Rechtsprechung
   BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90   

Identitätsfeststellung

Art. 104 GG, §§ 163b Abs. 1 Satz 2, 163c StPO, weiteres Festhalten einer Person durch die Polizei ist verfassungswidrig, wenn sich die beabsichtigte Personalienfeststellung auch an Ort und Stelle vornehmen läßt, Gründe Praktikabilität kommen nicht in Betracht

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DRSP

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

Verfahrensgang

  • LG München I, 20.03.1990 - 1 T 2953/90
  • BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1992, 2879
  • NVwZ 1992, 767
  • StV 1992, 210
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Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00  

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Freiheitsentziehung ohne richterliche

    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in das Freiheitsrecht bei Wiedergewährung der Freiheit ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 53, 152 ; 58, 208 ; 83, 24 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767, der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, NVwZ-Beilage 1996, S. 49, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10  

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Sie stellen eine gesetzliche Konkretisierung des Übermaßverbotes dar und sollen sicherstellen, dass ein Eingriff in die persönliche Freiheit nur in Fällen erfolgt, in denen er zur Feststellung der Identität unerlässlich ist (vgl. BVerfG , Beschl. v. 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 - NVwZ 1992, 767 m.w.N. und Beschl. v. 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04 - NStZ-RR 2006, 381).

    Die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Passes genügt in jedem Fall, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für dessen Fälschung, Verfälschung oder sonstige Unstimmigkeiten wie etwa der Verdacht des unrechtmäßigen Besitzes vorliegen (vgl. Rachor in Lisken/Denninger, a.a.O., F Rn. 373; Wolf/Stephan/Deger, a.a.O., § 26 Rn. 26; KK-Griesbaum, StPO, 6. Aufl., § 163 b Rn. 13 m.w.N.; BVerfG , Beschl. v. 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 - a.a.O.).

  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05  

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Ein Festhalten aus reinen Praktikabilitätserwägungen vermag schon die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht zu begründen und dürfte im Übrigen auch auf die Abwägung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer derartigen Maßnahme keinen Einfluss haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767 ).
mehr
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94  
    Darüber hinaus erfordert er, daß die Identitätsfeststellung auf andere Weise nicht möglich ist und stellt damit grundsätzlich auch hier sicher, daß ein Eingriff in die persönliche Freiheit nur in Fällen erfolgt, in denen er zur Feststellung der Identität unerläßlich ist (vgl. BVerfG, NVwZ 1992, 767, 768).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05  

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Ein Festhalten aus reinen Praktikabilitätserwägungen vermag schon die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht zu begründen und dürfte im Übrigen auch auf die Abwägung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer derartigen Maßnahme keinen Einfluss haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767 ).
  • OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09  

    Notwehr; Polizeibeamter; Identitätsfeststellung; Gebotensein

    Etwaige erforderliche weitere Identitätsangaben, wie Geburtsdatum und Geburtsort hätte man daraufhin leicht auf anderem Wege und ohne das Strafverfahren nachhaltig tangierende Verzögerung (vgl. insoweit: BVerfG NVwZ 1992, 767, 768; OLG Hamm NJW 1978, 231 LS) z. B. aus dem Melderegister ermitteln können.
  • BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Freiheitsentziehung zur Überprüfung

    Vor diesem Hintergrund hätte es zur Durchführung einer Maßnahme nach § 163 b StPO eines weiteren Festhaltens des Beschwerdeführers und eines Verbringens auf die Polizeidienststelle nicht bedurft (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767, 768).
  • OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07  

    Ordentliche Gerichtsbarkeit zur nachträglichen Entscheidung über Rechtmäßigkeit

    a) Zutreffend leitet die Kammer eine Befugnis zur Verbringung der Betroffenen zur Dienststelle und deren Festhaltung nicht aus den Vorschriften über die Identitätsfeststellung ab (§ 23 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 4 BPolG; vgl. BVerfG NVwZ 1992, 767).
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