Rechtsprechung

Gericht
BAG
Datum
09.07.2003
Aktenzeichen
10 AZR 593/02
Dazu im Internet

dejure.org

Italienische Bauarbeiter

Art. 27, 30 EGBGB, wirksame Vereinbarung italienischen Rechts für Arbeitsverträge zwischen italienischem Bauunternehmen und italienischen Arbeitnehmern über ausschließliche Tätigkeit in Deutschland;

Art. 34 EGBGB, für allgemein verbindlich erklärter Tarivertrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TVG) gehört nicht zu den unabdingbaren Eingriffsnormen

lexetius.com

ibr-online

Arbeitsverhältnisse am Bau nach ausländischem Recht? (IBR 2003, 1134)

Arbeit & Soziales - Kein Sozialkassenverfahren Bau bei anderweitiger Rechtswahl

Volltext(Abodienst, Leitsatz frei)

Fundstellen
IBR 2003, 1134
NZA 2003, 1424
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