Rechtsprechung
| BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89 |
Immobilienanlage in Berlin
§ 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 434 BGB <Fassung seit 1.1.02>), cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), fahrlässig falsche Darstellung eines Steuervorteils, personengebundene Berlinförderung keine zusicherungsfähige 'Eigenschaft';
§ 278 BGB, Vermittlungsmakler als Verhandlungsgehilfe des Verkäufers
Volltextveröffentlichungen (7)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung mit Steuervorteilen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Eigenschaftszusicherung bei steuerbegünstigter Kapitalanlage
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung des Verkäufers für von einem Anlage- und Finanzberater versprochene Steuervorteile
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung für Verhandlungsgehilfen bei Steuervorteilen (IBR 1991, 460)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 114, 263
- NJW 1991, 2556
- ZIP 1991, 874
- BB 1991, 1371
- DNotZ 1992, 44
- VersR 1991, 1146
- IBR 1991, 460
- VersR 1991, 1144
Wird zitiert von ... (59)
- OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 136/03
Rückabwicklung eines Kaufvertrages als Schadensersatz wegen Verletzung …
Er sieht seine Rechtsauffassung insbesondere in einer Entscheidung des BGH vom 26.04.1991 (BGHZ 114, 263 ff) bestätigt.B) Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages aus Gewährleistungsrecht (§§ 459 ff BGB a.F.) scheidet aus, weil es nicht um objektgebundene Voraussetzungen des Steuervorteils geht, die als zusicherungsfähige Eigenschaften einer Kaufsache angesehen werden könnten (vgl. BGHZ 114, 263 ff, 266, 267, 268).
In der von dem Kläger zitierten Entscheidung des V. Zivilsenats vom 26.04.1991 (BGHZ 114, 263 ff) hat der Bundesgerichtshof die Verletzung einer Aufklärungspflicht angenommen, weil der Verkäufer bzw. sein Erfüllungsgehilfe mit Blick auf einen Grundstückskaufvertrag vom 08.04.1987 nicht auf die bereits mit Wirkung zum 01.01.1987 erheblich verschärften gesetzlichen Regelungen (Steuervorteile nur noch für Anschaffungen bis zu diesem Stichtag und für selbstbewohnte Objekte) hingewiesen hatte.
Das Problem lag hier steuerrechtlich im Detail der Vertragsgestaltung, während es sich in dem Fall aus BGHZ 114, 263 ff um ein grundlegendes Problem gehandelt hat, das nicht durch abweichende Vertragsgestaltung hätte vermieden werden können.
Auch insoweit unterscheidet sich die Fallkonstellation maßgeblich von derjenigen aus BGHZ 114, 263 ff, in der der Sohn der Verkäufer von diesen beauftragt worden war, die Wohnung zu verkaufen (vgl. auch BGHZ 13, 111 ff, 113 f).
Insbesondere steht das Urteil des Senats wegen der geschilderten wesentlichen Sachverhaltsunterschiede nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 26.04.1991 (BGHZ 114, 263 ff).
- BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97
Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels …
b) Die Verletzung einer vertraglich übernommenen Beratungspflicht löst auch dann einen Schadensersatzanspruch aus, wenn sie die objektbezogene Voraussetzung eines Steuervorteils (BGHZ 114, 263) zum Gegenstand hat und nur auf Fahrlässigkeit beruht.Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 114, 263, 266 f; vgl. auch bereits BGHZ 79, 183) kommt als zusicherungsfähige Eigenschaft der Kaufsache bei Steuervorteilen (dort nach § 7 b EStG 1981 bzw. § 15 BerlinFG) zwar nicht die aus dem Gesetz folgende Ermäßigung der Steuerschuld selbst in Frage; wohl aber kann der Verkäufer den steuerlichen Vorteil in seinen objektgebundenen Voraussetzungen zusichern.
Nur auf Fahrlässigkeit beruhende unzutreffende Erklärungen des Verkäufers, die sich auf zusicherungsfähige Eigenschaften der Kaufsache beziehen, begründen mit Rücksicht auf das Gewährleistungsrecht, das Schadensersatz nur bei Nichteinhaltung einer Zusicherung oder bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers vorsieht (§ 463 BGB), keinen Ersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß (Senat BGHZ 60, 319, 322; 114, 263, 266).
- BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07
Immobilienanlagen - Reine Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage ungenügend!
Etwas anderes würde erst gelten, wenn die Beklagte oder der Verband bzw. die Zentralbank sich auf ihre besondere Sachkunde berufen hätten (BGHZ 114, 263, 272).
- BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08
Immobilien - Asbesthaltige Fassade: Offenbarungspflichtiger Mangel?
(a) Nach ständiger Rechtsprechung war das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Schuldrecht von einem grundsätzlichen Vorrang der Bestimmungen der §§ 459 ff. BGB a.F. geprägt, der nur bei Vorsatz entfiel (vgl. BGHZ 136, 102, 109; Senat, BGHZ 60, 319, 320 ff.; 114, 263, 266;… Urt. v. 10. Juli 1987, V ZR 236/85, NJW-RR 1988, 10, 11;… Urt. v. 3. Juli 1992, V ZR 97/91, NJW 1992, 2564, 2566;… Urt. v. 5. Oktober 2001, V ZR 275/00, NJW 2002, 208, 210). - BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97
Mietrecht - Unbefriedigende Geschäftsentwicklung bei Mieter eines Ladenlokals
Diese Beziehungen müssen jedoch ihren Grund in der Beschaffenheit des Mietobjekts selbst haben, von ihm ausgehen, ihm auch für eine gewisse Dauer anhaften und nicht lediglich durch Heranziehung von Umständen in Erscheinung treten, die außerhalb der Mietsache liegen (vgl. BGHZ 111, 75, 78; 79, 183, 185; 114, 263, 266 jeweils m.w.N.). - BGH, 05.10.2001 - V ZR 275/00
Bei Hausversteigerung müssen Angaben über Mieteinnahmen stimmen
Der Anspruch aus culpa in contrahendo kann daher nicht von den Vorschriften der §§ 459 ff BGB als vorgehender Sonderregelung für die Haftung des Verkäufers verdrängt werden (vgl. Senat, BGHZ 60, 319, 322 f; 114, 263, 266;… Urt. v. 3. Juli 1992, V ZR 97/91, NJW 1992, 2564, 2565).Nach der eigenen, im Verhandlungstermin vor dem Berufungsgericht gemachten Darstellung des Beklagten zu 2 war der Zeuge Al. für die Beklagte zu 1 bei dem fraglichen Geschäft als Verhandlungsgehilfe tätig, so daß sie sich auch dessen Verschulden bei der Anknüpfung der Vertragsbeziehungen nach § 278 BGB zurechnen lassen muß (BGHZ 72, 92, 97; Senat, BGHZ 114, 263, 269).
- BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …
Die Handlung, die der Gehilfe vorgenommen hat, muß nämlich objektiv zum Pflichtenkreis des Schuldners gehört haben (BGH…, Urteil vom 13. Januar 1984 aaO S. 514; vgl. BGHZ 31, 358, 366;… MünchKomm/Hanau, BGB 2. Aufl. § 278 Rn. 14;… Palandt/Heinrichs § 278 Rn. 12, 13; Zimmermann, Anm. zu BGH, Urteil vom 13. Januar 1984, DNotZ 1984, 515, 516; vgl. BGHZ 114, 263, 272).Da sich der Kläger des Beistands eines Notars, auch zur Wahrung seiner möglichen Verpflichtung aus § 839 Abs. 3 BGB , versichert hatte, kam es, selbst wenn er zu einer Übertragung seiner Obliegenheiten auf einen Rechtskundigen nicht verpflichtet gewesen wäre, für den einzuhaltenden Sorgfaltsmaßstab allein auf die Person des Streithelfers an (a.A. Zimmermann Anm. zu BGH…, Urteil vom 13. Januar 1984 aaO, S. 515, 518; vgl. auch BGHZ 114, 263, 272;… MünchKomm/Hanau § 278 Rn. 35).
- OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
Wohnungseigentum - Haftung für Vermittlungsgesellschaft
Dies rechtfertigt die Anwendung des § 278 BGB (BGH NJW 1991, 2556; 1995, 2550; 1996, 451).So ist die Zurechnung bejaht worden, wenn der Makler als beauftragter Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfe des Schuldners aufgetreten ist (BGHZ 47, 224, 230; BGH WM 1986, 1032, 1034; BGHZ 114, 263, 269).
Wer als Verkäufer für eine Immobilie wirbt und dabei Steuervorteile einer Anlage- oder Kaufentscheidung herausstellt oder in konkrete Finanzierungsvorschläge einbezieht, muß Voraussetzungen, Hinderungsgründe und Ausmaß der Steuervorteile richtig und so vollständig darstellen, daß bei dem Kunden oder Käufer über keinen für seine Entscheidung möglicherweise wesentlichen Umstand eine Fehlvorstellung erweckt wird (BGH NJW 1991, 2556) Die Erfüllung dieser Aufklärungspflichten hat die Rechtsvorgängerin der Beklagten der überlassen, die diese Pflicht schuldhaft verletzt hat (vergl unter II.).
- BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Immobilien - Beratungsverschulden bei Finanzierungs-Kauf
Der Verkäufer muß dabei insbesondere die mit einer von ihm vorgeschlagenen Finanzierung des Kaufs verbundenen finanziellen Auswirkungen, einschließlich in eine Aufwandsberechnung eingestellte Steuervorteile, zutreffend darstellen (vgl. Senat, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, aaO, sowie Senat, BGHZ 114, 263, 268 für die Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluß) und im Zeitpunkt der Beratung bereits abzusehende ungünstige Veränderungen der Mieteinnahmen oder Unterhaltungskosten bei der Berechnung der Finanzierungslasten berücksichtigen (vgl. Senat, BGHZ 156, 371, 378). - BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94
Makler als Erfüllungsgehilfe
So ist die Zurechnung bejaht worden, wenn der Makler als beauftragter Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfe des Schuldners aufgetreten ist (BGHZ 47, 224, 230;… Urt. v. 17. April 1986, III ZR 246/84, WM 1986, 1032, 1034; BGHZ 114, 263, 269). - BGH, 30.03.2007 - V ZR 89/06
Immobilien - Wohnungskauf: Wirtschaftliche Erwartungen als Geschäftsgrundlage?
- BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92
Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks; …
- BGH, 14.10.1994 - V ZR 196/93
Immobilien - Baulicher Zustand eines Hausgrundstücks
- BGH, 11.03.1999 - IX ZR 260/97
Pflicht des Notars zur Ermittlung der Wohnungsgröße
- OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 478/02
Immobilien - Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen culpa in contrahendo
- OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 6 U 41/94
- OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00
Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und …
- OLG Stuttgart, 22.01.2007 - 10 U 189/06
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die …
- BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95
Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers
- BGH, 24.02.2005 - VII ZR 328/03
Bauvertrag - Bestimmung der Verursachungsbeiträge von Architekt und Unternehmer
- BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91
Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte
- OLG Hamburg, 20.07.2001 - 1 U 152/00
Wissensvertretung
- OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 10 U 76/09
Vergabe - Begleitschreiben gehören zum Angebot!
- OLG Köln, 14.02.1992 - 20 U 121/91
- OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10
Haftung des Versicherers für fehlerhafte Beratung durch Versicherungsmakler
- OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 786/02
Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft nach Widerruf der Beitrittserklärung
- OLG Saarbrücken, 01.12.2005 - 8 U 588/04
Immobilien - Fehlerhafter Hauskauf: Wochenendhaus als Wohnhaus?
- OLG Dresden, 02.11.2010 - 9 U 910/10
Bauträger - Sanierungskosten nicht absetzbar: Anspruch auf Schadensersatz?
- BGH, 14.01.1993 - IX ZR 206/91
Anwaltshaftung bei zweitem Versäumnisurteil - Darlegungslast bei …
- OLG München, 21.06.2002 - 21 U 1833/02
Immobilien - keine Prospekthaftung aufgrund einfachen Verkaufsexposés
- OLG Koblenz, 02.10.2006 - 12 U 1056/05
Bauvertrag - Einverständnis mit technisch ungenügender Planung und Ausführung
- OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Gewährleistung bei Grundstückskaufvertrag: Ersatz des merkantilen Minderwertes …
- OLG Jena, 21.07.2011 - 1 U 1223/05
Bauvertrag - Planungs- & Ausführungsmangel: Haftung nur für Verursachungsanteil?
- OLG Köln, 29.10.1999 - 3 U 156/98
Zurechnung des Verhalten eines Vermittlers nach § 278 BGB
- OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02
Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank; …
- BGH, 04.02.1997 - XI ZR 31/96
Haftung für die Weitergabe von nicht durch Weisungen des Auftraggebers gedeckten …
- OLG Koblenz, 10.01.2003 - 10 U 607/02
Hinweis- und Aufklärungspflichten der Kredit gebenden Bank in Bezug auf riskante …
- OLG Hamm, 03.03.2005 - 28 U 125/04
Verkauf eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs unter wahrheitswidriger …
- KG, 02.06.2006 - 21 U 56/03
Architekten & Ingenieure - Änderung der mangelfreien Planung als Anordnung?
- BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07
Immobilien - Haus von 1933: Haftung des Verkäufers bei Feuchtigkeit des Kellers
- OLG München, 17.01.2007 - 7 U 2759/06
Vorvertragliches Vertrauensverhältnis bei Bieterverfahren
- OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
Wohnungseigentum
- OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 86/00
Immobilienkauf - ungesicherte Erschließung
- OLG Köln, 14.11.1994 - 2 U 76/93
Arglistiges Verschweigen von Fluglärm bei Grundstücksverkauf
- OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 40/99
Konkludente Zusicherung der Wohnfläche?
- OLG Hamm, 04.08.2003 - 22 U 63/02
Anforderungen an den Nachweis der fehlenden Erinnerung an einen …
- OLG Stuttgart, 12.02.2001 - 6 U 150/00
Kreditgewährung zum Erwerb einer Immobilienfondbeteiligung
- OLG Stuttgart, 18.06.2002 - 6 U 77/02
Finanzierter Fondsbeitritt: Wirksamkeit eines Verbraucherkreditvertrages zur …
- OLG Düsseldorf, 22.12.1997 - 9 U 236/96
Gewerblicher Verkauf von Eigentumswohnungen - Arglist
- OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 9 U 27/99
Sittenwidrigkeit eines Vertrages im Bauherrenmodell; Haftung für …
- OLG Frankfurt, 07.02.2001 - 17 U 143/99
Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen Verschweigens einer grundlegenden …
- LG Stuttgart, 24.06.2003 - 16 O 67/03
- OLG Jena, 29.01.2003 - 4 U 704/02
- OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - 3 U 75/08
Werkvertrag - Ertragsfähigkeit einer Solaranlage: Zugesicherte Eigenschaft?
- OVG Niedersachsen, 02.11.2010 - 10 LA 254/07
Agrarförderung
- OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
- LG Dortmund, 10.12.1999 - 3 O 183/99
- LG Dortmund, 17.02.2000 - 3 O 381/99
- LG Dortmund, 07.06.2000 - 3 O 604/99
