Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99   

In-vitro-Fertilisation gegen den Willen des Ehemanns

§ 1353 BGB, keine Bindungswirkung einer Abrede über die Familienplanung;

zu den Voraussetzungen des § 1579 Nr. 3, 4 BGB

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • openjur.de
  • Prof. Dr. Lorenz

    Homologe In-vitro-Fertilisation nach Widerruf des Einverständnisses des Ehemanns und nachehelicher Unterhalt

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen künstlicher Befruchtung ohne Einverständnis des Ehemannes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruches

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Unterhaltsausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen künstlichen Befruchtung gegen den Willen des Ehemannes

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Unterhaltssausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen künstlichen Befruchtung gegen den Willen des Ehemannes

  • 123recht.net (Pressebericht)

    "Samenraub" // Unterhalt auch bei Schwangerschaft gegen Willen des Ehemannes

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  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Unterhalt: Auch ungewollte künstliche Befruchtung kostet Geld

  • ra-heinicke.de (Kurzinformation)

    Kein Unterhaltsausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer künstlichen Befruchtung gegen den Willen

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Künstliche Befruchtung: Unterhaltspflicht bestätigt

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Ehegattenunterhalt, Verwirkung, künstliche Befruchtung

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Künstliche Befruchtung gegen den Willen des Mannes

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Kotz (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1353, 1579 Nr. 3, Nr. 4 BGB
    Unterhaltspflicht trotz nicht gewollter künstlicher Befruchtung? Und weitere interessante Fragen über Unterhaltsansprüche.....

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch nach In-vitro-Fertilisation trotz zurückgezogenem Einverständnis des Ehemannes

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 146, 391
  • NJW 2001, 1789
  • MDR 2001, 692
  • FamRZ 2001, 541
  • JR 2002, 102
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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06  

    Familienrecht - Verwirkung durch Nichtmitteilung des Anstiegs des Einkommens?

    aa) Die Begrenzung des Unterhalts verlangt somit neben dem Härtegrund der Verletzung schwerwiegender Vermögensinteressen stets auch eine grobe Unbilligkeit für den Unterhaltspflichtigen unter Wahrung der Belange des Unterhaltsberechtigten (Senatsurteil BGHZ 146, 391, 399 = FamRZ 2001, 541, 543 f.).

    Subjektiv erfordert der Härtegrund des § 1579 Nr. 5 BGB ein mutwilliges Handeln, das zumindest leichtfertiges Verhalten des Unterhaltsberechtigten voraussetzt (Senatsurteile BGHZ 146, 391, 399 f. = FamRZ 2001, 541, 544 und vom 13. Juli 1988 - IVb ZR 39/87 - FamRZ 1988, 1031, 1033; Gerhardt/ von Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 6. Aufl. Kap. 6 Rdn. 458).

  • BFH, 28.07.2005 - III R 30/03  

    Kein Abzug von Aufwendungen für künstliche Befruchtungen einer unverheirateten

    Auch wenn nach dem heutigen Eheverständnis ein bestimmter Eheinhalt nicht mehr vorgegeben ist und daher eine kinderlose Ehe ebenfalls eine vollwertige Ehe ist (BGH-Urteil vom 21. Februar 2001 XII ZR 34/99, BGHZ 146, 391), ist mit der Eheschließung überwiegend der Wunsch der Ehepartner verbunden, eine Familie mit gemeinsamen Kindern zu gründen.

    bb) Haben sich Ehegatten in freier gemeinsamer Verantwortung dazu entschieden, Kinder zu bekommen (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 146, 391) und lässt sich dieser Wunsch wegen der nicht behebbaren Empfängnisunfähigkeit der Ehefrau nicht verwirklichen, so führt dies oftmals zu einer erheblichen Einschränkung ihres Selbstwertgefühls und zu schwerwiegenden Konflikten zwischen den Ehepartnern (BGH-Urteil in BGHZ 99, 228).

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09  

    Familienrecht - Verwirkung des nachehelichen Betreuungsunterhalts

    Im Übrigen setzt eine Verwirkung nach § 1579 BGB zusätzlich neben dem jeweiligen Härtegrund stets auch eine grobe Unbilligkeit für den Unterhaltspflichtigen unter Wahrung der Belange des Unterhaltsberechtigten voraus (Senatsurteile vom 16. April 2008 - XII ZR 107/06 - FamRZ 2008, 1325, 1327 und BGHZ 146, 391, 399 = FamRZ 2001, 541, 543 f.).
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  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05  

    Trennungsunterhaltsbemessung: Steuerliche Auswirkungen einer

    Dabei muss er sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muss, oder in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen gegen die erkannten möglichen nachteiligen Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzen (BGH, FamRZ 2001, 541).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 200/02  

    Familien- und Erbrecht

    Die Antragsgegnerin traf zwar die Obliegenheit, beim Verkauf der Immobilien nicht leichtfertig auf einen erzielbaren höheren Erlös zu verzichten und dadurch ihre unterhaltsrechtliche Bedürftigkeit zu erhöhen (vgl. etwa BGH NJW 2001, 1789, 1791).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2009 - 5 UF 5/08  

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei hohem Familieneinkommen

    Diese Grundsätze gehen dahin, dass die nachträgliche Aufgabe einer Erwerbstätigkeit mit der Folge geringeren Einkommens nur dann unterhaltsrechtlich nicht akzeptiert wird, wenn diese Aufgabe leichtfertig (BGH, FamRZ 2003, 1471 ; BGH, FamRZ 2001, 541; BGH FamRZ 2000, 815; Wendl/Staudigl/Dose, aaO., § 1, Randnr. 520, 494) oder mutwillig (Wendl/Staudigl/Dose, aaO., § 1, Randnr. 521, 494) erfolgt.
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