Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.03.1996 - 27 WF 17/96 |
Homosexueller Partner im Trennungsjahr
§ 1565 Abs. 2 BGB, keine Unzumutbarkeit, wenn der getrennt lebende Ehegatte eine homosexuelle Beziehung unterhält
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ehescheidung (unzumutbare Härte) und gleichgeschlechtliche Beziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1565
Sonstiges
Verfahrensgang
- AG Geilenkirchen - 2a F 23/96
- OLG Köln, 13.03.1996 - 27 WF 17/96
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1996, 1263
- FamRZ 1997, 24
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 28.12.2006 - 10 WF 1526/06
Während der Ehe offen zu Tage getretene Homosexualität als unzumutbare Härte im …
Das Oberlandesgericht Köln hat schon mit Beschluss vom 13.3.1996 (FamRZ 1997, Seite 24) dargelegt, dass eine gleichgeschlechtliche Beziehung (dort: zwischen zwei Frauen) allein nicht ausreicht, eine unzumutbare Härte im Sinn des § 1565 Abs. 2 BGB zu bejahen.
