Rechtsprechung
   RG, 13.10.1922 - III 453/22   

Infektion im Krankenhaus

§ 823 Abs. 1 BGB, wegen Schußverletzung bedingter Krankenhausaufenthalt: adäquate Kausalität bei anderweitiger Erkrankung

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • RGZ 105, 264



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51  

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt anerkannt worden, daß jeder, der einen Unfall verursacht hat, auch für solche Folgen einzustehen habe, die sich erst im Verlaufe einer durch den Unfall unvermeidlich gewordenen Behandlung selbst durch einen dabei unterlaufenden Kunstfehler ergeben, weil nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden müsse, daß nicht jede Behandlung unbedingt sachgemäß ausgeführt und von dem gewünschten Erfolge begleitet werden würde (RGZ 102, 230; 105, 264; 119, 204; RG HRR 28, 831; RG JW 1911, 755).
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