Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1981 - VI ZR 204/79 |
Hubschrauber
§ 33 LuftVG, Schutzzweck;
§ 836 BGB, keine Vermutung für Mitverschulden
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 79, 259
- NJW 1981, 983
- MDR 1981, 483
- VersR 1981, 676
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 01.12.1981 - VI ZR 111/80
Haftungsverteilung bei Verursachung eines Verkehrsunfalls durch akustische …
Die haftungsrechtliche Zurechnung unterliegt, wie der Senat im Urteil vom 27. Januar 1981 (- VI ZR 204/79, BGHZ 79, 259, 262) ausführlich entwickelt hat, im Bereich der Gefährdungshaftung anderen Grundsätzen, als dies etwa im Bereich der Haftung für Fahrlässigkeit der Fall ist.a) Dementsprechend kommt es, was offenbar sowohl das Berufungsgericht als auch die Revision verkennen, nicht darauf an, ob der festgestellte Schadensfall an Hand bisheriger Erfahrungen, insbesondere auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nervenstärken der Kraftfahrer, vorausgesehen werden musste, sondern nur darauf, ob es sich um eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll (Senatsurteil, BGHZ 79, 259, 263).
So kann sich der Luftfahrzeughalter, anders als der Kraftfahrzeughalter, jedenfalls im Rahmen des § 33 LuftVG nicht darauf berufen, dass der Vorfall ein unabwendbares Ereignis sei (…h.M., Hofmann, aaO., Rdn. 4;… Geigel, Der Haftpflichtprozess, 17. Aufl., Kap. 29 Rdn. 15; Senatsurteil, BGHZ 79, 259, 262).
Der Senat hat ausgesprochen (BGHZ 79, 259, 263), dass sie sich immer dort ergeben, wo die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will.
Typische Gefährdungen auch durch störungsfrei tieffliegende Düsenflugzeuge werden einerseits durch Luftdruck verursacht (vgl. insoweit schon für moderne Hubschrauber Senatsurteil, BGHZ 79, 259 ff.).
- BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91
Haftung für Panikreaktionen von Tieren
b) Auf der anderen Seite sind einer Haftung aus § 7 StVG Grenzen gesetzt, die sich ebenfalls aus dem Schutzzweck der Vorschrift ergeben (BGHZ 79, 259, 263).An diesem Zusammenhang fehlt es, wenn eine Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (BGHZ 79, 259, 263; Senatsurteil vom 1. Dezember 1981 VI ZR 111/80 - VersR 1982, 243).
Die Entscheidung des Senats in dem sogenannten Hubschrauberfall (BGHZ 79, 259) steht der hier vorgenommenen Beurteilung nicht entgegen.
- BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99
Mietrecht - Haftung des Hausverwalters für Frostschäden
Als solche sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Adäquanz des Kausalverlaufs (BGHZ 3, 261, 265 ff.; 79, 259, 261; 137, 11, 19; BGH, Urteil vom 4. Juli 1994 - II ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127) sowie der Schutzzweck der Norm (z.B. BGHZ 27, 137, 139 ff.; 57, 245, 256; 107, 359, 364) anerkannt.
- BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Verkehrsrecht - Schaden bei dem Betrieb eines Kfz
An diesem auch im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang fehlt es, wenn die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (vgl. Senatsurteile BGHZ 79, 259, 263; 107, 359, 367; 115, 84, 86 f.). - BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06
Schadensrecht - Fahrzeugbrand: Betriebsgefahr?
An einem auch im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang fehlt es, wenn die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (vgl. Senatsurteile BGHZ 79, 259, 263; 107, 359, 367; 115, 84, 87 …und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04 - aaO). - OLG Brandenburg, 22.03.2007 - 12 U 116/06
Hinweispflicht bezüglich eines unschlüssigen Klagevorbringens nach …
Es kommt deshalb für das Eingreifen der Gefährdungshaftung nur darauf an, ob es sich um eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll (BGH VersR 1982, 243; BGH NJW 1981, 983 unter Verweis auf die entsprechenden Regelungen des Straßenverkehrsrechts).Für eine unfallbedingte Einwirkung genügen von Flugzeugen ausgehende Druckwellen oder akustische Einwirkungen (BGH NJW 1981, 983; OLG Stuttgart VersR 1969, 430; OLG Oldenburg VersR 1990, 910).
- LG Aachen, 24.10.1990 - 4 O 59/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
Insolvenzrecht - Zurückbehaltungsrecht: Freihändiger Verkauf oder Versteigerung
- BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW
Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (vgl. Senatsurteile vom 3. Juli 1962, BGHZ 37, 311, 315 f.;… vom 29. Juni 1971, aaO.; vom 27. Januar 1981, BGHZ 79, 259, 262 f.) und das Unfallgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug (mit-)geprägt wird. - BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, …
Hierbei handelt es sich um eine spezifische Auswirkung des Tiefflugs von Düsenflugzeugen, die damit auch zu den von der Gefährdungshaftung des Luftfahrzeughalters grundsätzlich zu deckenden Gefahren gehört (BGH…, Urteil vom 1. Dezember 1981 a.a.O. m.w.N.; vgl. BGHZ 79, 259, 263 für eine Schädigung durch Druckwellen). - KG, 28.10.2004 - 12 U 237/00
Bankenhaftung: Annahme eines stillschweigenden Auskunftsvertrages; Haftung der …
- BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93
Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der …
- OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02
Verkehrsunfallhaftung: Zurechnungszusammenhang bei Autobahnunfall infolge eines …
- BGH, 03.07.1990 - VI ZR 33/90
Deliktische Haftung des Verfolgten für Schäden des Verfolgers
- BGH, 07.12.2010 - VI ZR 288/09
Schadensrecht - Kein Anspruch des Leasinggebers aus § 7 StVG
- OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit des Pfandrechtserwerbs an einer …
- BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92
Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"
- BGH, 05.10.1982 - VI ZR 31/81
Umfang des Schadensersatzanspruchs
- OLG Hamm, 11.01.1999 - 13 U 132/98
Ausgestaltung von Finanzierungsleasingverträgen
- OLG Oldenburg, 06.07.1990 - 6 U 54/90
- OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07(Kart)
- OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 15 U 110/08
Zum Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 III 3 SGB …
- BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81
Haftungsverteilung bei Unfall aufgrund verschmutzter Fahrbahn
- OLG Frankfurt, 13.11.1986 - 1 U 208/84
- BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11
Zur Herausforderungshaftung des Halters eines Fluchtfahrzeugs und zum …
