Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82 |
Hochsitz
§ 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines Dritten
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurakopf
Hochsitzfall
- jurawelt.com
Unmittelbarkeitszusammenhang bei Körperverletzung mit Todesfolge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 31, 96
- NJW 1982, 2831
- NStZ 1983, 21
- MDR 1982, 1034
- StV 1983, 61
- JR 1983, 77
Wird zitiert von ... (30)
- BGH, 15.11.2007 - 4 StR 453/07
Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdenden Behandlung); …
An dem von § 227 Abs. 1 StGB vorausgesetzten "unmittelbaren" (Gefahrverwirklichungs-) Zusammenhang zwischen der todesursächlichen Körperverletzungshandlung und dem später eingetretenen Tod des Opfers fehlt es, wenn der tatsächliche Geschehensablauf, der Körperverletzung und Todesfolge miteinander verknüpft, außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit liegt (vgl. BGHSt 7 31, 96, 100; 51, 18, 21 m.w.N.), wie etwa eine Verkettung außergewöhnlicher unglücklicher Zufälle (vgl. BGHSt 31, 96, 100).Ein solcher Geschehensablauf ist, auch wenn es sich bei der konkreten Todesursache um eine "medizinische Rarität" handelt, nicht so außergewöhnlich, dass der eingetretene Erfolg deshalb nicht zuzurechnen ist (vgl. BGHSt 31, 96, 100).
Zwar fehlt ein solcher Zusammenhang dann, wenn der tatsächliche Geschehensablauf, der Körperverletzung und Todesfolge miteinander verknüpft, außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit liegt (vgl. BGHSt 7 31, 96, 100; 51, 18, 21 m.w.N.), wie etwa eine Verkettung außergewöhnlicher unglücklicher Zufälle (vgl. BGHSt 31, 96, 100).
Dass ein kräftiger Tritt mit der Schuhspitze gegen den Rumpf eines am Boden Liegenden zum Tod des Verletzten führt, liegt nicht außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit (…vgl. BGHR StGB § 226 [a.F.] Todesfolge 9), denn ein solcher Geschehensablauf ist, auch wenn es sich - wie hier - bei der konkreten Todesursache um eine "medizinische Rarität" handelt, nicht so außergewöhnlich, dass der eingetretene Erfolg deshalb nicht zuzurechnen ist (vgl. BGHSt 31, 96, 100).
- BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig
Die genannte Vorschrift erfasst deshalb nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben ( BGHSt 31, 96, 98;… BGHR StGB § 227 [i.d.F. 6. StrRG] Todesfolge 1).Die genannte Vorschrift erfaßt deshalb nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muß sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben ( BGHSt 31, 96, 98;… BGHR StGB § 227 [i.d.F. 6. StrRG] Todesfolge 1; BGH NStZ 1992, 335; NJW 1971, 152, 153).
- BGH, 30.10.2008 - 4 StR 235/08
Körperverletzung mit Todesfolge (spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang …
Liegt der tatsächliche Geschehensablauf, der Körperverletzung und Todesfolge miteinander verknüpft, nicht außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit, dann kann sich im Tod des Opfers jene Gefahr verwirklichen, die bereits der Körperverletzungshandlung anhaftete (vgl. BGHSt 31, 96, 100).Selbst wenn aber die tödlichen Verletzungen allein auf das zweite Überrollen zurückzuführen wären, würde dies an dem für § 227 StGB erforderlichen spezifischen Gefahrzusammenhang zwischen Verletzungsgeschehen und Todesfolge (vgl. BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37 m.w.N.) nichts ändern.
Liegt der tatsächliche Geschehensablauf, der Körperverletzung und Todesfolge miteinander verknüpft, nicht außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit, dann kann sich im Tod des Opfers jene Gefahr verwirklichen, die bereits der Körperverletzungshandlung anhaftete (vgl. BGHSt 31, 96, 100).
- BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05
Beibringung von Gift und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen (Stoffe des …
Hierfür ist entscheidend, ob vom Täter in seiner konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Eintritt des Todes des Opfers - im Ergebnis und nicht in den Einzelheiten des dahinführenden Kausalverlaufs - vorausgesehen werden konnte (…BGHR StGB § 226 [a.F.] Todesfolge 6 m.w.N.) oder ob die tödliche Gefahr für das Opfer so weit außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit lag, dass die qualifizierende Folge dem Täter deshalb nicht zuzurechnen ist (vgl. BGHSt 31, 96, 100; BGH NStZ 1997, 82 f. und 341).Hierfür ist entscheidend, ob vom Täter in seiner konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Eintritt des Todes des Opfers - im Ergebnis und nicht in den Einzelheiten des dahinführenden Kausalverlaufs - vorausgesehen werden konnte (…BGHR StGB § 226 [a.F.] Todesfolge 6 m.w.N.) oder ob die tödliche Gefahr für das Opfer so weit außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit lag, dass die qualifizierende Folge dem Täter deshalb nicht zuzurechnen ist (vgl. BGHSt 31, 96, 100; BGH NStZ 1997, 82 f. und 341).
- BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07
Körperverletzung mit Todesfolge (Unmittelbarkeitszusammenhang: Grundsatz der …
Denn erfasst werden nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben ( BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37;… BGHR StGB § 226 Todesfolge 5; § 227 [i. d. F. 6. StrRG] Todesfolge 1).Denn erfasst werden nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben ( BGHSt 31, 96, 98; 48, 34, 37;… BGHR StGB § 226 Todesfolge 5; § 227 [i. d. F. 6. StrRG] Todesfolge 1).
- BGH, 26.02.1997 - 3 StR 569/96
vorgeschädigtes Herz - § 227 StGB, Verwirklichung des der Tathandlung …
Die Anwendbarkeit des § 226 StGB ist nicht, wie die Strafkammer ersichtlich meint, auf Körperverletzungshandlungen beschränkt, die nach Art, Ausmaß und Schwere den Eintritt des Todes besorgen lassen, sondern es genügt, daß der Körperverletzungshandlung das Risiko eines tödlichen Ausganges anhaftet und daß sich dann dieses dem Handeln des Täters eigentümliche Risiko beim Eintritt des Todes verwirklicht (BGHSt 31, 96, 99).Er ist aufgrund eines Geschehensablaufs eingetreten, der nicht außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit lag (vgl. BGHSt 31, 96, 100).
- BGH, 28.03.2001 - 3 StR 532/00
Körperverletzung mit Todesfolge (Hirnblutung nach Angriff); Hinterlistiger …
Des Verbrechens der Körperverletzung mit Todesfolge macht sich schuldig, wer eine vorsätzliche Körperverletzungshandlung begeht, der das Risiko eines tödlichen Ausganges anhaftet, sofern sich das der Handlung eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes des Angegriffenen verwirklicht (st. Rspr.; s. nur BGHSt 31, 96, 99) und dem Täter hinsichtlich der Verursachung des Todes zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (§ 18 StGB).Des Verbrechens der Körperverletzung mit Todesfolge macht sich schuldig, wer eine vorsätzliche (BGH NJW 1985, 2958) Körperverletzungshandlung begeht, der das Risiko eines tödlichen Ausganges anhaftet, sofern sich das der Handlung eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes des Angegriffenen verwirklicht (st. Rspr.; s. nur BGHSt 31, 96, 99;… BGHR StGB § 226 Todesfolge 6 m.w.Nachw.) und dem Täter hinsichtlich der Verursachung des Todes zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (§ 18 StGB).
- BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03
Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang
Hinsichtlich der Verursachung des Todes ist dem Angeklagten, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, Fahrlässigkeit vorzuwerfen, so daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 227 StGB (vgl. BGHSt 31, 96, 98; BGH NStZ 1992, 335; 2001, 478; NJW 1971, 152, 153) vorliegen. - BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …
Die Vorschrift des § 251 StGB ist dadurch gekennzeichnet, daß ein besonders schwerer und gefährlicher Raub vorliegt; sie greift - ebenso wie § 226 StGB - nur ein, wenn sich in dem tödlichen Erfolg die der Verwirklichung eines Grunddelikts eigentümliche tatbestandsspezifische Gefahr niedergeschlagen hat (vgl. BGHSt 31, 96, 98; 33, 322, 323). - BGH, 20.07.1995 - 4 StR 129/95
Kindesmißhandlung - §§ 223, 13 StGB, Körperverletzung durch …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt § 226 StGB nur für solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen (BGHSt 31, 96, 98).Auch wenn ihr anzulasten ist, sich der vorsätzlichen Körperverletzung dadurch schuldig gemacht zu haben, daß sie entgegen ihrer Garantenpflicht untätig blieb und der bereits schwerst geschädigte Gesundheitszustand des Kindes dadurch aufrechterhalten wurde, war es nicht diese Körperverletzung, die nach Art, Ausmaß und Schwere den Tod des Kindes besorgen ließ (vgl. BGHSt 31, 96, 99;… BGHR aaO. Todesfolge 1).
- LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
- BGH, 04.11.1997 - 1 StR 364/97
- BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter …
- BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91
Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung …
- BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94
Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen; …
- BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter …
- BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91
Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten
- BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
Körperverletzung mit Todesfolge; Mitverursachung der Todesfolge und …
- BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98
Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe; …
- BGH, 18.09.1985 - 2 StR 378/85
Situationsverkennung nach Banküberfall - §§ 239a Abs. 3, 239b Abs. 2 …
- BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92
Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge
- BGH, 14.03.1989 - 1 StR 25/89
Fahrlässige Brandstiftung mit Todesfolge; Verhältnis von Notwehr und Notstand
- BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit …
- BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96
- BGH, 29.03.1994 - 1 StR 71/94
- BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94
- BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00
Risikozusammenhang bei der Körperverletzung mit Todesfolge; Verwerfung der …
- BGH, 03.07.1985 - 2 StR 202/85
Anforderung an Vorsatz bei Körperverletzung mit Todesfolge
- BGH, 11.05.1988 - 3 StR 110/88
- BGH, 19.02.1991 - 5 StR 37/91
