Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
09.11.1998
Aktenzeichen
II ZR 144/97
Dazu im Internet

dejure.org

Hubarbeitsbühnen

§ 929 S. 1 BGB, Geheißerwerb auch dann, wenn der Dritte dem Erwerber absprachewidrig nicht den Besitz mittelt;

§ 366 HGB, zu den Anforderungen der Gutgläubigkeit bei Verfügungen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs;

Einschränkung des § 863 BGB für den Fall, daß der petitorische Anspruch des Störers letztinstanzlich (auch inzident) feststeht (Rechtsgedanke des § 864 Abs. 2 BGB)

ibr-online

Kann der Mieter wertvoller neuer Baumaschinen diese gutgläubig vom Vermieter zu Eigentum erwerben? (IBR 1999, 130)

Prof. Dr. Lorenz, München

Eigentumserwerb durch Übergabe an eine Geheißperson;

Gutgläubiger Erwerb nach § 366 HGB und § 932 BGB: Anforderungen an den guten Glauben;

Petitorische Einwendungen gegen den possessorischen Besitzschutz nach § 861 BGB und Widerklage im Prozeß (analoge Anwendung von § 864 II BGB)

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Alpmann Schmidt

BGB § 863, 864, § 929 S. 1, § 932; HGB § 366

judicialis

Fundstellen
NJW 1999, 425
ZIP 1998, 2155
MDR 1999, 148
IBR 1999, 130
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