Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
07.03.2001
Aktenzeichen
1 StR 41/01
Dazu im Internet

dejure.org

Hinweis des Vorsitzenden auf ergangenen Beschluß

§ 266 StPO, Erfordernis eines ausdrücklichen und zu protokollierenden (§ 273 Abs. 1 StPO) Einbeziehungsbeschlusses

bundesgerichtshof.de

Alpmann Schmidt

§ 266 StPO

judicialis

Volltext, vernetzt(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Fundstellen
StV 2002, 183
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