Rechtsprechung
| BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87 |
Jugendsekte I
Art. 4 GG, Folgenbeseitigungsanspruch, Regierungsäußerungen, Schutzpflichten, Verhältnismäßigkeit
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Transzendentale Meditation
- agpf.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Köln, 21.02.1984 - 10 K 2269/80
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1985 - 5 A 1125/84
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
- BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 82, 76
- BVerwGE 1982, 77
- NJW 1989, 2272
- afp 1989, 789
- NVwZ 1989, 873
- DVBl 1989, 997
- DÖV 1990, 108
Wird zitiert von ... (145)
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.1992 - 1 S 182/91
Warnung der Landesregierung vor Jugendsekten (Osho-Bewegung
Dies gilt jedenfalls für den aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 folgenden sozialen Geltungsanspruch des Klägers (BVerwGE 82, 76/79; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 15.8.1989, NJW 1989, 3269), für das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) - zu beiden unten 7. - und insbesondere für das Grundrecht der weltanschaulichen und religiösen Betätigungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG).Das im Bericht zum Ausdruck kommende hoheitliche Handeln der Landesregierung ist insoweit als Eingriff in den Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG zu werten und bedarf der Ermächtigung und inhaltlichen Rechtfertigung (BVerwGE 82, 76/79, BVerwG, Beschluß vom 13.2.1991, NJW 1991, 1770; BVerwG…, Urteil vom 27.3.1992, aaO., S. 13 ff. UA).
Zu den funktionsbedingten Befugnissen der Bundesregierung zur Öffentlichkeitsarbeit und ihrem hieraus folgenden Recht zur öffentlichen Stellungnahme hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23.5.1989 (BVerwGE 82, 76/80 f.) ausgeführt, es gehöre zu den im Grundgesetz vorausgesetzten Aufgaben der Bundesregierung als Organ der Staatsleitung, die gesellschaftliche Entwicklung ständig zu beobachten, Fehlentwicklungen oder sonst auftretende Probleme möglichst rasch und genau zu erfassen, Möglichkeiten derer Verhinderung oder Behebung zu bedenken und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, und zwar unabhängig davon, ob es dazu der Beschlußfassung des Gesetzgebers bedürfe oder nicht.
Überschneidungen mit einem etwaigen Äußerungs- und Informationsrecht der Bundesregierung zu demselben Themenbereich wären im übrigen unschädlich, da die Äußerungsbefugnisse der Regierungen nicht unmittelbar an die Aufteilung der Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern anknüpfen, ein Tätigwerden von Landesregierungen neben der Bundesregierung zu denselben Fragen daher durchaus möglich und zulässig ist (BVerwGE 82, 76/82; BVerwG, NJW 1991, 1770/1772).
Greifen die Äußerungen der Regierung in Form oder Inhalt in die Rechte, insbesondere in Grundrechte Dritter ein, darf sie die jeweilige Aussage nicht ohne hinreichend gewichtigen, dem Inhalt und der Bedeutung des berührten Grundrechts entsprechenden Anlaß machen, müssen die mitgeteilten Tatsachen zutreffen und dürfen die Äußerungen keine unsachlichen Abwertungen enthalten (BVerwGE 82, 76/82; BVerwG, NJW 1991, 1770/1772).
Ein hinreichender Anlaß für warnende Äußerungen ist bereits dann gegeben, wenn Gefahren - gegebenenfalls auch nur eine abstrakte Gefahr oder der begründete Verdacht einer Gefahr - erkennbar sind, die zu entsprechenden Schutzmaßnahmen berechtigen (BVerwGE 82, 76/83; BVerwG, NJW 1991, 1770/1772).
Einschränkungen des grundsätzlich vorbehaltlos gewährten Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG sind nur zulässig zum Schutze der Grundrechte anderer Bürger oder zum Schutze kollektiver Rechtsgüter mit Verfassungsrang (BVerwGE 82, 76/82; BVerwG, NJW 1991, 1770/1772; BVerwG…, Urteil vom 27.3.1992, aaO., S. 17 f. UA; BVerfG, Kammerbeschluß vom 15.8.1989, NJW 1989, 3269/3270).
Der Tatbestand dieser öffentlichen Diskussion ist offenkundig; sie hat ihren Niederschlag unter anderem in zahlreichen - teilweise im Bericht Teil A zitierten - Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, in Parlaments- und Regierungsberichten (siehe dazu den dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.5.1989 - BVerwGE 82, 76 - zugrundeliegenden Streit um verschiedene Äußerungen der Bundesregierung sowie die in der Einführung des Berichts - Seite 5 f. - genannten Berichte verschiedener Landesregierungen) wie auch in einer Reihe von Gerichtsentscheidungen gefunden (siehe neben den im Teil B des Berichts angesprochenen Entscheidungen weiterhin BVerwGE 82, 76; BVerwG, NJW 1991, 1770; BVerfG, NJW 1989, 3269 sowie Urteil des Senats vom 29.8.1988, NVwZ 1989, 279).
Insbesondere erlaubt die im Bericht gewählte Form der Darstellung die Aufnahme der Osho-Bewegung in den Bericht, ohne daß hinsichtlich jedes einzelnen der im Teil B genannten Gefahrenmomente eine Gefahr oder zumindest der Verdacht einer Gefahr der Osho-Bewegung zurechenbar sein müßte (so ausdrücklich auch BVerwGE 82, 76 (85 f.) und BVerfG, Kammerbeschluß vom 15.8.1989, aaO., NJW 1989, 3269 f. zur Zulässigkeit einer solchen Darstellungsform, die keine exakte Zurechnung einzelner Warnungen zu bestimmten Jugendsekten zuläßt).
Er hat sich unsachlicher oder aggressiver Wertungen zu enthalten (BVerwGE 82, 76/83 f.; BVerwG…, Urteil vom 27.3.1992, aaO., S. 19 UA).
Denn der Begriff "Jugendsekte" hat jedenfalls mit dem vom Beklagten im Bericht verwendeten und in dessen Einführung (S. 6) im einzelnen erläuterten Inhalt keine ehrverletzende Bedeutung (im Ergebnis ebenso BVerwGE 82, 76/85;… BVerfG, Kammerbeschluß vom 15.8.1989, aaO., S. 3269; OVG Münster, Urteil vom 22.5.1990 - 5 A 1223/86 -).
Die Berufung des Klägers auf den Schutz seiner Ehre, die ihm als Verein in der Form des Schutzes vor Beeinträchtigung seines sozialen Achtungs- und Geltungsanspruchs zukommt (BVerwGE 82, 76/78;… BVerfG, Kammerbeschluß v. 15.8.1989, aaO., S. 2269), vermag seiner Feststellungsklage gleichfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen.
- BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90
Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. …
"Die Bundesregierung darf öffentlich vor Gefahren warnen, die von dem Wirken einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ausgehen (Bestätigung von BVerwGE 82, 76 - "Jugendreligionen/Jugendsekten").".a) Die mit den öffentlichen Äußerungen der Bundesregierung zum Wirken der sog. "Jugendreligionen" bzw. "Jugendsekten" verbundenen Rechtsprobleme sind vom beschließenden Senat bereits ausführlich in seinem die Bewegung der "Transzendentalen Meditation" (TM-Bewegung) betreffenden Urt. v. 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - (BVerwGE 82, 76) behandelt worden; dieses Urteil ist vom Bundesverfassungsgericht mit Kammerbeschluß vom 15. August 1989 (NJW 1989, 3269) gebilligt worden.
(1) Der Senat hat in seinem Urt. v. 23. Mai 1989 (a.a.O. S. 79 ff.), ausgehend von der Prämisse, daß die Bundesregierung mit ihren Warnungen vor den Aktivitäten der "Jugendreligionen" bzw. "Jugendsekten" in deren Religions- oder Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) eingreift (zustimmend Heintzen, VerwArch 1990, 532, 541 ff.; zweifelnd Wahl/Masing, JZ 1990, 553), die von den damaligen Klägern beanstandeten Äußerungen mit der verfassungsrechtlichen Befugnis der Bundesregierung zur Öffentlichkeitsarbeit und ihrer ebenfalls verfassungsunmittelbaren Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde und der Gesundheit der Bürger gerechtfertigt.
Wie der Senat bereits in seinem Urt. v. 23. Mai 1989 (a.a.O. S. 80 f.) ausgeführt hat, besteht für die Bundesregierung namentlich dann Anlaß, durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf den im demokratischen Gemeinwesen nötigen Grundkonsens zwischen Staat und Bürgern hinzuwirken, wenn bestimmte gesellschaftliche Erscheinungen in der Öffentlichkeit lebhaft diskutiert und mit Sorge verfolgt werden, weil die Öffentlichkeit gerade unter solchen Voraussetzungen erwarten kann, alsbald über die Erkenntnisse und Absichten der Bundesregierung unterrichtet zu werden.
Soweit - was der Senat in seinem Urt. v. 23. Mai 1989 (a.a.O. S. 96) offengelassen hat und auch in vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden ist - die Betroffenen verlangen können, zu den von der Bundesregierung beabsichtigten Äußerungen angehört zu werden, ergeben sich solche Ansprüche wiederum unmittelbar aus Verfassungsrecht, näm1ich aus dem jeweils berührten Grundrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (…vgl. Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Kommentar, Stand: 28. Lfg., Art. 103 Rn. 62); auch sie erfordern mithin nicht die Fixierung in einem besonderen Bundesgesetz.
Der Senat hat die Parallele zum Polizeirecht insoweit gezogen, als er für die Warnungen der Bundesregierung in Anbetracht des mit ihnen verbundenen Grundrechtseingriffs einen hinreichenden Anlaß gefordert hat, der dann gegeben sei, wenn eine Gefahr oder doch wenigstens der begründete Verdacht einer Gefahr für die zu schützenden Rechtsgüter bestehe (Urteil vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 83 f.).
Denn die Bundesregierung hat, wie der Senat ebenfalls bereits in seinem Urt. v. 23. Mai 1989 (a.a.O. S. 80 f.) hervorgehoben hat, als Organ der Staatsleitung die Aufgabe, gesellschaftliche Veränderungen - dazu zählt auch dlas Wirken der "Jugendre1igionen" bzw. "Jugendsekten" - zu beobachten und daraufhin zu überprüfen, ob und inwieweit sie staatliche Reaktionen erforderlich machen.
Dieselbe Rechtsauffassung liegt den Senatsurteil vom 23. Mai 1989 (a.a.O. S. 82) zugrunde; dort ist die Legitimation zu Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 4 GG, wie die Verwendung des Worts "insbesondere" verdeutlicht , ebenfalls nicht auf den Schutz kollidierender Grundrechte anderer beschränkt worden.
Ebensowenig hat das Berufungsgericht, wie Sich schon aus den Ausführungen zu 1. ergibt, den Rechtsgrundsätzen widersprochen, die der beschließende Senat in seinem Urt. v. 23. Mai 1989 (a.a.O.) zur Zulässigkeit von Warnungen der Bundesregierung vor den Aktivitäten der "Jugendreligionen" bzw. "Jugendsekten" aufgestellt hat.
Denn das Berufungsgericht hat sich unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 23. Mai 1989 (a.a.O. S. 87) zur Rechtfertigung der Bezeichnung "Psychosekte" bereits mit dem von den Klägern nicht bestrittenen Angebot therapeutischer Meditationskurse begnügt und brauchte daher über die näheren Umstände, unter denen die Kurse statt finden, keinen Beweis zu erheben.
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90
Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer …
Die Förderung des Beigeladenen durch die Beklagte ähnelt darum nach Zielrichtung und Wirkungen den eigenen warnenden Äußerungen des Staates über die sog. »Jugendreligionen« oder »Jugendsekten«, die der Senat in seinem die Bewegung der Transzendentalen Meditation betreffenden Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - (BVerwGE 82, 76) bereits als Eingriffe in die durch Art. 4 GG geschützte Religions- oder Weltanschauungsfreiheit bewertet hat (…aaO. S. 79).Auch der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 23. Mai 1989 den Eingriffscharakter der Äußerungen der Bundesregierung über die sog. »Jugendreligionen« oder »Jugendsekten« nicht zuletzt mit der den Äußerungen zugrundeliegenden Absicht der Bundesregierung begründet, das Verhalten der Öffentlichkeit in ihrem Sinne zu beeinflussen (BVerwGE 82, 76 [79]).
Vielmehr darf der Staat unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Verfassung zum Schutz der Grundrechte anderer Bürger, also in Wahrnehmung einer ihm von den Grundrechten auferlegten Schutzpflicht, selbst vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte einschließlich des Grundrechts aus Art. 4 GG einschränken (vgl. BVerwGE 82, 76 [82 f.], BVerfG, NJW 1989, 3269 [3270]).
Aus diesem Grund hat der Senat in seinem die eigenen Äußerungen der Beklagten zum Thema »Jugendreligionen/Jugendsekten« betreffenden Urteil vom 23. Mai 1989 (BVerwGE 82, 76 [79 ff.]) die Eingriffe in die Grundrechte der damaligen Kläger nicht nur mit der Verfolgung grundrechtlicher Schutzpflichten, sondern auch und sogar in erster Linie mit den funktionsbedingten Befugnissen der Bundesregierung zur Öffentlichkeitsarbeit und ihrem hieraus folgenden Recht zu öffentlichen Stellungnahmen gerechtfertigt.
Ferner ist zu bedenken, daß der Staat, wenn er sich selbst warnend über das Wirken bestimmter Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften äußert, hierbei im Interesse der betroffenen Grundrechtsträger der Pflicht zur Zurückhaltung und Sachlichkeit unterliegt (BVerwGE 82, 76 [83 f.]; BVerfG, NJW 1989, 3269 [3270 f.]).
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 10 S 176/96
Amtliche Äußerungen einer Landesregierung zur Scientology-Organisation
Für Klagen wegen (angeblicher) grundrechtsverletzender Äußerungen eines Hoheitsträgers ist nach ständiger Rechtsprechung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben (zB BVerwG, Urteil vom 23.05.1989, BVerwGE 82, 76 f = DVBl 1989, 997; Beschluß des erkennenden Senats vom 11.03.1996 - 10 S 3490/95 -, NJW 1996, 2116).Anders als in den vom Kläger angeführten Fallgruppen der amtlichen Warnung vor religiösen oder weltanschaulichen Gruppen (BVerwG, Urteil vom 23.05.1989, aaO) und der staatlichen Förderung von Vereinen, die die Öffentlichkeit über das Wirken solcher Gruppen aufklären (BVerwG…, Urteil vom 27.03.1992, aaO), kann vorliegend keine Rede davon sein, die streitige Äußerung sei bei der gebotenen objektiven, die Gesamtumstände einbeziehenden Betrachtung auf die Beeinträchtigung des durch Art. 4 GG geschützten Lebensbereichs gerichtet.
Sie folgt kraft Verfassungsrechts aus der Aufgabenstellung der Landesregierung zur Beobachtung, Vorsorge und Lenkung in besonderen gesellschaftlichen Teilbereichen und aus ihrer Befugnis und Verpflichtung, diese Tätigkeit gegenüber dem Parlament darzustellen bzw zu vertreten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.1992 - 1 S 182/91; entsprechend zur Eingriffsermächtigung der Bundesregierung: BVerfG, Kammerbeschluß vom 15.08.1989, NJW 1989, 3269f; BVerwG, Urteil vom 23.05.1989, aaO, S 80f).
Es versteht sich von selbst, daß die Landesregierung auch bei der Erfüllung ihrer Informationspflicht gegenüber dem Landtag allgemeinen verfassungsrechtlichen Schranken wie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit) sowie dem Willkürverbot unterliegt, soweit sie mit ihren Äußerungen in Grundrechte eingreift (…vgl BVerfG, Kammerbeschluß vom 27.10.1988, aaO, mwN; BVerwG, Urteil vom 23.05.1989, aaO, S 80f).
Die vom Kläger beanstandete Äußerung des Beklagten verletzt ihn nicht in seinem durch Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrecht und insbesondere in seiner persönlichen Ehre (vgl BVerfGE 54, 208, 217; 75, 369, 380; BVerwG, Urteil vom 23.05.1989, aaO, S 78).
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 22.90 Die Förderung des Beigeladenen durch die Beklagte ähnelt darum nach Zielrichtung und Wirkungen den eigenen warnenden Äußerungen des Staates über die sog. "Jugendreligionen" oder "Jugendsekten", die der Senat in seinem die Bewegung der Transzendentalen Meditation betreffenden Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - (BVerwGE 82, 76) bereits als Eingriffe in die durch Art. 4 GG geschützte Religions- oder Weltanschauungsfreiheit bewertet hat (…a.a.O. S. 79).
Auch der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 23. Mai 1989 den Eingriffscharakter der Äußerungen der Bundesregierung über die sog. "Jugendreligionen" oder "Jugendsekten" nicht zuletzt mit der den Äußerungen zugrundeliegenden Absicht der Bundesregierung begründet, das Verhalten der Öffentlichkeit in ihrem Sinne zu beeinflussen (BVerwGE 82, 76 [79]).
Vielmehr darf der Staat unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Verfassung zum Schutz der Grundrechte anderer Bürger, also in Wahrnehmung einer ihm von den Grundrechten auferlegten Schutzpflicht, selbst vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte einschließlich des Grundrechts aus Art. 4 GG einschränken (vgl. BVerwGE 82, 76 [82 f.]; BVerfG, NJW 1989, 3269 [3270]).
Aus diesem Grund hat der Senat in seinem die eigenen Äußerungen der Beklagten zum Thema "Jugendreligionen/Jugendsekten" betreffenden Urteil vom 23. Mai 1989 (BVerwGE 82, 76 [79 ff.]) die Eingriffe in die Grundrechte der damaligen Kläger nicht nur mit der Verfolgung grundrechtlicher Schutzpflichten, sondern auch und sogar in erster Linie mit den funktionsbedingten Befugnissen.
Ferner ist zu bedenken, daß der Staat, wenn er sich selbst warnend über das Wirken bestimmter Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften äußert, hierbei im Interesse der betroffenen Grundrechtsträger der Pflicht zur Zurückhaltung und Sachlichkeit unterliegt (BVerwGE 82, 76 [83 f.]; BVerfG, NJW 1989, 3269 [3270 f.]).
- BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88
Warnung vor Glykolwein
Es ist daher inzwischen allgemein anerkannt, daß unter Berücksichtigung der Schutzfunktion des jeweiligen Grundrechts auch eine von einem schlicht-hoheitlichen staatlichen Handeln ausgehende bloß tatsächliche und mittelbare Betroffenheit des Grundrechtsträgers einen Grundrechtseingriff bedeuten kann (vgl. BVerfGE 46, 120, 137; BVerfG…, Beschluß vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 a.a.O. S. 990; BVerwGE 71, 183, 191; 82, 76, 79;… Pieroth/ Schlink a.a.O. Rdnr. 274;… Ossenbühl a.a.O. S. 20).Der Schutz, den dieses Grundrecht bietet, wäre vielmehr unvollständig, wenn an ihm nicht auch mit staatlicher Autorität vorgenommene Handlungen gemessen würden, die als nicht bezweckte, aber voraussehbare und in Kauf genommene Nebenfolge eine schwerwiegende Beeinträchtigung der beruflichen Betätigungsfreiheit bewirken (ebenso für die Grundrechte aus Art. 2 und 4 GG BVerwGE 82, 76, 79; Heintzen, VerwArch 1990, 532, 545 ff.).
Nach allgemeiner Auffassung gehört es jedenfalls zu diesen im Grundgesetz vorausgesetzten Aufgaben der Bundesregierung, die gesellschaftliche Entwicklung ständig zu beobachten, Fehlentwicklungen oder sonst auftretende Probleme möglichst rasch und genau zu diagnostizieren, Möglichkeiten ihrer Verhinderung oder zumindest Behebung zu erdenken und die dazu erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, gleichgültig, ob es dazu noch der Beschlußfassung durch den Gesetzgeber bedarf oder nicht (vgl. BVerwGE 82, 76, 80; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 4. Oktober 1988 - 1 S 3235/87 - VBlBW 1989, 187, 188;… Herzog in Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 20 Abschnitt V, Rdnr. 102; Busse, DÖV 1989, 45, 48; Schröder in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. III S. 500;… ähnlich Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II 1980, S. 681).
In diesem Falle wäre die verfassungsrechtliche Regelung der Aufgaben und Befugnisse der Bundesregierung entsprechend der vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertretenen Auffassung als Ermächtigungsnorm anzusehen, die den Grundrechtseingriff rechtfertigte (vgl. BVerwGE 82, 76, 80).
- VGH Hessen, 18.05.1995 - 8 TG 359/95
Zur Zulässigkeit von Warnhinweisen im Bereich des technischen Arbeitsschutzes
Die Antragstellerin macht im Wege des Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO nicht einen Unterlassungsanspruch gegen den Antragsgegner wegen eines rechtswidrigen Eingriffes des Hessischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Sozialordnung in ihre Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 bzw. Art. 2 Abs. 1 sowie Art. 14 Abs. 1 GG geltend (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 -, BVerwGE 82, 76 - 77 f. - zu Warnungen der Bundesregierung vor Jugendreligionen), sondern einen weitergehenden Anspruch auf Widerruf der bisherigen Tatsachenbehauptungen im Erlaß und in dem Rundschreiben oder der sonstigen Weiterverbreitung der hierin enthaltenen Tatsachenbehauptungen.Diese schlicht-hoheitlichen Maßnahmen wirken nachhaltig auf die Wettbewerbsposition der Antragstellerin ein und haben somit den Charakter einer Grundrechtsbeeinträchtigung (vgl. BVerwG, U. v. 23. Mai 1989, a.a.O., S. 79 u. U. v. 18. Oktober 1990, - 3 C 288 -, BVerwGE 87, 37 - 41 -).
Nach Ansicht des Senats bieten sich hierfür die vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 23. Mai 1989 (a.a.O.) herausgebildeten Kriterien an, wobei ergänzend auf § 6 Abs. 1 Satz 2 Gerätesicherheitsgesetz zurückgegriffen werden kann.
Dieser Grundsatz kann auf staatliche Warnungen übertragen werden (BVerwG, U. v. 23. Mai 1989, a.a.O., S. 92).
Auch wenn das Gutachten der Technischen Überwachung Hessen GmbH vom 30. Januar 1994 zu einer differenzierteren Betrachtung der fraglichen Kupplung gelangt ist, weil es nunmehr auch den schwierigen Einbau und die Verschleißanfälligkeit unter den gegebenen Betriebsbedingungen herangezogen hat, hat die Antragstellerin im Streitfall ferner keinen Anspruch darauf, daß das Ministerium die frühere Darstellung der Gefahrenlage durch eine neue, dem fortgeschrittenen Erkenntnisstand entsprechende Darstellung ersetzt (vgl. BVerwG, U. v. 23. Mai 1989, a.a.O., S. 95).
- BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99
Beamtenrecht
Ein solcher Anspruch kann nur auf die Wiederherstellung des durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtmäßigen Zustandes gerichtet sein, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand (vgl. Urteile vom 19. Juli 1984 - BVerwG 3 C 81.82 - BVerwGE 69, 366 , vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 26.88 - BVerwGE 80, 178 , vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 und vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 jeweils m.w.N.).Er soll den andauernden rechtswidrigen Zustand mit der rechtsnormativen Lage in der Weise in Deckung bringen, dass der ursprüngliche rechtmäßige Zustand wieder hergestellt und dadurch die Fortdauer des rechtswidrigen Zustandes beendet wird (vgl. Urteile vom 23. Mai 1989, a.a.O. S. 95 …und vom 26. August 1993, a.a.O. S. 119 ); darauf ist sein Inhalt begrenzt.
- VG Berlin, 09.12.1999 - 27 A 34.98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01
Amtshaftung - Sektenbeauftragter handelt in Ausübung eines öffentlichen Amtes
Ob L. die Klienten des Kläger als "eindeutige Psychosekte" bezeichnet habe, sei ebensowenig sicher wie, ob er den Journalisten das in dem Zeitungsartikel zitierte, Psychosekten betreffende, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1989 (BVerwGE 82, 76 = NJW 1989, 2272) zur Verfügung gestellt habe.Abgesehen davon, daß im Streitfall auf seiten der Beklagten auch das Recht auf Religionsfreiheit bzw. auf ungestörte Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) - für das entsprechende Grundsätze gelten wie für die Meinungsfreiheit (BVerfG NVwZ 1994, 159; BayVGH NVwZ 1994, 787, 790; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 2669) - und auf seiten des Klägers auch der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (Art. 14 GG; vgl. § 824 BGB) betroffen ist, darf, wie der Revision zuzugeben ist, bei der Abwägung nicht unberücksichtigt bleiben, daß sich der Sektenbeauftragte der Beklagten im vorliegenden Zusammenhang in "amtlicher" Eigenschaft für eine öffentlich-rechtlich korporierte Religionsgemeinschaft in einem Bereich geäußert hat, in dem diese unbeschadet ihres allgemeinen Auftrags weitergehenden Bindungen im öffentlichen Meinungskampf unterworfen sein kann als der einzelne Bürger: Zwar gelten für die Kirche, soweit sie nicht ausnahmsweise hoheitliche Befugnisse wahrnimmt, also etwa im Rahmen der geistigen Auseinandersetzung mit anderen Religionen und sonstigen weltanschaulichen Fragen, nicht die dem Staat gesetzten Grenzen; sie ist also weder unmittelbar an die einzelnen Grundrechte gebunden, noch unterliegt sie im übrigen denselben Beschränkungen, die für den Staat gelten, wenn er beispielsweise Informationen über weltanschauliche Gruppierungen gibt (vgl. dazu BVerfG NJW 1989, 3269; BVerfG NJW 2002, 2626; BVerwGE 82, 76, 83 = NJW 1989, 2272; BayVGH NVwZ 1995, 793: weltanschauliche Neutralität und Zurückhaltung; Verhältnismäßigkeit; Sachlichkeit; Wahrhaftigkeit).
- BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 3.88
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
- VG Lüneburg, 17.10.2007 - 5 A 247/06
- VG Köln, 14.07.1997 - 10 L 379/97
- BVerwG, 08.11.2004 - 7 B 19.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 5 S 5.09
Kein Warnplakat des Bezirksamtes vor Scientology-Zentrale
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2008 - 3 M 361/08
Rücknahme einer sog. Dolmetscherwarnmeldung
- OVG Hamburg, 24.08.1994 - Bs III 326/93
- BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Beamtenrecht
- BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07
Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen; …
- BVerwG, 04.05.1993 - 7 B 149.92
- BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93
unzutreffende Abgeschlossenheitsbescheidigung
- OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08
Aufstellen von Grabmalen ohne Eintragung in die Handwerksrolle möglich
- VG Düsseldorf, 14.02.1997 - 1 K 9318/96
Aufnahme der "Jungen Freiheit" in einen Verfassungsschutzbericht
- BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
- VG Hamburg, 13.12.2007 - 8 K 3483/06
Bezeichnung als rechtsextremistischer Zusammenschluss im Verfassungsschutzbericht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2004 - 5 A 637/02
- VGH Bayern, 14.02.2003 - 5 CE 02.3212
Scientology kann Freistaat Bayern die Verbreitung des Buchs "Gesundheitliche und …
- BVerwG, 11.12.1996 - 6 C 5.95
Schutz der Forschungsfreiheit vor Eingriffen durch eine Universitätskommission
- VG Düsseldorf, 21.10.2005 - 1 K 3189/03
Rechtmäßigkeit der Aufnahme der "Bürgerbewegung Pro Köln"
- BGH, 13.07.1995 - III ZR 160/94
Amtshaftungsansprüche wegen behördlicher Einweisung eines Obdachlosen
- VG Frankfurt/Main, 21.07.2011 - 8 L 1521/11
Widerruf einer Pressemitteilung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97
- BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 1919/95
Verfassungsmäßigkeit der Versagung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes …
- OVG Saarland, 09.02.2004 - 3 Q 16/03
Einschulung behinderter Schüler; Regelschule - Sonderschule
- OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
Zu den Voraussetzungen und zum Gegenstand des öffentlich-rechtlichen …
- OVG Niedersachsen, 12.02.1991 - 9 L 246/89
Personenbezogene Daten im Verfassungsschutzbericht; Daten, personenbezogene; …
- BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
- BVerfG, 15.03.1996 - 1 BvR 570/96
Keine einstweilige Anordnung gegen eine Antwort der Bundesregierung auf eine …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2004 - 6 A 11743/03
Gewerberecht, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Betriebsinhaber, …
- VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04
Tatsachenbehauptungen im Verfassungsschutzbericht
- BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 3.04
Landesamt für Verfassungsschutz; Scientology; informationelles …
- OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03
Zu den Voraussetzungen und zum Gegenstand des öffentlich-rechtlichen …
- VG Berlin, 23.05.2006 - 2 A 72.06
Journalist wehrt sich erfolgreich gegen Veröffentlichung seiner personenbezogenen …
- VGH Hessen, 18.05.1993 - 11 TG 108/93
Unanwendbarkeit des GVG § 17a auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren; …
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99
Staatsimmunität; Zwischenurteil
- VG Köln, 21.06.2001 - 7 K 939/97
- VG Stuttgart, 01.07.2003 - 11 K 2173/03
Ausländer; Abschiebung trotz gerichtlicher Untersagung; zum Rückholungsanspruch
- OVG Berlin, 25.09.2003 - 5 B 26.00
- BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04
Unterlassungsanspruch; Glauben; Weltanschauung; Staatsleitung; staatliches …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.07.1992 - 3 M 26/92
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1996 - 10 S 3490/95
Erwähnung der Bewegung der Transzendentalen Meditation im Sektenbericht der …
- OVG Sachsen, 02.05.2001 - 2 BS 346/00
- VG Berlin, 27.01.1992 - 25 A 68.91
- VGH Hessen, 03.02.1998 - 11 UE 3508/95
Untersagung der Mitteilung von Bedenken gegen die Verwendung von Vorzugsmilch in …
- VG Karlsruhe, 13.09.2005 - 2 K 1577/05
D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, …
- VG Dresden, 19.12.2008 - 3 L 1895/08
D (A), Abschiebung, Folgenbeseitigungsanspruch, vorläufiger Rechtsschutz …
- VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09
- BVerwG, 15.12.1989 - 1 B 173.88
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2008 - 9 S 2312/06
Anrufsammeltaxi; Anspruch auf unentgeltliche Beförderung
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 11.96
Zeugen Jehovas I
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03
Äußerung von Gemeindeorganen zu kassatorischen Bürgerbegehren
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 11 S 1455/05
Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 1 S 2321/05
Aufnahme einer Organisation in Verfassungsschutzbericht; materielle Beweislast; …
- BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 46.07
- BFH, 18.11.2003 - VII B 277/03
Rechtsweg bei einer Klage auf Freigabe einer Bürgschaft, die gestellt wurde, um …
- VG Berlin, 06.07.2006 - 27 A 236.04
Rechtswidrige Aussagen der KJM in Bezug auf die FSF
- BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen
- BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 10.93
Rede des Kultusministers - § 48 BRRG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht …
- BVerwG, 23.05.2002 - 3 C 28.01
Weinüberwachung; Probenahme zur Weinüberwachung; Mitteilung des …
- BVerwG, 07.03.2003 - 6 B 16.03
- BVerfG, 18.06.1998 - 1 BvR 1114/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Vereins "Universelles Leben"
- VGH Hessen, 11.12.2003 - 9 TG 546/03
Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Ausweisungsverfügung nach …
- BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04
- BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1066.06
Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen
- BVerwG, 05.02.2009 - 6 B 4.09
- FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2009 - 4 K 2619/07
Bank hat keinen Anspruch auf Auslagenersatz für die Übermittlung von Kontendaten …
- BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
Klagebefugnis, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlagen, …
- OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 13 M 4160/97
Rechtschreibreform;; Deutschunterricht; Kultusministerkonferenz; …
- VG Berlin, 09.05.2007 - 1 A 76.06
Verwaltungsgericht weist Klage gegen die teilweise Umbenennung der Kochstraße in …
- VGH Hessen, 18.01.1994 - 11 TG 1267/93
Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nach VwGO § 40 bei …
- VGH Hessen, 27.09.1994 - 14 TG 1743/93
Plakataktion einer Kommune zur Abfallvermeidung - Abwehrrecht eines Unternehmers …
- BGH, 09.01.1995 - NotZ 32/93
Rechte des Notars gegenüber der Aufsichtsbehörde
- VG Sigmaringen, 19.07.2000 - 1 K 2315/98
Stadt Hechingen muss Gesicht auf Brunnenrelief beseitigen
- BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01
- BVerwG, 23.05.2002 - 3 C 29.01
Weinüberwachung; Probenahme zur Weinüberwachung; Mitteilung des …
- BVerwG, 31.01.2007 - 8 B 5.07
- BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 47.07
- BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 44.07
- BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 45.07
- BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 41.07
- BVerwG, 28.05.2008 - 4 BN 48.07
Entwicklungsgebot bei Bebauungsplänen; Genehmigungserfordernis bei im …
- BVerwG, 24.02.1993 - 7 B 155.92
- BVerwG, 15.05.1997 - 3 B 19.97
Verfassungsrecht - Grundrechtseingriff durch Äußerungen einer Landesregierung in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1997 - 15 A 2717/97
Bürgerbegehren gegen die Gronauer Urananreicherungsanlage ist unzulässig
- VG Berlin, 14.11.1997 - 3 A 817.97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1998 - 25 A 3477/96
- VGH Hessen, 26.02.1999 - 12 UZ 157/99
Erläuterung eines (für ein anderes Verfahren erstelltes) Gutachtens durch den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 8 A 1242/98
- VerfGH Saarland, 31.10.2002 - LV 2/02
- OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00
- BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
- BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
- EGMR, 06.11.2008 - 58911/00
Rechtssache L. e.V. u.a gegen DEUTSCHLAND
- OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 5 LA 37/08
Anforderung an die Darlegung von Verfahrensmängeln und enstlichen …
- BVerwG, 27.11.1992 - 8 C 9.91
- VG Gießen, 21.02.1996 - 8 E 45/94
Anforderungen an die Standortauswahl für Sammelcontainer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1996 - 5 B 993/95
- VGH Hessen, 05.09.1997 - 7 TG 3133/97
Fehlende Dringlichkeit für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2001 - 5 A 2055/97
- VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1231/03
Anspruch eines Beamten auf Widerruf einer seine Berufsehre verletzenden Äußerung …
- VGH Bayern, 03.04.2006 - 24 ZB 06.50
Antrag auf Zulassung der Berufung, Videoüberwachung einer gemeindlichen …
- BGH, 26.04.1990 - III ZR 257/89
Haftung des Landes nach ASOG bei rechtswidriger Maßnahme eines Amtstierarztes im …
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.1994 - A 16 S 888/93
Ablehnung eines Beweisantrages in einem gerichtlichen Asylverfahren
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - A 14 S 461/94
Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrages in einem …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 12088/94
- VG Köln, 05.09.1995 - 10 L 403/94
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1996 - 5 B 168/94
- OVG Berlin, 07.07.1997 - 8 B 91.93
- OVG Sachsen, 28.10.1997 - 2 S 610/97
- VG Gießen, 16.02.2000 - 8 E 1519/98
Wochenendhaus - zum Anschluß an eine zentrale Wasserversorgung
- BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 31.03
- VG Minden, 03.11.2003 - 3 K 1966/02
Im Rathaus darf heftig gestritten werden
- BVerwG, 15.12.2004 - 3 B 107.04
- VG Minden, 17.06.2005 - 3 L 395/05
Vlotho: Antrag des "Collegiums Humanum" abgelehnt
- VG Hamburg, 11.10.2006 - 10 K 914/06
- OVG Saarland, 12.02.2007 - 3 W 19/06
Anordnungsantrag auf Durchführung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen …
- BVerwG, 13.08.2007 - 6 B 36.07
- VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07
Klage gegen Wiederholung verschiedener Äußerungen der Antragsgegnerin im Rahmen …
- VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 85/07
Recht auf freie Meinungsäußerung - fehlerhafte Annahme von Schmähkritik; Recht …
- OVG Sachsen, 24.02.2010 - F 7 D 23/07
Flurbereinigung, vorbeugende Unterlassungsklage, Vermessungsingenieur, …
- VG Minden, 18.05.2011 - 11 K 1118/10
Gemeinde als Betreiberin eines Sportplatzes bei Überlassung an Verein
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1995 - 5 B 3304/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.1999 - 21 A 4405/96
- BVerwG, 10.01.2001 - 6 B 42.00
- LSG Bayern, 10.03.2004 - L 1 RA 38/03
- BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10
Anspruch auf Unterlassung gegen eine amtsbezogene Aussage mit dem Inhalt eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1993 - 8 A 10401/93
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 467/97
Fehlende erstinstanzliche Vorabentscheidung über den Rechtsweg und Rechtswegrüge; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 M 43/07
Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 11879/95
- VG Darmstadt, 23.02.2004 - 3 G 2590/03
Kampfmittelräumdienst in Hessen: Aufgabenzuweisung - zuständige …
- VG Cottbus, 14.08.2008 - 4 K 123/05
Duldungspflicht des Grundstückseigentümers aufgrund beschränkter persönlicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2010 - 12 E 242/10
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