Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.03.1996 - 27 WF 17/96   

Homosexueller Partner im Trennungsjahr

§ 1565 Abs. 2 BGB, keine Unzumutbarkeit, wenn der getrennt lebende Ehegatte eine homosexuelle Beziehung unterhält

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres aus "Härtegründen", § 1565 Abs. 2 BGB" von RA Dr. Peter Finger; FA FamR, original erschienen in: FuR 2008, 229 - 233.

Verfahrensgang

  • AG Geilenkirchen - 2a F 23/96
  • OLG Köln, 13.03.1996 - 27 WF 17/96

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1996, 1263
  • FamRZ 1997, 24
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Wird zitiert von ...  

  • OLG Nürnberg, 28.12.2006 - 10 WF 1526/06  

    Während der Ehe offen zu Tage getretene Homosexualität als unzumutbare Härte im

    Das Oberlandesgericht Köln hat schon mit Beschluss vom 13.3.1996 (FamRZ 1997, Seite 24) dargelegt, dass eine gleichgeschlechtliche Beziehung (dort: zwischen zwei Frauen) allein nicht ausreicht, eine unzumutbare Härte im Sinn des § 1565 Abs. 2 BGB zu bejahen.
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