Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89   

Immobilienanlage in Berlin

§ 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 434 BGB <Fassung seit 1.1.02>), cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), fahrlässig falsche Darstellung eines Steuervorteils, personengebundene Berlinförderung keine zusicherungsfähige 'Eigenschaft';

§ 278 BGB, Vermittlungsmakler als Verhandlungsgehilfe des Verkäufers

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung mit Steuervorteilen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eigenschaftszusicherung bei steuerbegünstigter Kapitalanlage

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Verkäufers für von einem Anlage- und Finanzberater versprochene Steuervorteile

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Verhandlungsgehilfen bei Steuervorteilen (IBR 1991, 460)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 114, 263
  • NJW 1991, 2556
  • ZIP 1991, 874
  • BB 1991, 1371
  • DNotZ 1992, 44
  • VersR 1991, 1146
  • IBR 1991, 460
  • VersR 1991, 1144



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Wird zitiert von ... (59)  

  • OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 136/03  

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages als Schadensersatz wegen Verletzung

    Er sieht seine Rechtsauffassung insbesondere in einer Entscheidung des BGH vom 26.04.1991 (BGHZ 114, 263 ff) bestätigt.

    B) Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages aus Gewährleistungsrecht (§§ 459 ff BGB a.F.) scheidet aus, weil es nicht um objektgebundene Voraussetzungen des Steuervorteils geht, die als zusicherungsfähige Eigenschaften einer Kaufsache angesehen werden könnten (vgl. BGHZ 114, 263 ff, 266, 267, 268).

    In der von dem Kläger zitierten Entscheidung des V. Zivilsenats vom 26.04.1991 (BGHZ 114, 263 ff) hat der Bundesgerichtshof die Verletzung einer Aufklärungspflicht angenommen, weil der Verkäufer bzw. sein Erfüllungsgehilfe mit Blick auf einen Grundstückskaufvertrag vom 08.04.1987 nicht auf die bereits mit Wirkung zum 01.01.1987 erheblich verschärften gesetzlichen Regelungen (Steuervorteile nur noch für Anschaffungen bis zu diesem Stichtag und für selbstbewohnte Objekte) hingewiesen hatte.

    Das Problem lag hier steuerrechtlich im Detail der Vertragsgestaltung, während es sich in dem Fall aus BGHZ 114, 263 ff um ein grundlegendes Problem gehandelt hat, das nicht durch abweichende Vertragsgestaltung hätte vermieden werden können.

    Auch insoweit unterscheidet sich die Fallkonstellation maßgeblich von derjenigen aus BGHZ 114, 263 ff, in der der Sohn der Verkäufer von diesen beauftragt worden war, die Wohnung zu verkaufen (vgl. auch BGHZ 13, 111 ff, 113 f).

    Insbesondere steht das Urteil des Senats wegen der geschilderten wesentlichen Sachverhaltsunterschiede nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 26.04.1991 (BGHZ 114, 263 ff).

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97  

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    b) Die Verletzung einer vertraglich übernommenen Beratungspflicht löst auch dann einen Schadensersatzanspruch aus, wenn sie die objektbezogene Voraussetzung eines Steuervorteils (BGHZ 114, 263) zum Gegenstand hat und nur auf Fahrlässigkeit beruht.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 114, 263, 266 f; vgl. auch bereits BGHZ 79, 183) kommt als zusicherungsfähige Eigenschaft der Kaufsache bei Steuervorteilen (dort nach § 7 b EStG 1981 bzw. § 15 BerlinFG) zwar nicht die aus dem Gesetz folgende Ermäßigung der Steuerschuld selbst in Frage; wohl aber kann der Verkäufer den steuerlichen Vorteil in seinen objektgebundenen Voraussetzungen zusichern.

    Nur auf Fahrlässigkeit beruhende unzutreffende Erklärungen des Verkäufers, die sich auf zusicherungsfähige Eigenschaften der Kaufsache beziehen, begründen mit Rücksicht auf das Gewährleistungsrecht, das Schadensersatz nur bei Nichteinhaltung einer Zusicherung oder bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers vorsieht (§ 463 BGB), keinen Ersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß (Senat BGHZ 60, 319, 322; 114, 263, 266).

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07  

    Immobilienanlagen - Reine Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage ungenügend!

    Etwas anderes würde erst gelten, wenn die Beklagte oder der Verband bzw. die Zentralbank sich auf ihre besondere Sachkunde berufen hätten (BGHZ 114, 263, 272).
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