Rechtsprechung
| BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84 |
Höchstgeschwindigkeit
§ 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
StGB § 230; StVO c § 3 Abs. 3 Nr. 2lit.
- uni-bayreuth.de
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 33, 61
- BGHSt 33, 64
- NJW 1985, 1350
- MDR 1985, 157
- JR 1985, 383
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben
Bei fahrlässigen Erfolgsdelikten entfällt allerdings der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Angeklagten und dem Tötungs- und Verletzungserfolg, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen lässt ( BGHSt 33, 61, 63 m.w.N.).Die Prüfung der Ursächlichkeit hat mit dem Eintritt der konkreten Tatsituation einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädigenden Ereignis geführt hat (vgl. BGHSt 33, 61, 63 f.).
Zur konkreten Tatsituation zählen demgemäß nur solche Bedingungen, deren Grund in diesem Tatgeschehen selbst unmittelbar angelegt sind, wie etwa das eigene Verhalten von Verkehrsopfern (vgl. BGHSt 11, 1 f.; 33, 61 f.).
Bei fahrlässigen Erfolgsdelikten entfällt allerdings der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Angeklagten und dem Tötungs- und Verletzungserfolg, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt ( BGHSt 33, 61, 63 m.w.N.).
bb) Indes hat die Prüfung der Ursächlichkeit mit dem Eintritt der - einer kritischen Verkehrslage vergleichbaren - konkreten Tatsituation einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädigenden Ereignis geführt hat (vgl. BGHSt 33, 61, 63 f. m.w.N.;… Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 1).
Zur konkreten Tatsituation zählen demgemäß nur solche Bedingungen, deren Grund in diesem Tatgeschehen selbst unmittelbar angelegt sind (vgl. Schatz NStZ 2003, 581, 585), wie etwa das eigene Verhalten von Verkehrsopfern (vgl. BGHSt 11, 1 f.; 33, 61 f.).
- BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02
Verkehrsrecht - Beginn einer kritischen Verkehrssituation
Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung und Unfall ist zu bejahen, wenn bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre (vgl. Senatsurteile vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 215/58 - VersR 1960, 183, 184; vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - VersR 1963, 165, 166;… vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO und vom 7. April 1987 - VI ZR 30/86 - VersR 1987, 821, 822; vgl. auch BGHSt 33, 61, 63 f. m.w.N.).b) Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, daß eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (…vgl. Senatsurteile vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - aaO;… vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO; vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - VersR 1990, 1366, 1367 und vom 5. Mai 1992 - VI ZR 262/91 - VersR 1992, 890; vgl. auch VGS BGHZ 14, 232, 239 = BGHSt 7, 118, 124; BGH, Urteil vom 26. Juli 1963 - 4 StR 258/63 - VRS 25, 262, 263 f.; BGHSt 24, 31, 34 m.w.N.; BGH, Urteil vom 21. März 1978 - 4 StR 683/77 - VRS 54, 436, 437; BGHSt 33, 61, 63 ff.; OLG Celle VRS 63, 72, 73; OLG Köln VRS 70, 373, 374 f.; OLG Frankfurt JR 1994, 77, 78 m. Anm. Lange; OLG Düsseldorf VRS 88, 268 f.; OLG Köln VersR 2001, 1577, 1578; OLG Karlsruhe VRS 100, 460, 461).
Die vom Kläger übertretene allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen schützt jeden Verkehrsteilnehmer; sie dient insbesondere auch dazu, Quer- und Kreuzungsverkehr ohne die aus hohen Geschwindigkeiten drohenden besonderen Gefahren zu ermöglichen (…vgl. Senatsurteile vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO; vom 14. Februar 1984 - VI ZR 229/82 - VersR 1984, 440 …und vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - aaO; vgl. auch VGS BGHZ 14, 232, 234 und 238 = BGHSt 7, 118, 120 f. und 126; BGHSt 33, 61, 65; OLG Koblenz VersR 1990, 1021 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 20. März 1990 - VI ZR 204/89).
Deswegen besteht für diesen das rechtmäßige Alternativverhalten, welches (fiktiv) der Kausalitätsprüfung zugrunde zu legen ist, nicht in einem sofortigen Abbremsen auf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, sondern in der Einhaltung dieser Geschwindigkeit bereits bei Beginn der kritischen Verkehrslage (…vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO; BGHSt 33, 61, 63 f.).
- BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01
Vorlage (Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit); Einspruch …
Nur wenn die Rechtsauffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts, mit der von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abgewichen werden soll, tragende Grundlage der eigenen Entscheidung ist, kommt eine Vorlegung in Betracht (vgl. BGHSt 3, 234, 235; 33, 61, 63).Nur wenn die Rechtsauffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts, mit der von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abgewichen werden soll, tragende Grundlage der eigenen Entscheidung ist, kommt eine Vorlegung in Betracht (vgl. BGHSt 3, 234, 235; 33, 61, 63).
- OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10
Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers hinsichtlich der bei Dunkelheit …
Einem Verkehrsteilnehmer ist nur diejenige Verkehrsunfallfolge strafrechtlich zuzurechnen, die bei einem pflichtgemäßen Verkehrsverhalten vermieden worden wäre (BGHSt 33, 64 = NJW 1985, 1350; BGH NStZ 2009, 148; OLG Düsseldorf VRS 88, 268; Senat VRS 70, 373; SenE v. 25.10.2001 - 1 Zs 907/01 -).Die Feststellung der Strafkammer, der Unfall hätte sich nicht ereignet, wenn der Angeklagte bei Eintritt der "kritischen Verkehrssituation" nicht mit einer höheren als Geschwindigkeit als 81 km/h gefahren wäre, ist mit beiden Angaben nicht in Einklang zu bringen und beantwortet daher auch die Frage, welche Geschwindigkeit des Angeklagten noch verkehrsgerecht gewesen wäre (vgl. BGHSt 33, 64 = NJW 1985, 1350), nicht rechtsfehlerfrei.
- LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03 Gemäß den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen (BGHSt 11, 1; 24, 31; 33, 61; BGH JR 1989, 382) ist bei der wertenden Betrachtung jeweils nur das konkrete Fehlverhalten durch ein rechtmäßiges Alternativverhalten zu ersetzen.
Im Übrigen ist der weitere Kausalverlauf ohne weitere Abweichungen zugrunde zu legen (vgl. BGHSt 33, 61, 64).
- OLG Köln, 20.04.2010 - 1RVs 71/10 Einem Verkehrsteilnehmer ist nur diejenige Verkehrsunfallfolge strafrechtlich zuzurechnen, die bei einem pflichtgemäßen Verkehrsverhalten vermieden worden wäre (BGHSt 33, 64 = NJW 1985, 1350; BGH NStZ 2009, 148; OLG Düsseldorf VRS 88, 268; Senat VRS 70, 373; SenE v. 25.10.2001 - 1 Zs 907/01 -).
Die Feststellung der Strafkammer, der Unfall hätte sich nicht ereignet, wenn der Angeklagte bei Eintritt der "kritischen Verkehrssituation" nicht mit einer höheren als Geschwindigkeit als 81 km/h gefahren wäre, ist mit beiden Angaben nicht in Einklang zu bringen und beantwortet daher auch die Frage, welche Geschwindigkeit des Angeklagten noch verkehrsgerecht gewesen wäre (vgl. BGHSt 33, 64 = NJW 1985, 1350), nicht rechtsfehlerfrei.
- BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen …
Von Bedeutung ist somit nur, wie von der Erkennbarkeit der Gefahr an, der konkreten kritischen Verkehrslage (BGHSt 24, 31, 34), bei richtiger Fahrweise die Vorgänge, die zum Unfall geführt haben, abgelaufen wären (BGH Urteil vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - VersR 1977, 524, 525 m.w.Nachw.; BGH Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 72/84 = DRiZ 1985, 60, 61). - BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86
Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank
So kann ein späterer Unfall einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht allein schon deshalb zugerechnet werden, weil das Fahrzeug bei Einhaltung der verlangten Geschwindigkeit erst später an die Unfallstelle gelangt wäre (Senatsurteile vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 215/58, VRS 18, 180; vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61, VersR 1963, 165, 166 und vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74, VersR 1977, 524, 525; vgl. auch BGH Urteil vom 6. November 1984 - 4 StR 72/84, DAR 1985, 62, 63 m.w.N.); sondern in dem Unfall muss sich die auf das zu schnelle Fahren zurückzuführende erhöhte Gefahrenlage aktualisieren. - OLG Jena, 24.03.2006 - 1 Ws 295/05
Hohe Sorgfaltsanforderungen an Kraftfahrer gegenüber Kindern im Straßenverkehr
An diesem ursächlichen Zusammenhang fehlt es, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Beschuldigten eingetreten wäre oder wenn sich das aufgrund von erheblichen Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen lässt (siehe BGHSt 11, 1, 7; 24, 31, 34; 33, 61, 63; VRS 55, 436f;… BGHR StGB § 222 Kausalität 2). - BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität …
Der zurechenbare ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Tod der Mitfahrerin würde entfallen, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe; lediglich die keinen ernsthaften Zweifel weckende, bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs bei verkehrsgerechtem Verhalten würde die Ursächlichkeit nicht beseitigen (BGHSt 11, 1/4; 24, 31/34; 33, 61/63; BGH VRS 21, 341/342; 24, 205/206; 26, 348/349; 36, 36/37; 54, 436 f.; BayObLGSt 1959, 26; BayObLG VRS 58, 412; OLG Oldenburg NJW 1971, 631). - OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 435/10
Klageerzwingungsverfahren, Antragsbefugnis
- OLG Düsseldorf, 30.06.2003 - 1 U 186/01
- BGH, 19.01.1988 - 1 StR 635/87
- BGH, 26.01.1988 - 5 StR 659/87
- OLG Düsseldorf, 04.11.1994 - 1 Ws 750/94
- BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86
- OLG Köln, 18.11.2005 - 83 Ss 71/05
