Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
27.05.1981
Aktenzeichen
IVb ZR 589/80
Dazu im Internet
dejure.org
Irrtum über Steuerklasse
§ 307 ZPO, keine "Doppelnatur" des prozessualen Anerkenntnisses, keine Irrtumsanfechtung, keine Anwendung von § 290 ZPO (Motivirrtum) auf ein Anerkenntnis, ausnahmsweise Widerruflichkeit einer Prozeßhandlung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 580 ZPO oder (offengelassen) des § 323 ZPO;
§ 580 Nr. 7 b ZPO gilt nicht für eine Privaturkunde, die lediglich als schriftliche Zeugenaussage anzusehen ist
Fundstellen
BGHZ 80, 389
NJW 1981, 2193
FamRZ 1981, 862
NJW 1981, 2193
FamRZ 1981, 862
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