Rechtsprechung
   BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95   

Interzonenhandelsverordnung

§ 2 Abs. 3, Abs. 4 StGB, EinigungsV

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    Nr. 53 Art. VIII MRG; § 2 StGB
    Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über den Wirtschaftsverkehr mit den Währungsgebieten der Mark der Deutschen Demokratischen Republik.

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    MRGMRG Nr. 53; StGB § 2

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 42, 113
  • NJW 1996, 2171
  • NStZ 1996, 549
  • MDR 1996, 952
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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 544/96  

    BGH verwirft die Revision von Dr. Schalck-Golodkowski

    Zur Anwendbarkeit von Art. 8 MRG Nr. 53 bei Embargoverstößen von Bürgern der DDR (Fortentwicklung BGHSt 40, 378; BGHSt 42, 113).

    Das MRG Nr. 53 ist nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 2. April 1996 ( BGHSt 42, 113) weiterhin anwendbar.

    Ein weiterer Verstoß gegen diese Vorschriften und eine daran anknüpfende Strafbarkeit nach Artikel VIII MRG Nr. 53 sind seit dem 3. Oktober 1990 nicht mehr denkbar (vgl. BGHSt 42, 113).

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96  

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Soweit im Bagatellbereich Fälle geringster Strafwürdigkeit auftreten, kann der Richter ihnen - wie auch sonst - mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln des Straf- und Strafverfahrensrechts gerecht werden ( BGHSt 35, 137, 140; 42, 113, 123).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 578/94  
    Der Große Senat für Strafsachen hat die Frage mit Beschluß vom 2. April 1996 (GSSt 2/95, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) dahin entschieden, daß die Herstellung der deutschen Einheit die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen Art. VIII MRG Nr. 53 nicht berühre, weil der Gesetzgeber im Einigungsvertrag (Anlage I Teil B Kapitel III Sachgebiet C Abschnitt III Nr. 2) zum Ausdruck gebracht habe, daß die Strafbarkeit wegen bereits begangener Verstöße gegen diese Vorschrift fortbestehen solle.

    Im weiteren Verfahren wird der neue Tatrichter auch Gelegenheit - haben, die lange Verfahrensdauer zu berücksichtigen (vgl. Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 2. April 1996 - GSSt 2/95 unter III 4 c der Gründe).

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  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe;

    Diese negativ formulierte Überleitungsvorschrift stellt eine - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfGE 81, 132, 136 f.; BGHSt 42, 113, 120; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 2 Rdn. 16) - Derogation des Meistbegünstigungsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB) dar, die die Gerichte in bereits rechtshängigen Verfahren von der gegebenenfalls schwierigen Bewertung entbinden soll, ob die alte oder neue Fassung des § 31 BtMG nach den Umständen des konkreten Einzelfalls das mildere Gesetz sei (BTDrucks. 16/6268 S. 17: etwa im Hinblick auf die Frage einer Milderung nach § 49 Abs. 1 oder 2 StGB oder eines Absehens von Strafe).
  • BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97  

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski

    Die Herstellung der deutschen Einheit läßt die Frage der Tatbestandsbestimmtheit in keinem anderen Licht erscheinen und berührt die Strafbarkeit nach den Vorschriften des Art. VIII MRG 53 nicht (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1997 - 2 BvR 408/95 -; BGHSt 42, 113 ).
  • BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00  

    Anwendung des Art. 315a Abs. 2 EGStGB (Verjährungshemmung) bei Vergehen gegen das

    Sie geht im übrigen einher mit einer strengeren Ahndung diesen angelasteter Embargoverstöße im Vergleich zu entsprechenden Verstößen von Bürgern der DDR; nur diesen kommt eine eingeschränkte Auslegung des Anwendungsbereichs des MRG Nr. 53 zugute (vgl. BGHSt 43, 129 gegenüber BGHSt 42, 113).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 97/99  

    Teilfreispruch von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski wegen Devisentransfers

    Da die Fälle des Devisentransfers keinen Wirtschaftsverkehr betrafen, der auch nach dem Außenwirtschaftsgesetz verboten gewesen wäre, kann der Angeklagte, der zur Tatzeit seinen Lebensmittelpunkt in der DDR hatte und von da aus gehandelt hat, dafür - ungeachtet der uneingeschränkten Fortgeltung des MRG Nr. 53 nach den Grundsätzen von BGHSt 42, 113 nicht bestraft werden.
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 123/99  

    Militärregierungsgesetz; Kommerzielle Koordinierung; Verfolgungshindernis;

    Namentlich in Fällen der Sanktionierung früherer DDR-Bürger für Taten, welche sie in Erfüllung ihrer damaligen beruflichen Aufgaben begangen haben, ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, daß das Landgericht hier besondere Umstände im Sinne des § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB angenommen hat (vgl. BGHSt 42, 113, 123).
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 123/11  

    Aufklärungshilfe; Meistbegünstigungsprinzip; milderes Recht.

    Diese negativ formulierte Überleitungsvorschrift stellt eine - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989 - 2 BvR 1491/87 u.a., BVerfGE 81, 132, 136 f.; BGH, Beschluss vom 2. April 1996 - GSSt 2/95, BGHSt 42, 113, 120; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 2 Rn. 16) - Derogation des Meistbegünstigungsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB) dar, die die Gerichte in bereits rechtshängigen Verfahren von der gegebenenfalls schwierigen Bewertung entbinden soll, ob die alte oder neue Fassung des § 31 BtMG nach den Umständen des konkreten Einzelfalls das mildere Gesetz sei (BTDrucks. 16/6268 S. 17: etwa im Hinblick auf die Frage einer Milderung nach § 49 Abs. 1 oder 2 StGB oder eines Absehens von Strafe).
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