Rechtsprechung
   LG Bonn, 16.11.1999 - 10 O 457/99   

Internet-Chatroom - Virtuelles Hausverbot

§ 1004, § 242 BGB, Unverbindlichkeit der "Netiquette", (hier keine) "Niveauunterschreitung";

§ 32 ZPO, Ort des Servers als Begehungsort

Volltextveröffentlichungen (10)

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Kurzfassungen/Presse (6)

  • Hahn Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Chat-Forum / Hausrecht / Zuständigkeit

  • heise.de (Pressebericht, 03.04.2000)

    Willkürlicher Ausschluss aus Chat ist rechtswidrig (update)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Hausrecht im Internet

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 3128
  • NJW 2000, 961
  • K&R 2000, 256
  • MMR 2000, 109
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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 2/00  

    Virtuelles Hausrecht bei Chats

    19 U 2/00 10 0 457/99 LG Bonn.

    Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 16.11.1999 - 10 0 457/99 - ist wirkungslos.

  • LG Bielefeld, 18.01.2005 - 20 S 137/04  

    Platz- und Hausverbot auf Golfanlage

    Auch wenn darin kein Verzicht auf die Ausübung des Hausrechts zu sehen ist, der Geschäftsinhaber vielmehr berechtigt bleibt, Kunden, die den Betriebsablauf stören, von der Zugangsbefugnis auszuschließen oder die Erlaubnis zum Betreten der Geschäftsräume von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen (BGH NJW 1994, 188, 189), darf er sein Hausrecht nach einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung andererseits nicht willkürlich ausüben, da ihm sonst der Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gemacht werden kann (LG Bonn, NJW 2000, 961, 962; Christensen JuS 1996, 873, 874).
  • LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08  
    Dennoch darf er gemäß § 242 BGB sein Hausrecht nicht willkürlich oder treuwidrig ausüben, da ihm sonst der Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gemacht werden kann (LG Bonn, NJW 2000, 961, 962; Christensen JuS 1996, 873, 874).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2001 - 2 O 7159/00  
    Schließlich sei festgestellt, daß die vom Kläger selbst vorgelegte Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 16.11.1999, Az. 10 O 457/99, gerade nicht rechtskräftig geworden, sondern durch das OLG Köln in der Sache abgeändert und für wirkungslos erklärt wurde.
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