Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97 |
Hinweise an Mietwagenkunden
§ 1004 BGB, § 824, § 823 Abs. 1 BGB, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
BGB § 823
- Prof. Dr. Lorenz
Haftung aus § 824 BGB bzw. aus § 823 I BGB bei geschäftsschädigenden Äußerungen über ein Unternehmen (Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb)
- urteile-network.de
Versicherungsverstoß UWG / GWB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Autovermieters durch geschäftsschädigende Äußerungen eines Haftpflichtversicherers - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Geschäftsschädigende Äußerungen eines Haftpflichtversicherers - Eingriff in den Gewerbebetrieb?
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines Kfz-Haftpflichtversicherers über ein Mietwagenunternehmen gegenüber dessen Kunden
- finanztip.de (Kurzinformation)
Geschäftsschädigende Äußerungen ... - ... Kfz-Haftpflichtversicherung darf nicht aus Eigeninteresse von einem Autovermieter abraten
Besprechungen u.ä. (2)
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung)
Geschäftsschädigende Äußerungen von Haftpflichtversicherungen im Rahmen der Unfallschadensregulierung
- uni-jena.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Grundsätzliche Fragen und aktuelle Entwicklung des Anspruchs auf Ersatz der Unfallersatzwagenkosten (Dr. Torsten Körber; NZV 2000, 68)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 279
- MDR 1999, 96
- WM 1998, 2534
- BB 1999, 389
- NZV 1999, 41
- VersR 1999, 65
- GRUR 1999, 364
- DB 1999, 279
Wird zitiert von ... (37)
- OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer …
Der deliktische Schutz des Gewerbebetriebes richtet sich gegen betriebsbezogene Eingriffe, die den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit betreffen und über eine bloße Belästigung oder sozial übliche Behinderung hinaus gehen (BGH NJW 1999, 279 [281]).Ein anderes gilt nur dann, wenn der Aufruf sich nicht in einer Meinungskundgabe erschöpft, sondern für den Fall der Nichtbefolgung wirtschaftlicher oder sonstiger Druck angekündigt wird; ein solcher Druck kann auch im Äußern einer unrichtigen Rechtsansicht liegen, verbunden mit dem unrichtigen Inaussichtstellen von nach der Rechtslage nicht bestehenden Regulierungsproblemen einer Haftpflichtversicherung gegenüber ihren Mitgliedern (BGH NJW 1999, 279 [281]).
- OLG Hamm, 26.01.2001 - 9 U 165/00 Die Abrechnung nach einem solchen Unfallersatztarif widerspricht nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, nicht der bestehenden Rechtslage (BGH NJW 1999, 279, 280; 1996, 1958)- Danach ist die Verwendung eines derartigen Tarifes nicht zu beanstanden, soweit er sich im Rahmen des üblichen hält (BGH, NJW 1996,- 1958, 1959).
Demgemäß kann der Geschädigte auch grundsätzlich die Erstattung der Kosten für ein zu den Bedingungen eines solchen Unfallersatztarifes angemietetes Ersatzfahrzeug von dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung verlangen (BGH, NJW 1999, 279, 280; 1996, 1958, 1959).
Die in den Schreiben der Verfügungsbeklagten für die Geltendmachung der Forderungen abgegebenen Begründungen können allerdings geeignet sein; das Verhältnis zwischen der Verfügungsklägerin und ihren Versicherungsnehmern zu stören, so daß insoweit ein betriebsbezogener Eingriff in Betracht kommt (vgl. BGH, NJW 1999, 279, 2B0).
- OLG Hamm, 05.12.2008 - 9 U 89/08
Behauptung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Unterlassen
Entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. vom 13.10.1998, VI ZR 357/97, NJW 1999, 297) sei das Recht des Klägers an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gegenüber dem Informationsbedürfnis der Beklagen abzuwägen.Die vom Kläger angeführte Entscheidung des BGH vom 13.10.1998 (VI ZR 357/97; NJW 1999, 2534) zu geschäftsschädigenden Äußerungen eines Haftpflichtversicherers gegenüber Unfallgeschädigten, die bei dem klagenden Autovermieter einen Ersatzwagen angemietet hatten, ist mit dem hier zu entscheidenden Sachverhalt nicht vergleichbar.
- LG Aachen, 13.01.2006 - 43 O 164/05
Unfallersatzwagenkunden - Beratung durch Versicherung
Unabhängig von diesen besonderen Verhältnissen setzt ein Versicherer immer dann eine Geschädigte unzulässig unter Druck, wenn er - wie es hier geschehen ist - in ihr den unzutreffenden Eindruck erweckt, sie sei verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug bei dem (namentlich benannten) billigsten Anbieter zu mieten, und habe durch die Anmietung bei einem anderen Unternehmen einen Fehler begangen, den es zu korrigieren gelte, um nicht wirtschaftliche Nachteile zu erleiden, nämlich die Mehrkosten selbst tragen zu müssen (vgl. BGH in NJW 1999, S. 279, 282).Überdies stellt sein Vorgehen bei dem Telefongespräch einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Antragstellerin dar (vgl. BGH in NJW 1999, S. 279, 282), für den die Antragsgegnerin nach § 823 Abs. 1, § 831 Abs. 1 BGB haftet.
- OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 89/02 Damit scheiden wettbewerbsrechtliche Ansprüche aus (vgl. OLG München VersR 1993, 428; VersR 1999, 960; aus prozessrechtlichen Gründen offen gelassen von BGH NJW 1998, 1223 unter II.3.; BGH NJW 1999, 279 unter II.1.).
bb) Allerdings hat der Bundesgerichtshof (NJW 1999, 279) bestimmte Äußerungen eines Haftpflichtversicherers über seine - rechtswidrige - Regulierungspraxis von Verkehrsunfallschäden bei der Anmietung von Ersatzfahrzeugen als unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb der davon betroffenen Unternehmen (dort: Autovermieter) angesehen.
- OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 1 U 172/99
Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Unfall-Ersatzwagens
d) In Anwendung der Grundsätze der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958, bestätigt durch die Entscheidung vom 13.10.1998, NJW 1999, 279) ist das Landgericht zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, daß die in Rechnung gestellten Mietwagenkosten den tatsächlich erforderlichen und damit erstattungsfähigen Aufwand bilden. - OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 15 W 98/01 Hiergegen wendet sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde, in der sie rügt, dass die Entscheidung des Landgerichtes verkannt habe, dass das Verhalten entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. Oktober 1998 (NJW 1999, 279 ff.) einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Antragstellerin darstelle und deshalb ein Verfügungsgrund gemäss §§ 823 Abs. 1, 824 BGB gegeben sei.
Die von der Antragstellerin zur Begründung ihrer Beschwerde herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1999, 279) betrifft einen anderen Sachverhalt und rechtfertigt deshalb keine andere Entscheidung im vorliegenden Verfahren.
- OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
Kein Ausweichmanöver bei Fuchs auf der Straße
Der Senat sieht im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung (OLG Frankfurt a.M., OLGR Frankfurt 1994, 90; Schaden-Praxis 1994, 194; LG Kleve, Schaden-Praxis 1992, 86; Thüringer OLG, VersR 1997, 609 = r+s 1997, 279; LG Stralsund, ZfS 1995, 380; OLG Köln, VersR 1995, 1231 = r+s 1994, 369; LGKempten, Schaden-Praxis 1998, 222; LG Ellwangen, Schaden-Praxis 1998, 223; OLG Köln, ZfS 199, 66 = r+s 1998, 365; ZfS 1999, 339; LG Köln, Schaden-Praxis 1999, 102; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 405; a.A. LG Verden, NVersZ 1999, 90; OLG Nürnberg, DAR 2001, 224) die Gefahren, die mit einer Kollision mit einem Fuchs verbunden sind, für den Kraftfahrer und das Fahrzeug als geschütztes Interesse als nicht sehr hoch ein, so dass ein willentliches Ausweichen vor einem Fuchs sich in der Regel als grob fahrlässiges Fehlverhalten darstellt, das auch vorliegend in subjektiver Hinsicht nicht entschuldbar ist. - OLG Brandenburg, 25.01.2005 - 6 W 8/05
Wettbewerb zwischen Rechtsanwälten und Kfz-Haftpflichtversicherer bei …
Der in Betracht zu ziehende Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs setzt eine Handlung der Klägerin voraus, die sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Beklagten richtet (vgl. BGH NJW 1999, 279, 281 m.w.N.; Palandt/Thomas BGB, 62 Aufl. § 823 Rn 21). - LG Karlsruhe, 28.09.2001 - 6 O 78/01 Wegen der Einordnung der Rechtsbeziehungen als Gruppenversicherungsvertrag ist dabei vorrangig auf die Interessen der Gruppe der betroffenen Versicherten abzustellen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, ob die Neuregelung für den im Einzelfall belasteten Versorgungsberechtigten Wirkungen entfaltet, die nicht beabsichtigt sein können und auch im Rahmen einer Härteklausel berücksichtigt werden müssten (ständige Rechtssprechung, vgl. u. a. BGH VersR 88, 575 ff.; BGH MDR 99, 96; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.2000 - 12 U 79/99;… BVerfG, a. a. O. in VersR 2000, 836 m. w. N.).
- LG Karlsruhe, 15.07.2004 - 15 O 86/04
Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbshandlung einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu …
- LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 33/08
- LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07
Kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Arztes …
- LG Düsseldorf, 19.09.2003 - 20 S 36/03
- OLG Hamm, 11.12.2009 - 9 U 105/09
Leistungsausschlüsse in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich von durch …
- OLG Oldenburg, 05.02.1999 - 13 U 79/98
Zur Zeitungsanzeige eines Zahnarztes, er könne Patienten einer bestimmten …
- AG Stadtroda, 24.06.2003 - 2 C 109/03
- OLG Brandenburg, 02.11.2004 - 6 U 44/04
Wettbewerbsverhältnis zwischen Kfz-Sachverständigem und …
- LG Bielefeld, 27.10.2006 - 8 O 131/06
- LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
VBL: Zur Anrechnung von Mutterschutzzeiten
- AG Zwickau, 12.11.2004 - 2 C 103/04
- LG Bielefeld, 08.12.2004 - 25 O 355/04
- AG Düsseldorf, 06.01.2005 - 28 C 9029/04
- LG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 S 263/01
- AG Köln, 23.07.2002 - 134 C 87/02
Sonstiges
- LG Bonn, 28.07.2004 - 16 O 25/04
- OLG Jena, 02.03.2005 - 4 U 328/04
- OLG Hamm, 18.04.2012 - 13 U 174/11
- LG Stuttgart, 31.10.2001 - 33 KfH O 103/01
- AG Mosbach, 10.05.2002 - 2 C 598/01
- OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 12 U 104/02
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Geltung der Ruhensvorschrift bei …
- AG Bad Langensalza, 20.03.2003 - 5 C 397/02
- LG Braunschweig, 10.09.2003 - 2 S 529/02
- AG Hilburghausen, 31.03.2004 - 22 C 450/03
- AG Jena, 10.08.2004 - 28 C 94/04
- LG Zwickau, 02.03.2006 - 7 O 1449/03
- LG Potsdam, 25.02.2009 - 2 O 373/08
Unterlassungsanspruch eines selbstständigen Kraftfahrzeuggutachters gegen die …
