Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69   

Jagdpächter

§ 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit, 'Frustrationsschaden'

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 55, 146
  • NJW 1971, 796
  • VersR 1971, 444



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73  

    Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften

    a) Ausgangspunkt für die hier gebotene Betrachtungsweise ist der Vermögensschadensbegriff, wie er insbesondere der Rechtsprechung zur Entschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs zugrunde liegt (vgl. dazu BGHZ 40, 345; 45, 212; 55, 146; 56, 214; BGH NJW 1966, 589; 1968, 1778; 1969, 1477; 1970, 1120; 1974, 33).

    Nach den von der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätzen hängt die Beurteilung, ob ein materieller Schaden entstanden, d.h. inwieweit ein vermögenswertes Gut beeinträchtigt ist, wesentlich von der Wertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab, wobei der ausschlaggebende Maßstab dafür der herrschenden Verkehrsauffassung zu entnehmen ist (BGHZ 40, 345, 347 f; 45, 212, 215, 217; 55, 146, 149; 56, 214, 215 f).

    aa) Wird die zweckentsprechende Ausnutzung der Urlaubszeit verhindert, gleichviel wie das geschieht, so wird dadurch der Betroffene nicht etwa lediglich in seiner allgemeinen Verfügungsfreiheit beeinträchtigt, wie in dem BGHZ 55, 146 entschiedenen Fall, in dem ein Jagdpächter durch eine unfallbedingte Körperverletzung zeitweise sein langjähriges Pachtrecht nicht ausüben konnte.

    aa) Der Bundesgerichtshof ist denn auch in dieser Hinsicht zunehmend zurückhaltender geworden (vgl. etwa BGHZ 55, 146, 151/152).

  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84  

    Schadensersatz wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit von beweglichen und

    Einen ersatzfähigen Vermögensschaden begründen hiernach weder die Vereitelung einer nur abstrakten Nutzungsmöglichkeit (BGHZ 45, 212 (219) = NJW 1966, 1260) noch die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis (BGHZ 55, 146 (150) = NJW 1971, 796 - Jagdpachtfall; BGH, VersR 1974, 171); vielmehr sind nach dieser Rechtsprechung Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungswille Voraussetzungen eines Vermögensschadens (BGHZ 45, 212 (219) = NJW 1966, 1260; BGH, NJW 1985, 2471 - Krankentransportwagen der Bundeswehr).

    Schon für den III. Zivilsenat (in BGHZ 40, 345 (349) = NJW 1964, 542), noch deutlicher aber für den VI. Zivilsenat (BGHZ 45, 212 (215) = NJW 1966, 1260; BGHZ 55, 146 (149) = NJW 1971, 796; BGHZ 56, 215 (216) = NJW 1971, 1692) ist die Erwägung ausschlaggebend gewesen - und gibt noch immer den Ausschlag -, "daß nach der heutigen Verkehrsauffassung der vorübergehende Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs deshalb als wirtschaftlicher Schaden zu werten ist, weil die Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet ist, Zeit und Kraft zu sparen, so daß die durch.

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07  

    Schadensrecht - Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Wohnmobils

    Auch hat der Geschädigte finanzielle Mittel zur Anschaffung und Haltung des Fahrzeugs eingesetzt, um den damit verbundenen "geldwerten" Vorteil zu erreichen (Senat, BGHZ 45, 212, 215; 55, 146, 149; 56, 214, 216; 89, 60, 63; 161, 151, 154).
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  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80  

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof eine Entschädigung etwa insoweit versagt, als ein Geschädigter infolge seiner Verletzung sein mit finanziellem Aufwand erworbenes Jagdrecht nicht ausüben konnte (BGHZ 55, 146).

    Zivilsenats vom 3. November 1980 (III ZR 53/79 - LM ZPO § 546 Nr. 103 = JZ 1981, 281), das eine Entschädigung für den Genuß einer Jagdberechtigung - anders als das vorgenannte Senatsurteil BGHZ 55, 146 - in einem Fall für möglich hält, in dem gerade dieses Jagdrecht als solches rechtswidrig vorenthalten worden war.

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81  

    Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der

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  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88  

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    b) Ist vorliegend also eine Verletzung der Gesundheit i.S. des § 823 Abs. 1 BGB bei der Klägerin und ihrem Ehemann als Folge des tödlichen Unfalls ihres Sohnes nicht festzustellen, so kann es dahingestellt bleiben, ob dann, wenn psychische Beeinträchtigungen nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu einer echten Gesundheitsbeschädigung im vorgenannten Sinne führen, Ersatz von Aufwendungen für eine gebuchte und dann nicht durchgeführte Urlaubsreise vom Haftungszweck der Norm noch umfaßt ist (vgl. BGHZ 55, 146, 148; 65, 170, 174; BGH Urteil vom 18. Juni 1979 - VII ZR 172/78 - NJW 1979, 2034; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 1. Band, Allgemeiner Teil, 14. Aufl., § 29 Abs. 11 c S. 503; Mertens, Der Begriff des Vermögensschadens, 1967, S. 159) und ob etwa ein derartiger Nachteil für den Ersatz als Gesundheitsschaden schon deswegen ausscheidet, weil Eltern nach der Lebenserfahrung unabhängig davon, ob ihren psychischen und physischen Beeinträchtigungen durch den Trauerfall Krankheitswert im Sinne der Anforderungen des § 823 Abs. 1 BGB zukommt, in der Regel nicht einen Tag nach der Beerdigung ihres Kindes eine Vergnügungsreise antreten werden.
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77  

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde dieser "Frustrierungsgedanke" im außervertraglichen Bereich bisher in entscheidungserheblicher Weise nicht anerkannt (eine beiläufige Bejahung findet sich in BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - III ZR 22/71 -, NJW 1973, 747 - Urlaubsreise) und begegnet zunehmend Bedenken (vgl. schon BGHZ 55, 146, 151 - Jagdpacht; BGHZ 65, 170, 173 - Sicherstellung des Führerscheins).
  • BGH, 08.11.1990 - III ZR 251/89  

    Beeinträchtigung in der Jagdausübung

    Da der Kläger, wie ausgeführt, für die Zeit, während derer er der Jagd nicht nachgehen konnte, keinen Pachtzins zahlen muß und da die Möglichkeit der Jagdausübung kein notwendiges Wirtschaftsgut im Sinne der oben wiedergegebenen Rechtsprechung zum Nutzungsausfall eigener Sachen darstellt, handelt es sich bei der verlangten Entschädigung um einen immateriellen Schaden (LG Münster JE 6, XI Nr. 60; vgl. BGHZ 55, 146, 149).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 229/92  

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt ein Entschädigungsanspruch für entgangene Nutzung einer Sache nur dann in Betracht, wenn diese objektiv nicht nutzbar oder in ihrer Verwendungsfähigkeit wesentlich eingeschränkt ist (BGHZ 55, 146, 150; 65, 170, 173; 98, 212; 117, 260; BGH, Urt. v. 31. Oktober 1986 - V ZR 140/85, NJW 1987, 771).
  • OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10  

    Anspruch auf Nutzungsausfall im Rahmen der Abwicklung eines

    Der Verlust der Gebrauchsmöglichkeit erfordert dabei eine unmittelbare, nachteilige Einwirkung auf das Fahrzeug selbst (BGHZ 55, 146, 148; BGHZ 85, 11, 15).
  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 60.82  
  • LG Düsseldorf, 10.01.2001 - 4a O 241/00  

    Kokille zum Stranggießen

  • OLG Naumburg, 21.12.2004 - 9 U 100/04  

    Zivilprozessrecht: Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung nach § 108

  • BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72  

    Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls

  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 85/73  

    Umfang des Schadensersatzes wegen vorübergehender Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74  

    Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug

  • BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78  

    Baubetreuung: Unterlassene Darlehensbeschaffung

  • OLG Hamm, 05.02.1998 - 27 U 161/97  

    Ersatz von Folgeschäden

  • BGH, 12.02.1975 - VIII ZR 131/73  

    Pelzmantel - § 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 253 BGB,

  • BGH, 18.09.1975 - III ZR 139/73  

    Entschädigung wegen vorübergehenden Entzugs des Führerscheins

  • BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86  
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