Rechtsprechung
| RG, 13.10.1922 - III 453/22 |
Infektion im Krankenhaus
§ 823 Abs. 1 BGB, wegen Schußverletzung bedingter Krankenhausaufenthalt: adäquate Kausalität bei anderweitiger Erkrankung
Sonstiges
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Zeitschriftenfundstellen
- RGZ 105, 264
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51
Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der …
Zwar ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt anerkannt worden, daß jeder, der einen Unfall verursacht hat, auch für solche Folgen einzustehen habe, die sich erst im Verlaufe einer durch den Unfall unvermeidlich gewordenen Behandlung selbst durch einen dabei unterlaufenden Kunstfehler ergeben, weil nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden müsse, daß nicht jede Behandlung unbedingt sachgemäß ausgeführt und von dem gewünschten Erfolge begleitet werden würde (RGZ 102, 230; 105, 264; 119, 204; RG HRR 28, 831; RG JW 1911, 755).
