Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.11.1989 - 8 TH 685/89   

Insulin-Forschung

Art. 2 Abs. 2 GG, aus Schutzpflicht des Gesetzgebers hergeleiteter Gesetzesvorbehalt, "Wesentlichkeitstheorie";

(Hinweis: die Entscheidung beschleunigte den Erlaß des Gentechnikgesetzes)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 5 Abs 3 GG, Art 12 GG, Art 14 GG, § 1 BImSchG
    Parlamentsvorbehalt für Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gentechnologie (hier: Herstellung von Humaninsulin) - Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit gentechnischer Anlagen - Staatliche Schutzpflicht und Parlamentsvorbehalt

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Genehmigungsfähigkeit gentechnischer Anlagen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de (Entscheidungsbesprechung)

    VGH Kassel stoppt Gentechnik (Johann Bizer)

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 40, 119
  • NJW 1990, 336
  • NVwZ 1990, 276
  • BB 1989, 2285
  • DVBl 1990, 63
  • DB 1989, 2427



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VGH Hessen, 23.05.1990 - 8 TH 1006/89  

    Regelungsvorbehalt für gentechnische Anlagen erstreckt sich nicht auf

    Deren Genehmigungsfähigkeit hatte der beschließende Senat in seinem die aufschiebende Wirkung der dagegen erhobenen Klagen wiederherstellenden Beschluß vom 6. November 1989 -- 8 TH 685/89 -- mit der Begründung verneint, daß Anlagen, in denen mit gentechnischen Methoden gearbeitet werde, nur aufgrund einer ausdrücklichen Zulassung durch den Gesetzgeber errichtet und betrieben werden dürften.

    Anders als in dem die Anlagen FERMTEC und CHEMTEC betreffenden Verfahren (Hess. VGH, Beschluß vom 6. November 1989 -- 8 TH 685/89 --, DB 1989, S. 2427 = BB 1989, S. 2285 = DVBl. 1990, S. 63 = Gewerbearchiv 1990, S. 49 = UPR 1990, S. 33 mit ablehnender Anmerkung von Fluck, ebenda, S. 81 = NJW 1990, S. 336 mit ablehnender Anmerkung von Deutsch, ebenda, S. 339 = JZ 1990, S. 88 mit ablehnender Anmerkung von Rupp, ebenda, S. 91 = NVwZ 1990, S. 276 mit ablehnender Besprechung von Sendler, ebenda, S. 231; weitere Besprechungen von von Vitzthum, VBlBW 1990, S. 48, Rose, DVBl. 1990, S. 279 und -- befürwortend -- Bizer, KJ 1990, S. 127) verspricht die hier in der Hauptsache erhobene Anfechtungsklage keine hinreichende für das Aussetzungsinteresse der Antragsteller streitende Aussicht auf Erfolg.

    Schließlich folgt aus der vom Senat in seinem Beschluß vom 6. November 1989 -- 8 TH 685/89 -- (a.a.O.) angenommenen Genehmigungsunfähigkeit der Anlagen FERMTEC und CHEMTEC nicht zwangsläufig, daß -- wie die Antragsteller meinen -- auch die Anlage INSULTEC nicht genehmigungsfähig sei.

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 250/91  

    Nachbarschutz gegen Richt- und Mobilfunkantenne;; Antennenmast; Gefahr,

    Der Einsatz elektromagnetischer Strahlung ist - anders als möglicherweise die Gentechnologie (vgl. dazu VGH Kassel, NJW 1990, 336) - auch nicht grundsätzlich neu.
  • VG Schwerin, 22.05.2007 - 3 A 198/07  

    Verwendung des anfallenden Abwassers einschließlich kompostierter Feststoffe auf

    Auch dürfen gentechnische Anlagen nur aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung über die Nutzung der Gentechnologie errichtet und betrieben werden (so VGH Kassel, Beschluss vom 6.1.1989 - 8 TH 685/89 -, NJW 1990, 336) - und nicht nach freiem Belieben von Forschern.
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