Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1982 - III ZR 178/80   

Jagd-Vorpachtrecht

§ 162 Abs. 1 BGB;

(kein) Unvermögen, abhängiger Dritter

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1982, 2552
  • MDR 1983, 114



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05  

    Insolvenzrecht - Masseverbindlichkeit trotz Grundstücksfreigabe

    Der Umstand, dass die Erfüllung eines Anspruchs von dem Willen eines Dritten abhängt, begründet für sich genommen keine subjektive Unmöglichkeit; die Feststellungen des Berufungsgerichts bieten keine Grundlage für die Annahme, es sei ausgeschlossen gewesen, dass der Beklagte auf die Schuldnerin rechtlich oder auch nur tatsächlich einwirken und so die Leistung erbringen konnte (vgl. BGHZ 131, 176, 183 f; BGH, Urt. v. 9. Oktober 1974 - VIII ZR 113/72, NJW 1974, 2317; v. 24. Juni 1982 - III ZR 178/80, NJW 1982, 2552, 2553).
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95  

    Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des

    Unvermögen im Sinne von § 275 Abs. 2 BGB liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 56, 308, 311; 62, 388, 393 f; Urteil vom 9. Oktober 1974 - VIII ZR 113/72 = NJW 1974, 2317 unter B 1; Urteil vom 24. Juni 1982 - III ZR 178/80 = NJW 1982, 2552 = WM 1982, 1234 unter 4) nicht schon dann vor, wenn die Erfüllung von dem Willen eines Dritten abhängt, solange die Möglichkeit besteht, daß der Schuldner rechtlich oder auch nur tatsächlich auf den Dritten einwirken und so die Leistung erbringen kann.
  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 323/96  

    Auslegung einer Abfindungsklausel

    Hat der Beklagte gegen diesen Übertragungsakt nichts unternommen, so könnte das dahin gewertet werden, daß er das Vorgehen seiner Ehefrau jedenfalls nachträglich gebilligt hat (vgl. auch BGH, Urt. v. 24. Juni 1982 - III ZR 178/80, NJW 1982, 2552 f., zur Frage, wie die Anpachtung eines Jagdbezirks durch die Ehefrau im Rahmen des § 162 BGB zu beurteilen ist).
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