Rechtsprechung
| VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92 |
Honecker
Art. 31, 142 GG, zum Verhältnis Landesverfassungsrecht - Bundesrecht im Hinblick auf eine Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht gegen eine Entscheidung eines Landesgerichts (Hinweis: vgl. die Entscheidung des BVerfG, «landesverfassungsrechtlicher Grundrechtsschutz», die allerdings das Verhältnis des Landesverfassungsrechts zum materiellen Bundesrecht offen gelassen hat);
Durchführung eines Strafverfahrens gegen einen totkranken Menschen verstößt gegen die Menschenwürde im Sinne der Verfassung von Berlin (Hinweis: vgl. zum Bundesrecht: Art. 1 Abs. 1 GG)
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Art 1 Abs 1 S 2 GG, Art 31 GG, Art 142 GG, § 95 Abs 2 BVerfGG, Art 23 Abs 1 Verf BE
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit als Verstoß gegen Menschenwürde - Alpmann Schmidt
StPO § 112
Kurzfassungen/Presse (4)
- berlin.de (Leitsatz)
VvB Art. 6, 8, 9, 20, 21, 62, 69; GG Art. 1 Abs. 1, 31, 142; VerfGHG § 54 Abs. 3
- reference-global.com (Leitsatz und Auszüge)
- uni-leipzig.de
(Auszüge)
- spiegel.de (Pressebericht, 18.01.1993)
Moabiter Satyrspiele
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der Honecker-Prozeß (Uwe Wesel)
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Erich Honecker
Verfahrensgang
- KG, 28.12.1992 - 4 Ws 217/92
- VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
- LG Berlin, 12.01.1993 - 527-10/92
- KG, 13.01.1993 - 4 Ws 7/93
- LG Berlin, 13.01.1993 - 527-10/92
- BVerfG, 21.01.1993 - 2 BvQ 1/93
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1993, 515
- NStZ 1993, 298
- MDR 1993, 154
- JR 1993, 99
- StV 1993, 84
- NVwZ 1993, 468
Wird zitiert von ... (24)
- VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …
Die Verfassungsbeschwerde ist hingegen zulässig mit Blick auf die weiterhin erhobenen Rügen der Verletzung des Art. 9 Abs. 1 VvB sowie des in der Verfassung von Berlin verbürgten Grundrechts auf Achtung der Menschenwürde (vgl. dazu Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, NJW 1993, 515).Er hat bereits früher entschieden, daß solche Individualrechte soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, sind auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn diese Bundesrecht anwendet, und daß sich hieraus die Befugnis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung ergibt (vgl. z. B. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 -, NJW 1993, 513; Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, ebenda, 515; Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 -; Beschluß vom 8. September 1993, - VerfGH 54/93 -; Beschluß vom 13. September 1993 - VerfGH 73/93 -; siehe auch Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - , Schrifttum ist diese Rechtsprechung einerseits auf Zustimmung (s. etwa Bartlsperger, DVBl. 1993, 333, 348; Sachs, ZfP 1393, 121, 131 ff.), andererseits auf Ablehnung gestoßen (s. z. B. Löwer, SächsVBl. 1993.73, 77 f.; Starck, JZ 1993, 231, 232; Wilke, NJW 1993, 887, 888).
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinen Beschluß vom 12. Januar 1993 (- VerfGH 55/92 -, NJW 1993, 515) betont, daß es mit dem Gebot der Achtung der Würde des Menschen unvereinbar ist, einen Menschen, der von schwerer und unheilbarer Krankheit und von Todesnähe gezeichnet ist und deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Abschluß der Hauptverhandlung nicht mehr erleben wird, weiter in Haft zu halten, weil eine solche Verfahrensweise den Beschuldigten zum bloßen Objekt von Strafverfahren und Untersuchungshaft degradieren würde.
- VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 8/94
Oberverwaltungsgerichtliche Auffassung zu nicht anrechenbaren Zeiten beim …
Der Verfassungsgerichtshof geht entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - NJW 1993, 513, vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - NJW 1993, 515 und vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - NJW 1994, 436) davon aus, daß seine Prüfungskompetenz im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich auch dann besteht, wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung wie im vorliegenden Fall in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren unter Zugrundelegung materiellen Bundesrechts ergangen ist.Weder eine Zusammenschau einzelner Grundrechte noch auch der Gedanke des "Hineinwirkens" von Bundesverfassungsrecht in Landesverfassungsrecht (vgl. dazu den Beschluß v. 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - NJW 1993, 515; s. auch den Beschluß vom 16. Juni 1993 - VerfGH l9/93 - JR 1994, H. 3) begründen die Geltung eines Schutzes der Ehe nach dem Berliner Verfassungsrecht.
Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung des auch in der Verfassung von Berlin verbürgten Rechts auf Achtung der Menschenwürde (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - NJW 1993, 515) rügt, ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet.
- VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
Untersuchungshäftling mit Klinefelter-Syndrom wird nicht in die …
Sonst sind Art. 1, 2, 104 GG, Art. 8, 15 Abs. 4 VvB verletzt (VerfGH, StV 93, 84 - keine U-Haft bei Lebensgefahr; NJW 01, 3181 - keine U-Haft für schwangere Mutter, wenn sie nicht zusammen mit dem Neugeborenen aufgenommen werden kann; vgl. zum Untersuchungshaftvollzug auch: BVerfGE 19, 342; NJW 73, 1643; 76, 1311; 95, 1478; zum Anspruch von Transsexuellen aus Art. 1, 2 GG, auch ohne vorherige Anerkennung per Gesetz mit ihrer besonderen Problematik Berücksichtigung zu finden: BVerfG, NJW 79, 595).Diese ist verletzt, wenn der Mensch durch hoheitliche Maßnahmen zum bloßen Objekt von Strafverfahren und Untersuchungshaft gemacht wird (siehe Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 ; Beschluß vom 12. Januar 1994 - VerfGH 134/93 -; vgl. zum inhaltsgleichen Bundesrecht BVerfGE 9, 89 ; 57, 250 ).
- VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
Verfassungsgerichtshof Berlin: Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit …
Mit der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs in Artikel 62 VvB entspricht die Verfassung von Berlin im übrigen neben dem Rechtsstaatsprinzip dem Grundrecht auf Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das seinerseits, wie der Verfassungsgerichtshof im Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55.92 - (NJW 1993, S. 515) dargelegt hat, von der Verfassung von Berlin verbürgt wird (zu den Grundlagen des rechtlichen Gehörs im Rechtsstaatsprinzip und in der Gewährleistung der Menschenwürde vgl. BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ;… vgl. auch Rüping, Bonner Kommentar, Artikel 103 Abs. 1 Rdnr. 1 ff., 12). - VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98 Dieser Vorgabe entsprechend ist im Falle landesverfassungsrechtlicher Mindergewährleistungen das betreffende Landesgrundrecht nicht etwa gleichsam automatisch um die zusätzlichen Schutzelemente des entsprechenden Bundesgrundrechts zu ergänzen (so aber Dennewitz, DÖV 1949, 341, 342; ähnlich VerfGH Berlin, LVerfGE 1, 56, 60 - Honecker-Beschluß -; kritisch zu dieser sog. Ergänzungslehre insb. Sachs, DÖV 1985, 469, 473).
- VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung; LVerfGE; …
Der öffentlichen Gewalt ist danach jede Behandlung verboten, die die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen zukommt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 , 2. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - JR 1994, 343 und 25. April 1994 - VerfGH 8/94 - JR 1995, 13; Nachweise der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs hier und im Folgenden jeweils auch im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfGE 109, 279 ). - VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92
Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am …
Wie der Verfassungsgerichtshof schon in seinen Beschlüssen vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - und vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 dargelegt hat, sind diese Grundrechte in den Grenzen der Art. 142, 31 GG, nämlich soweit sie in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Grundrechten des Grundgesetzes stehen, auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn Bundesrecht angewandt wird. - OLG Hamburg, 02.05.2006 - 1 Ws 59/06
Unterbrechung der Strafvollstreckung bei todkrankem Strafgefangenen
Der Senat ist der Auffassung, daß es mit dem Gebot der Achtung der Würde des Menschen unvereinbar ist, einen Menschen, der von schwerer und unheilbarer Krankheit und von Todesnähe gekennzeichnet ist, weiter in Haft zu halten, wenn von ihm nur noch eine sehr beschränkte Gefahr für die Sicherheit der Allgemeinheit ausgeht (vgl. auch BerlVerfGH in NJW 1993, 515, 517). - VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03 Der Grundsatz der Menschenwürde verbietet es, einen Menschen einer Behandlung auszusetzen, der ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (Beschluss vom 12. Januar 1994 - VerfGH 134/93 -; Beschluss vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 ; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 27, 1 ; 30, 1 ).
- KG, 13.01.1993 - 4 Ws 7/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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- VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 30/06
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- VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 134/93
Keine Verletzung des Grundrechts auf Achtung der Menschenwürde durch …
- VerfGH Thüringen, 29.11.1996 - VerfGH 4/96
Individualverfassungsbeschwerde; Frist; Begründungsanforderungen; …
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