Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01   

Internet-Auktion

§§ 145 ff BGB, zum Vertragsschluß bei Vertragsofferten im Internet (hier: durch einen Verkäufer auf der Plattform ricardo.de), die an die Allgemeinheit gerichtet sind;

zur Frage der Anwendbarkeit von § 156 BGB auf Internet-Auktionen (offengelassen) (geklärt durch BGH, 3.11.04, Abs. 8 ZR 375/03);

§§ 133, 157 BGB, wirksame Willenserklärung setzt Erklärungsbewußtsein nicht voraus

Volltextveröffentlichungen (23)

mehr
  • Alpmann Schmidt

    § 145 BGB; § 156 BGB

  • openjur.de
  • JurPC

    BGB §§ 145 ff.
    Internet-Auktion

  • aufrecht.de
  • rws-verlag.de

    Zustandekommen eines Kaufvertrags bei Internetauktion mit Höchstgebot bei vorheriger Erklärung der Annahme ("ricardo.de")

  • Prof. Dr. Lorenz

    Vertragsschluß bei Internet-Auktionen: "ricardo.de", Teil III

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Zustandekommen eines Kaufvertrags auf Internet-Auktion

  • stroemer.de

    Internet-Auktion III

  • NWB SteuerXpert START

    BGB §§ 145 ff.

  • Kanzlei Flick

    Online Auktionen

  • jurawelt.com

    Abschluß und Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

  • archive.org

    Zustandekommen eines Kaufvertrags auf Internet-Auktion (Ricardo.de)

  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Vertragsschluss und Wirksamkeit von Kaufverträgen bei einer Internet-Auktion

  • taylorwessing.com (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 145 BGB
    Abschluss und zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 145 ff.
    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abschluss und Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion - "ricardo.de"

  • Kommunikation & Recht

    Abschluss und Wirksamkeit eines Kaufvertrags bei einer Internet-Auktion - ricardo.de

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zustandekommen eines Kaufvertrags bei Internetauktion mit Höchstgebot bei vorheriger Erklärung der Annahme ("ricardo.de")

Kurzfassungen/Presse (21)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Erklärung des Anbieters, an den Meistbietenden verkaufen zu wollen, ist ein bindendes Angebot

mehr
  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kaufvertrag bei Internet-Auktion ist verbindlich // Willenserklärung kann "auch per Mausklick abgegeben werden"

  • Beck-Ticker (Kurzmitteilung)

    BGH-Grundsatzurteil zum Vertragsschluss bei Internetauktionen

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Internetauktionen sind rechtsverbindlich

  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Auch Online-Auktionen sind verbindlich

  • RA Patrick Muller (Kurzmitteilung)

    Verbindliches Angebot

  • Hahn Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Internetauktion / Kaufvertrag / Abschlusszeitpunkt

  • ra-heinicke.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

  • nomos.de , S. 24 (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit des über eine Internetauktion angebahnten Kaufvertrags

  • archive.org (Pressemitteilung)
  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Wirksamer Vertragsschluss auf Internet-Auktionen

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Grundsatzentscheidung zum Vertragsschluss durch Onlineauktion

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Kaufvertrag bei Internetauktion

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Sind Offerten bei einer Internetauktion verbindlich?

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Vertragsschluss bei Internetauktion ist wirksam

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten! BGH erteilt Internet-Auktionär Zuschlag

  • taylorwessing.com , S. 1 (Kurzinformation)

    Internet-Auktionen sind rechtsverbindlich

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Zum Abschluss und zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

Besprechungen u.ä. (8)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufvertrag bei einer Internet-Auktion wirksam? (IBR 2002, 113)

  • cybercourt.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vertragsschluss bei Internetauktion ist wirksam

  • digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)

    § 145 BGB; §§ 9 ff AGBG
    Über das Web geschlossene Kaufverträge sind wirksam

mehr
  • WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsschluss bei einer Online-Versteigerung ("ricardo.de")

  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Vertragsschluss und Wirksamkeit von Kaufverträgen bei einer Internet-Auktion

  • rws-verlag.de (Entscheidungsanmerkung)

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei Internetauktion mit Höchstgebot bei vorheriger Erklärung der Annahme ("ricardo.de")

  • taylorwessing.com (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 145 BGB
    Abschluss und zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustandekommen eines Kaufvertrags durch Internetauktion mit Höchstgebot bei vorheriger Erklärung der Annahme ("ricardo.de")

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 149, 129
  • NJW 2002, 363
  • ZIP 2002, 39
  • MDR 2002, 208
  • ZUM 2002, 134
  • WM 2002, 48
  • K&R 2002, 85
  • BB 2001, 2600
  • MMR 2002, 95
  • VersR 2002, 1024
  • IBR 2002, 113
  • DB 2001, 2712
  • JR 2003, 24
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Wird zitiert von ... (61)  

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03  

    Kaufrecht - Widerruf eines ebay-Kaufvertrages möglich?

    aa) Der bei der Internet-Auktion geschlossene Kaufvertrag der Parteien kam nicht nach § 156 BGB durch den Zuschlag eines Auktionators zustande, sondern durch Willenserklärungen - Angebot und Annahme - der Parteien gemäß §§ 145 ff. BGB (vgl. BGHZ 149, 129, 133 ff.).

    Der Zuschlag als Voraussetzung des Vertragsschlusses gemäß § 156 BGB ist, wie ausgeführt, eine Willenserklärung, das heißt die auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete Äußerung einer Person (BGHZ 149, 129, 134 m.w.Nachw.).

    Daß dessen Angebot an den Meistbietenden gerichtet war und damit erst nach Auktionsende feststand, wer als Meistbietender Vertragspartner des Klägers geworden war, berührt die Wirksamkeit des Angebots nicht (vgl. BGHZ 149, 129, 135).

  • LG Coburg, 06.07.2004 - 22 O 43/04  

    Stornierung eines eBay-Angebotes

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Willenserklärung, wie es § 7 Nr. 1 AGB vorsieht, rechtlich als Verkaufsangebot zu qualifizieren ist, das an denjenigen Bieter gerichtet ist, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt, oder ob sie eine rechtlich zulässige vorweg erklärte Annahme des Höchstgebots darstellt (vgl. BGH, NJW 2002, 363, 364).

    Die Heranziehung des § 7 Nr. 3 AGB als Auslegungsgrundlage ist (anders als in dem vom BGH zu entscheidenden Fall NJW 2002, 363, 364) erforderlich, da sich der durch den Beklagten abgegebenen Erklärung allein nicht entnehmen lässt, wie sie im Falle einer vorzeitiqen Auktionsbeendigung zu verstehen ist.

    Verständnislücken können daher unter Rückgriff durch die Anerkennung der AGB begründeten wechselseitigen Erwartungen der Auktionsteilnehmer und deren gemeinsames Verständnis über die Funktionsweise der Online-Auktion geschlossen werden ( BGH, NJW 2002, 363, 364).

  • OLG Oldenburg, 28.07.2005 - 8 U 93/05  

    Online-Auktion: Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebots

    Der Beklagte hat das Fahrzeug zwecks Durchführung einer OnlineAuktion auf der Webesite von eBay eingestellt und die Angebotsseite für die Versteigerung des Pkw freigeschaltet; darin liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 149, 129, 133 ff = NJW 2002, 363) die ausdrückliche Erklärung, er nehme bereits zu diesem Zeitpunkt das höchste wirksam abgegebene Kaufangebot an.
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