Rechtsprechung
| BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 81/01 |
Hundehaltungsverbot gegenüber behindertem Wohnungseigentümer
§§ 10, 15 WEG, § 242 BGB, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Eine behinderte Frau darf trotz Verbots Hund in der Wohnung halten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Durchsetzung eines wirksamen Hundehaltungsverbots gegenüber behindertem Wohnungseigentümer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum - Hundehaltungsverbot gegen behinderten Wohnungseigentümer
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (7)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- tierschutz-urteile (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wohnen, Reise, Miete; Dackelmischling
- finanztip.de (Kurzinformation)
Hundehaltung durch Behinderte
- grundeigentum-verlag.de (Kurzinformation)
Hundehaltung - Halteverbot durch Mehrheitsbeschluß gültig
- sheltiezuchtverein-deutschland-ev.de (Kurzinformation)
Hundehaltung als Therapie
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Trotz Hundeverbot: Behinderte darf Dackel-Mischling "Wiggerl" halten
Verfahrensgang
- AG Regensburg - 13 UR II 5/99
- LG Regensburg - 7 T 332/99
- BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 58/00
- BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 81/01
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 1054 (Ls.)
- MDR 2002, 212
- NJW-RR 2002, 226
- FGPrax 2002, 15
- NZM 2002, 26
- ZMR 2002, 287
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04
Wohnungseigentum - Hundehaltung aus gesundheitlichen Gründen trotz Verbotes?
Dies gilt auch für einen Eigentümerbeschluss über ein umfassendes Verbot der Hundehaltung (BayObLG FGPrax 2002, 15, 16; ebenso Senatsbeschluss vom 03.06.2003 - 15 W 470/02 -).Die Durchsetzung des Verbots der Hundehaltung kann jedoch im Einzelfall gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen (BGH NJW 1995, 2036; BayObLG NZM 2001, 105; FGPrax 2002, 15, 16).
Unter diesen Voraussetzungen wäre die Gefahr einer Verwässerung des Hundehaltungsverbots unbegründet, wenn eine Duldung der Hundehaltung lediglich im Hinblick auf die gesundheitliche Situation der Beteiligten zu 7) und begrenzt auf den Zeitraum bis zum Tod ihres jetzt gehaltenen Hundes erfolgen würde (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 15, 17).
- OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - 3 Wx 311/04
Zur Einschränkung und zum Verbot der Tierhaltung durch Mehrheitsbeschluss in …
Der Bundesgerichtshof hat indes in der vorgenannten Entscheidung ausgeführt, dass für Gebrauchsregelungen an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach in diesen Angelegenheiten bestandskräftige - vereinbarungsersetzende - Beschlüsse gültig sind, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung erfordert hätte ( vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.07.2002, NZM 2002, 872 = ZMR 2002, 775 sowie BayObLG NJW-RR 2002, 226 ).Es liegt auch nicht der Ausnahmefall einer Änderung der Teilungserklärung vor ( vgl. hierzu Bay ObLG NJW-RR 2002, 226 ).
- OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06
Wohnungseigentum - Kein volles Haustierhaltungsverbot durch Mehrheitsbeschluss!
Sie wirkt mit dem Eintritt ihrer Bestandskraft mit Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist "vereinbarungsersetzend" (…BGH a.a.O. und diesem folgend BayObLG, Beschluss vom 25.10,2001 - 2 Z BR 81/01-, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2004 -I-3 Wx 311/04-, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.2.2005 - 15 W 507/04- , zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - 3 Wx 314/04
Wohnungseigentum - Keine bauliche Änderung gegen Eigentümerbeschluss
Da jedoch die Frage, was noch ordnungsgemäßer Instandhaltung oder Instandsetzung entspricht und was darüber hinausgeht, im Einzelfall nur schwierig zu beantworten sei und damit die Trennlinie zwischen den Regelungskompetenzen nicht durch abstrakte Merkmale klar zu ziehen sei, werde das Merkmal der Ordnungsmäßigkeit nicht als kompetenzbegründend angesehen [BGHZ 145, 158 ff.; BayObLG NZM 2002, 26 f.]. - OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 3 Wx 173/02
Wohnungseigentum - Ordnungsgemäßer Gebrauch und Tierhaltung
Anhaltspunkte, die einer Durchsetzung des Hunde- und Katzenhaltungsverbots aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegen stehen könnten, (vgl. hierzu BayObLG , Beschluss vom 25.10.01 2 ZBR 81/01 = ZWE 2002, 175) sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
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