Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
20.06.1996
Aktenzeichen
IX ZR 248/95
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dejure.org

Honorarforderung des Sozietätsanwalts

§§ 705 ff, 719 BGB, Honorarforderung steht der Sozietät zur gesamten Hand, nicht den Mitgliedern als Gesamtgläubiger (§ 428 BGB) zu

Fundstellen
NJW 1996, 2859
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