzustellung der Erfahrung nach unter der ihr angegebenen Adresse nur dann vornimmt, wenn der Postzusteller Anlass zu der Annahme hat, der Adressat wohne dort tatsächlich (vgl. BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; KG MDR 2005, 107; OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 1013; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1997, 956;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 182, Rdnr. 14).
Diese Indizwirkung der Ersatzzustellung kann nur durch objektive Umstände oder eine plausible, schlüssige Darstellung des Zustellungsadressaten entkräftet werden, die hinreichende Zweifel an der Annahme begründet, an der Zustelladresse befinde sich seine Wohnung (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; NJW 1992, 1239; KG MDR 2005, 107).
- OLG Koblenz, 20.10.2003 - 12 U 1023/02
Erstreckung der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde auf das Vorhandensein einer …
Inhalt und Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör lassen das nicht zu (BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224, 225;… Graßhof, in: Festschrift für Franz Merz, 1992, S. 133, 140).Erforderlich ist nach der Rechtsprechung eine Darstellung des Adressaten, dass er die ursprüngliche Wohnung aufgegeben und an einem anderen Ort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat (BVerfG NJW 1992, 224, 225; BGH Beschl. vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 14/00).
Bei der geforderten Darlegung hat die Partei regelmäßig den anderweitigen Ort seines Lebensmittelpunktes offenzulegen (BVerfG NJW 1992, 224, 225 mit Anm. Graßhof DGVZ 1992, 180 ff.).
Als nicht ausreichendes Tatsachenvorbringen wurde es in der Rechtsprechung gewertet, wenn der betroffene Verfahrensbeteiligte ausführte, er habe weder Hab noch Gut unter der Zustellungsanschrift, er verfüge auch nicht über einen Briefkastenschlüssel, er habe vielmehr seit Jahren anderswo eine Wohnung unterhalten und dort auch "in der Regel" Zustellungen entgegengenommen, zumal er zur Zeit des Zustellungsversuchs durch einen Zwangsverwalter außer Besitz dieser Wohnung gesetzt und von Amts wegen dort abgemeldet gewesen sei (BVerfG NJW 1992, 224, 225).
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97
Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste …
Es ist also ein substantiierter Tatsachenvortrag unter Beweis zu stellen, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt, andernfalls liegt der Versuch eines unzulässigen Ausforschungsbeweises vor (BVerfG Beschluß vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 - NJW 1992, 224, 226, zu II 1 d der Gründe; BGH Urteil vom 7. Juni 1990 - II ZR 216/89 - NJW 1990, 2125, zu II 3 b und 4 der Gründe, m.w.N.; Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozeß, S. 28 f.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Einführung zu § 284 Rz 12;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 292 Rz 15; MünchKommZPO-Prütting, § 292 Rz 18;… Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl., vor § 284 Rz 4, 5).
- VGH Bayern, 26.02.2009 - 11 C 09.296
Straßenverkehrsrecht: Gültigkeit von ausländischen EU-Fahrerlaubnissen im Inland …
Die in der Postzustellungsurkunde enthaltene Erklärung des Zustellers, er habe in der "Wohnung" des Empfängers der zuzustellenden Sendung weder diesen selbst noch eine Person angetroffen, der gegenüber nach § 181 ZPO a.F. eine Ersatzzustellung in zulässiger Weise vorgenommen werden konnte, nimmt zwar nicht an der sich aus § 418 ZPO ergebenden Beweiskraft dieser Urkunde teil (BVerfG vom 3.6.1991 NJW 1992, 224/225).Auch ein Gericht kann aufgrund der Beurkundung der Ersatzzustellung im Regelfall davon ausgehen, dass der Zustellungsempfänger dort wohnt, wo der Zustellungsbedienstete die Nachricht über die Niederlegung hinterlassen hat (BVerfG vom 3.6.1991, a.a.O., S. 225 f.).
Ergeben sich aus dem Akteninhalt oder dem Vortrag der Beteiligten allerdings Zweifel an der Richtigkeit dieser Annahme, hat das Gericht diesen in geeigneter Weise nachzugehen (BVerfG vom 3.6.1991, a.a.O., S. 226).
- BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95
Umfang der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde
Die Rechtsverteidigung wird durch diese Art der Zustellung nicht in verfassungswidriger Weise beschränkt, denn Wirksamkeitsvoraussetzung der Ersatzzustellung ist, daß der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt (Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 -, NJW 1992, S. 224 [225];… vgl. auch BVerfGE 67, 208 [211] und BGH, NJW 1978, S. 1858).Dementsprechend kann das Gericht aufgrund der Beurkundung der Ersatzzustellung im Regelfall solange davon ausgehen, daß der Zustellungsempfänger dort wohnt, als dieser die Indizwirkung nicht durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräftet, wozu die schlichte Behauptung, unter der Zustellungsanschrift nicht zu wohnen, noch nicht genügt (BVerfG, NJW 1992, 224 [225 f.]).
Ob der Zustellungsempfänger tatsächlich unter der Zustellungsanschrift wohnte, hatte das Gericht unter Ausschöpfung aller ihm zugänglichen Informationen selbst aufzuklären (BVerfG, NJW 1992, 224 [226]).
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95 Dem steht die Beweiskraft der Zustellungsurkunde nach § 418 ZPO nicht entgegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 - NJW 1992, 224 [225]).
- BFH, 07.07.1998 - VIII R 83/96
Beweiskraft des Eingangsstempels des FA
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Rechtsprechungsgrundsätze seinen Beschlüssen vom 3. Juni 1991 2 BvR 511/89 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 199) und vom 28. Februar 1992 2 BvR 1179/91 (NJW 1993, 254) zugrunde gelegt.Voraussetzung für die Beweiswirkung nach § 418 Abs. 1 ZPO ist grundsätzlich nur, daß eine von einer Behörde ausgestellte öffentliche Urkunde vorliegt, die Tatsachen beurkundet, die die beurkundende Amtsperson selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmung zuverlässig festgestellt hat (vgl. BVerfG in HFR 1992, 199).
- OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
Ersatzzustellung bei Gemeinschaftsbriefkasten
Es bedarf aber jedenfalls einer plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufs ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf, VRS Bd. 87 (1992), 441 und NJW 2000, 2831; OVG Münster, NVwZ 2000, 346).Die Erklärung des Zustellers, dass er den Zustellungsadressaten in seiner Wohnung nicht angetroffen habe, ist jedoch ein beweiskräftiges Indiz dafür, dass der Adressat dort zu jener Zeit gewohnt hat; die indizielle Wirkung dieser Erklärung kann der Zustellungsadressat in der Regel nur durch die plausible und schlüssige Darstellung entkräften, dass er seinen Lebensmittelpunkt zu jenem Zeitpunkt bereits an einem anderen Ort begründet hat (BVerfG NJW 1992, 224; BGH NJW 1992, 1963; BGH NJW-RR 1994, 564).
- OLG Frankfurt, 16.03.2001 - 6 UF 52/01
Zustellungsvoraussetzungen, Beweiskraft, Lebensmittelpunkt
Der Zustellungsempfänger kann das durch die Niederlegung begründete Indiz, daß er unter der Zustellungsanschrift wohnt, nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräften, daß er die ursprüngliche Wohnung aufgegeben und an einen anderen Ort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat (BGH NJW 1992, 1963 in Anschluß an BVerfG NJW 1992, 224 und ständige Rechtsprechung).Hingegen erstreckt sich die Beweiskraft der Zustellungsurkunde darauf, daß der zustellende Beamte die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in den Hausbriefkasten gelegt hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 224).
- LAG Hessen, 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99
Ersatzzustellung: Entkräftung des Indizwertes der Erklärung des Zustellers durch …
Bei einer Ersatzzustellung nach § 181 ZPO wird der Indizwert der Erklärung des Zustellers, wonach der Zustellungsempfänger unter der angegebenen Anschrift wohnt (vgl. BVerfG vom 03.06.1991 - 2 BvR 511/89 = NJW 1992, 224 - DRsp-ROM Nr. 1993/38 -) in der Regel durch eine polizeiliche Ummeldung vor dem Datum der Zustellung entkräftet.Diese Indizwirkung kann jedoch dadurch entkräftet werden, dass objektive Umstände oder der Vortrag des Zustellungsempfängers hinreichende Zweifel an der Annahme begründen, die Zustellungsadresse sei seine Wohnung (vgl. BVerfG 03.06.1991 NJW 1992, 224 ; BGH 17.02.1992 NJW 1992, 1963 ; BGH 13.10.1993 NJW-RR 1994, 564).
- OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 23 U 113/00
Anfechtung der isolierten Entscheidung über die Wiedereinsetzung; Widerlegung …
- VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 8/00
Verstoß gegen effektiven Rechtsschutz durch fehlende fachgerichtliche …
- BGH, 17.02.1992 - AnwZ (b) 53/91
Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift
- BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92
Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> …
- BFH, 04.07.2008 - IV R 78/05
Versäumung der Revisionsfrist - ordnungsgemäße Zustellung mit …
- BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09
Briefeinwurf
- OLG Karlsruhe, 21.08.2003 - 4 U 28/03
Verfahrensrecht - Berufungszuständigkeit des OLG wegen Auslandsbezugs
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10
Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am …
- LAG Düsseldorf, 07.08.1998 - 11 Sa 713/98
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsänderung mit Interessenausgleich und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1999 - 18 B 1381/99
- OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02
Verfahrensrecht - Fehlerhaft bezeichneter Zustellungsadressat
- OLG Hamburg, 18.02.2005 - 2 Ws 5/05
- OLG Köln, 26.04.2007 - 13 U 58/07
Gegenbeweis zur Beurkundung postalischen Zustellung über Art und Weise der …
- BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 884/91
Verfassungsrechtliche Prüfung des Zustellungsnachweises in einem Mahnverfahren
- BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 539/99
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung nach Erlass eines …
- OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zustellung im Hausbriefkasten, Beweiskraft …
- BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
Unverschuldete Unkenntnis von der Niederlegung eines Schriftstücks
- KG, 14.03.2005 - 12 U 46/04
Verfahrensrecht - Beweiskraft der Zustellungsurkunde
- LSG Bayern, 19.02.2009 - L 2 B 486/08
- BFH, 29.10.1997 - IV B 164/96
- BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01
Urteilszustellung im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren; Beweiskraft der …
- KG, 31.01.2003 - 25 U 117/02
Ersatzzustellung durch Niederlegung: Beweiskraft der Zustellungsurkunde und deren …
- VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
Zivilprozeßrecht: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren - rechtliches …
- OLG Dresden, 06.10.1999 - 8 U 2086/99
Wirksamkeit der Zustellung durch Niederlegung
- BFH, 29.08.2002 - V B 6/02
Ersatzzustellung, Familienangehörige
- OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 249/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs; …
- OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 194/05
Verjährung
- BFH, 25.03.2010 - V B 151/09
Beweiskraft der Postzustellungsurkunde - Gegenbeweis - Keine Widerlegung durch …
- OLG Bamberg, 22.02.2012 - 3 Ss OWi 100/12
Abstandsmessung, standardisiertes Messverfahren
- BVerwG, 08.01.2004 - 7 B 87.03
- LSG Bayern, 19.02.2009 - L 2 R 475/08
- LAG Sachsen, 28.11.1997 - 3 Sa 723/97
Ersatzzustellung, Begriff der "Wohnung" i. S. d. § 181 ZPO Gesetz)
- OLG Saarbrücken, 08.01.1999 - 6 WF 58/99
- LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1637/99
Zustellung an "alte" Anschrift
- BFH, 29.08.2002 - V B 31/02
- BFH, 29.08.2002 - V B 30/02
- OLG Jena, 03.11.2004 - 1 Ss 325/03
Zustellung
- VG Köln, 15.02.2006 - 10 K 3031/05
- BFH, 03.11.2010 - I B 104/10
Ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung durch PZU - Verletzung …
- LAG Berlin, 21.11.1996 - 6 Ta 14/95
Arbeitsgerichtsverfahren: Ersatzzustellung
- OLG Köln, 21.03.2001 - 13 W 13/01
- VG Saarlouis, 08.09.2010 - 10 K 30/10
Gebühr für Außerbetriebsetzung, gebührenrechtlicher …
- OLG Saarbrücken, 08.07.1999 - 6 WF 58/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen …
- VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 113/01
- VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 158/10
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Erlass eines Urteils trotz nicht …
- BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11
Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten …
- VG Cottbus, 19.01.2012 - 6 K 588/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
