Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94   

Holzschutzmittel

§ 222 StGB, Kausalitätsnachweis, § 13 StGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Vor § 13 StGB; § 74 StPO; § 24 StPO; § 223 StGB; § 230 StGB
    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Fahrlässige Körperverletzung; Feststellung des Ursachenzusammenhangs (Kausalität) zwischen chemischen Substanzen (Holzschutzmitteln) und Gesundheitsschäden; freie Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung).

  • DFR

    Holzschutzmittel

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 13, § 230; StPO § 261

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 41, 206
  • NJW 1995, 2930
  • NStZ 1995, 590
  • MDR 1995, 1153
  • StV 1997, 124
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Wird zitiert von ... (12)  

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 VG 7/98 R  

    Opferentschädigung - Verfahrensfehler - Fehlen von Urteilsgründen - Bezugnahme

    Die dort angeklagten Geschäftsführer der Fa. D. seien vom LG Frankfurt/M. nicht wegen Giftbeibringung, sondern wegen fahrlässiger "schwerer Gefährdung durch Freisetzung von Giften" (§ 330a StGB) verurteilt worden, wie aus dem veröffentlichten Urteil des BGH (NJW 1995, 2930) hervorgehe.

    Aus den Entscheidungsgründen des sozialgerichtlichen Urteils iVm den beigezogenen Strafurteilen des LG Frankfurt/M. und des BGH im sog Holzschutzmittelprozeß (Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94 -) ergibt sich eindeutig, daß die Geschäftsführer der Fa. D. vom LG Frankfurt/M. wegen "fahrlässiger Körperverletzung" in Tateinheit mit "fahrlässiger schwerer Gefährdung durch Freisetzung von Giften" (§§ 230 aF, 330a Abs. 1 und 2 StGB) verurteilt worden sind, und auch keine vorsätzliche Giftbeibringung nach dem bis zum 31. März 1998 geltenden § 229 StGB idF vom 10. März 1987 (BGBl I, 945, 1004; vgl nunmehr § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Betracht kommt, der inhaltlich dem § 1 Abs. 2 Nr. 1 OEG weitgehend entspricht.

    Es ist, worauf bereits das SG in seinen Entscheidungsgründen hingewiesen hat, in einer juristischen Fachzeitschrift - der NJW 1995, 2930 - veröffentlicht worden.

  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95  
    Allgemeingültige Erfahrungssätze, die der Tatrichter wie Rechtsnormen berücksichtigen muß, liegen nur dann vor, wenn die empirisch verfahrende Naturwissenschaft von einer Gesetzmäßigkeit überzeugt ist, die einen Gegenbeweis ausschließt (vgl. BGHSt 41, 206, 214 f. = JZ 1996, 315 ff. mit Anm. Puppe; zu dieser Entscheidung auch Volk NStZ 1996, 105 ff.; allg. Eisenberg aaO. Rdn. 106 m.w.Nachw.).

    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 41, 206, 214 f.) hat an anderer Stelle betont, daß der Tatrichter nicht gehindert ist, sich nach Anhörung von Sachverständigen auf Untersuchungsergebnisse zu stützen, die Gegenstand eines (natur-)wissenschaftlichen Meinungsstreits sind.

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10  

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Bei der Beurteilung der Ablehnung von Sachverständigen ist das Revisionsgericht an die Tatsachen gebunden, die der Tatrichter seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07 mwN, NStZ 2008, 50; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 211).

    Zwar geht die Strafkammer zutreffend davon aus, dass weder auf die von der Verteidigung behaupteten Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen noch auf den Umstand, dass der Sachverständige eine wissenschaftliche Meinung vertritt, die sich zum Nachteil des Angeklagten auswirken könnte, ein Befangenheitsantrag gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 436/06; BGH, Beschluss vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94).

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  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96  
    Daß das Landgericht dies bedacht und unter diesen Gesichtspunkten die Gutachten der Sachverständigen kritisch hinterfragt und in Auseinandersetzung mit den dazu in den einschlägigen Fachkreisen vertretenen Meinungen eigenständig bewertet (vgl. BGHSt 8, 113, 118; 41, 206, 214 f.; BGH StV 1994, 227, 228; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17) und deshalb zu Recht einen dauerhaften Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit angenommen hat, ist durch die Urteilsgründe nicht genügend belegt.
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02  

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Innerhalb dieses Rahmens abgegebene Äußerungen rechtfertigen die Besorgnis seiner Befangenheit grundsätzlich nicht, mag der Sachverständige dabei auch eine wissenschaftliche Meinung vertreten, die sich in einem anhängigen Strafverfahren zum Nachteil des Angeklagten auswirken würde (BGH, Urt. vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99  

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Bei der Beweiswürdigung hat das Gericht dann aber diesen Umstand einer kritischen Betrachtung zu unterziehen, die sich sowohl auf die allgemeinen Grundsätze der neuen Methode selbst als auch auf ihre konkrete Anwendung beziehen muß ( BGHSt 41, 206, 215; BGH NStZ 1994, 250).
  • BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99  

    Blutalkoholuntersuchung nach dem ADH- und Gaschromatographie-Verfahren; Absolute

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß es - wie in der Rechtsprechung anerkannt ist - selbst auf dem Gebiet der exakten Naturwissenschaften ein absolut sicheres Wissen nicht gibt ( BGHSt 41, 206, 214 ff.) - ebensowenig ist bei Messungen im Bereich von Naturwissenschaften eine absolute Genauigkeit erreichbar (Gutachten 1966 S. 20, 32 zu Nr. 5; Grüner aaO 361 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02  

    Zuckerkranker Richter auch in zweiter Instanz mit Klage gescheitert // Keine

    Die dem entgegenstehende Aussage des Bundesgerichtshof in einer - die Strafbarkeit wegen des Vertriebs eines Holzschutzmittels betreffenden - Entscheidung, der Tatrichter könne auch rechtsfehlerfrei zu der Überzeugung gelangen, ein Kausalzusammenhang liege in einem konkreten Fall vor, wenn in den Naturwissenschaften keine Einigkeit über die Existenz eines derartigen Kausalverlaufs bestehe (BGHSt. 41, 206, 214 ff. = BGH, NJW 1995, 2930, 2932), ist vereinzelt geblieben und war zudem für die Entscheidung nicht erheblich, da die konkrete zu einem derartigen Schluss kommende Beweiswürdigung gerade beanstandet und das ergangene Urteil aufgehoben wurde.
  • BGH, 16.05.2000 - 1 StR 666/99  

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Minder schwerer Fall; Besorgnis der

    Die Erwägungen, mit denen das Landgericht durch Beschluß vom 24. Juni 1999 die gegen die gehörte Sachverständige, Diplom-Psychologin A., gerichteten Ablehnungsgesuche zurückgewiesen hat, sind revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu BGHSt 8, 226, 232; 41, 206, 212).
  • BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98  
    Die Pflicht zu einer umfassenden Aufklärung kann gebieten, sich auch über Methoden und Verfahren zu unterrichten, die noch nicht allgemein anerkannt sind (vgl. BGHSt 41, 206, 215; BGH NStZ 1994, 250).
  • BGH, 20.06.1996 - 5 StR 625/95  
  • LSG Bayern, 19.03.2002 - L 15 VG 5/01  
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