Rechtsprechung
| BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91 |
Jugendzeltplatz
§ 906 BGB, § 253 Abs. 2 ZPO, zu den (geringeren) Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags bei immisionsschutzrechtlichen Nachbarklagen (vgl. auch «ungenehmigte Schweinemast»)
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines Jugendzeltplatzes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auch in reinem Wohngebiet ist Lärm von Kindern und Jugendlichen in höherem Maße als generell hinzunehmen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Reines Wohngebiet: Wie laut darf es sein? (IBR 1994, 173)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 121, 248
- NJW 1993, 1656
- MDR 1993, 541
- FamRZ 1993, 939 (Ls.)
- VersR 1993, 879
- IBR 1994, 173
- WM 1993, 1478
Wird zitiert von ... (56)
- BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93
Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf …
Soweit es damit die Wesentlichkeit der Lärmbeeinträchtigung (vgl. hierzu die neuere Senatsrechtsprechung BGHZ 111, 63, 65; 120, 239, 255; 121, 248, 255) feststellt, handelt es sich zunächst um eine Tatfrage.Revisionsrechtlich nachprüfbar ist nur, ob es die nötigen Tatsachenfeststellungen verfahrensfehlerfrei getroffen und bei seiner Würdigung die zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkte zugrunde gelegt hat (vgl. zuletzt BGHZ 121, 248, 252).
Der Tatrichter kann nach der bisherigen Senatsrechtsprechung bei einer Überschreitung der Richtwerte grundsätzlich von einer wesentlichen Einwirkung ausgehen, solange er berücksichtigt, daß es insoweit lediglich um eine Richtlinie geht, die nicht schematisch angewendet werden darf, sondern lediglich einen wichtigen Anhaltspunkt darstellt (BGHZ 121, 248, 251; Senatsurt. v. 8. Mai 1992, V ZR 89/91, WM 1992, 1612, 1613;… Erman/Hagen, BGB, 9. Aufl., § 906 Rdn. 16).
In diesen Fällen muß im Einzelfall eine Art von Mittelwert gefunden werden, weil die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm diese Situation nicht erfassen (BGHZ 121, 248, 253 ff).
ichs zur Aufnahme besonders störender Grundstücksnutzungen (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 4, 5 BauGB) berücksichtigt werden müssen, die zu einer Vorbelastung des betroffenen Grundstücks und einer hieraus resultierenden geringeren Schutzwürdigkeit des Wohnnutzers führt (BGHZ 121, 248, 254; 122, 76, 81; 97, 114, 122 ff;… BGH, Urt. v. 13. Dezember 1979, III ZR 95/78, NJW 1980, 770, 771 m.w.N.; BayVGH, BayVBl 1993, 688, 689).
Schon der Eigentümer eines Grundstücks am Rand zum Außenbereich kann nicht damit rechnen, daß in seiner Nachbarschaft keine belästigende Nutzung stattfindet; er darf lediglich darauf vertrauen, daß dort keine Nutzung entsteht, die mit der Wohnnutzung nicht mehr verträglich ist (BVerwGE 81, 197, 205; BGHZ 121, 248, 254).
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
Nachbarrecht - Rockkonzert auf Sommerfest: Wie viel Lärm ist zulässig?
Revisionsrechtlich nachprüfbar ist, ob das Berufungsgericht die nötigen Tatsachenfeststellungen verfahrensfehlerfrei getroffen und bei ihrer Würdigung die zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkte zugrunde gelegt hat (Senat BGHZ 121, 248, 252 - Jugendzeltplatz).Die von Sachverständigen ausgearbeiteten und von allen Ländern mitgetragenen LAI-Hinweise unterfallen zwar nicht § 906 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BGB (…Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 193), können den Gerichten aber gleichwohl als Entscheidungshilfe dienen (vgl. Senat BGHZ 111, 63, 67 - Volksfestlärm; 120, 239, 256 f. - Froschlärm; 121, 248, 253 - Jugendzeltplatz; BVerwG DVBl 2001, 1451, 1453).
Werden die Richtwerte überschritten, so indiziert dies eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB (vgl. Senat BGHZ 111, 63, 67; 121, 248, 251).
Demgemäß können bei der Prüfung der Erheblichkeit oder Wesentlichkeit von Lärm auch schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit und gesetzliche Wertungen eine Rolle spielen (vgl. Senat BGHZ 121, 248, 255 - Jugendzeltplatz; 111, 63, 68 - Volksfestlärm).
- BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; …
Der Senat hat schon entschieden (BGHZ 121, 248, 251), daß die allgemeine Fassung des Klageantrags und damit auch des Tenors zwar auf den ersten Blick schwer mit dem Bestimmtheitsgebot von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu vereinbaren sei, die Besonderheiten der immissionsrechtlichen Unterlassungsklage aber eine unterschiedliche Beurteilung erfordere und damit Anträge mit dem Gebot, allgemein Störungen bestimmter Art zu unterlassen, zulässig sind.Es geht vom Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenutzers aus (BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255) und berücksichtigt dabei die Zweckbestimmung des betroffenen Grundstücks zur Wohnnutzung und die örtliche Lage im Rahmen eines typischen Dorfgebiets (§ 5 BauNVO) mit landwirtschaftlichem Gepräge, aus der sich eine Vorbelastung in bezug auf landwirtschaftstypische Gerüche ergebe.
Auf dieser Grundlage hat der Senat z.B. darauf hingewiesen, im Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung könne sich jedenfalls für Lärm bis 22 Uhr die Toleranzgrenze als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens erhöhen (BGHZ 121, 248, 255).
Dies ist zunächst eine Tatfrage, die revisionsrechtlich nur dahin nachprüfbar ist, ob das Berufungsgericht die nötigen Tatsachenfeststellungen verfahrensfehlerfrei getroffen und bei ihrer Würdigung die zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkte zugrunde gelegt hat (vgl. BGHZ 121, 248, 252).
- BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
Immobilie - Immissionsschutz, Industrielärm vom Nachbargrundstück
Das Berufungsgericht ordnet die beiden Gebietscharaktere richtig ein und folgert daraus zu Recht, daß beim Zusammentreffen von Gebieten unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit jede Grundstücksnutzung - wie auch im öffentlichen Baurecht (vgl. BVerwGE 98, 235, 243) - mit einer speziellen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet ist, so daß für die Ermittlung der maßgebenden Richt- und Grenzwerte ein Mittelwert gefunden werden muß (vgl. Senat, BGHZ 121, 248, 254; Senatsurt. v. 14. Oktober 1994, V ZR 76/93, NJW 1995, 132, 133).b) Andererseits hat der Senat in dem Jugendzeltplatz-Fall (BGHZ 121, 248, 254) aber auch betont, daß der Grundstückseigentümer, der sich im Grenzbereich von Gebieten mit verschiedener Qualität und Schutzwürdigkeit als erster ansiedelt, keinen Anspruch darauf hat, daß im angrenzenden Bereich eine emittierende Nutzung in Zukunft unterbleibt.
- BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07
Gesellschaftsrecht - Haftung des Treugebers?
Vielmehr können auch neue Klageanträge, etwa ein neuer Hilfsantrag (BGH, Urteil vom 5. Februar 1993 -V ZR 62/91, JZ 1993, 1112, 1114, insoweit in BGHZ 121, 248 ff. nicht abgedruckt) oder eine Klageänderung (OLG Karlsruhe JurBüro 1993, 619), neues Vorbringen in diesem Sinn sein. - BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
Immobilien - Kein Schadenersatz wegen Lärmbelästigung für Flughafenanwohner
Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab und davon, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (Senat, BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 148, 261, 264).Sie können eine Entscheidungshilfe darstellen (Senat, BGHZ 111, 63, 67; 120, 239, 256 f.; 121, 248, 253;… Urt. v. 26. September 2003, V ZR 41/03, NJW 2003, 3699, 3700).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Beschränkt sich eine Hausordnung nicht darauf, bestimmte Ruhezeiten festzusetzen, sondern will sie darüber hinaus die Lautstärke und Intensität der Musik auch außerhalb der Ruhezeiten reglementieren, so darf sie nur schwerwiegende, nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen nicht mehr hinnehmbare Störungen erfassen (vgl. zum Nachbarrecht Senat, BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255;… Urt. v. 8. Mai 1992, V ZR 89/91, NJW 1992, 2019). - BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03
Immobilien - Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung?
Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab und davon, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (Senat, BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 146, 261, 264). - OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
Lärmbelästigungen durch Lautäußerungen geistig Bewohner des Nachbargrundstücks
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dagegen das Empfinden des "verständigen" Durchschnittsmenschen maßgebend, was insbesondere bedeutet, daß im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung nicht mehr allein auf das Maß der objektiven Beeinträchtigung abzustellen ist, sondern daß auch wertende Momente wie beispielsweise Belange des Umweltschutzes oder das öffentliche Interesse an einer kinderfreundlichen Umgebung in die Beurteilung einzubeziehen sind (BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255).Die neuere Rechtsentwicklung ist ferner dadurch gekennzeichnet, daß die Rechtsprechung das privatrechtliche Kriterium der Wesentlichkeit im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB gleichsetzt mit dem öffentlich-rechtlichen Kriterium der Erheblichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG, um zu einer Vereinheitlichung zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Beurteilungsmaßstäbe zu kommen (BGHZ 111, 63, 68; 120, 239, 255; 121, 248, 254; BVerwG NJW 1989, 1291).
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 Abs. 1 BauNVO; zur Berücksichtigung des Gebietscharakters vgl. auch BGHZ 121, 248 ff.; 122, 76 ff.; BGH NJW 1995, 1823 ff.).
- OLG Celle, 29.06.2011 - 4 U 199/09
Nachbarrecht - Ist Orgelmusik in einem Dom unzulässiger Lärm?
Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen - Verlagerung des Streits über die Wesentlichkeit einer Emission in das Vollstreckungsverfahren - hat der Bundesgerichtshof gesehen und als unvermeidlich hingenommen (BGH NJW 1993, 1656, 1657).Schon deshalb zwingen die Umstände des Einzelfalles den Tatrichter in aller Regel dazu, sich über einen Ortstermin einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (ständige Rechtsprechung des BGH, BGHZ 121, 248 = BGH NJW 1993, 1656).
Bei der Frage, ob nach den maßgeblichen Beurteilungskriterien die Lärmemission zumutbar ist, können sehr wohl die vom Landgericht zur Begründung der Klagabweisung herangezogenen Kriterien in Bezug auf das Interesse der Allgemeinheit an Kirchenmusik, Musikveranstaltungen, dem damit verbundenen Üben und der Ermöglichung von Übungsmöglichkeiten für Musikschüler berücksichtigt werden (vgl. BGH NJW 2003, 3699 für Lärm durch Rockkonzert, Volks- oder Gemeindefeste; BGHZ 121, 248 = NJW 1993, 1656, wonach im allgemeinen Interesse an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung auch die Hinnahme von etwas höheren Grenzwerten für Lärm als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens hinzunehmen sein können).
- OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 8 U 89/06
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch: Beeinträchtigung eines …
- OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 9 U 218/96
Aufklärungspflicht des Gerichts bei Geräuschemmissionen; Ansprüche eines Mieters …
- BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92
Naturschutzverordnung
- OLG Stuttgart, 09.02.2009 - 10 U 146/08
Immobilien - Müssen Sonnenlichtreflexionen hingenommen werden?
- OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - 3 Wx 233/08
Wohnungseigentum - Bestimmtheitsanforderungen an Hausordnung
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00
Wettbewerbsrecht - Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs
- VG Gießen, 04.02.2004 - 8 G 2875/03
Vorübergehende Stilllegung einer auf einem Spielplatz aufgestellten Skate- und …
- BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93
Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone …
- VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94
Keine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung durch von einer Behindertenwohngruppe …
- BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04
Immobilien - Lärmpegel: Kein Meßabschlag zu Gunsten des Störers
- OLG Dresden, 10.02.2009 - 5 U 1336/08
Mietrecht - Nachbarlärm in Anwaltskanzlei zumutbar?
- OLG Brandenburg, 04.05.2005 - 4 U 205/04
Immobilien - Widerlegung der Wiederholungsgefahrvermutung
- OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05
Wesentliche Geräuschimmissionen durch Klavierspielen
- OLG Karlsruhe, 30.03.2007 - 14 U 43/06
Immobilien - Zumutbarkeit eines Pflegeheims in der Nachbarschaft
- OLG Celle, 26.11.2008 - 4 U 91/08
Unterlassungsanspruch: Geruchsimmissionen durch einen landwirtschaftlichen …
- LG Hamburg, 08.08.2005 - 325 O 166/99
- BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03
Immobilien - Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung?
- OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
Wohnungseigentum
- OLG Jena, 10.05.2000 - 6 W 243/00
Verfahrensrecht - Zur Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels
- OLG Karlsruhe, 09.05.2001 - 6 U 223/00
Nachbarrechtlicher Immissionsschutz - Überlagerung durch öffentlich-rechtliche …
- BGH, 26.11.2004 - V ZR 83/04
Immobilien - Beiseitigung überhängender Zweige entgegen Naturschutzbestimmungen?
- OLG Hamburg, 22.07.2008 - 7 U 21/08
Zum Umfang des Unterlassungsanspruchs nach KUG
- BGH, 11.12.1996 - IV ZR 284/95
- OLG Rostock, 13.05.2009 - 3 U 3/08
Immobilien - Nachbarliche Emissionen durch Infraschall
- OLG Düsseldorf, 11.10.1995 - 9 U 51/95
- OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99
Beeinträchtigung der Benutzung eines Grundstücks durch das Verhalten eines das …
- OLG Koblenz, 04.09.2003 - 5 U 279/01
Immobilien- Neubau-Bewohner müssen Lärm aus Dorfgemeinschaftshaus nicht dulden
- OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 7 LB 54/02
Lärmimmissionszwischenwert bei Gemengelage
- OLG Schleswig, 26.05.2005 - 11 U 69/04
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung nach § 91a ZPO
- VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04
Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung
- BGH, 27.09.2007 - BLw 8/07
Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde; Beweiskraft einer Fotokopie
- OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07
Kostenlast bei Obsiegen auf Grund eines erst in der zweiten Instanz gestellten …
- LG Bad Kreuznach, 02.07.2001 - 1 S 21/01
Kinderlärm ist kein Kündigungsgrund
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 21 E 349/02
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - Für ein Auskunftsverlangen auf …
- OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04
Zur Rechtswegeröffnung zu den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrzweckraum wegen möglicher …
- LG Schweinfurt, 21.02.1997 - 3 S 57/96
Unterlassen von Hundegebell
- OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 4250/97
Überplanung einer vorbelasteten Außenbereichsfläche; Abwägungsfehler; …
- LG Bad Kreuznach, 03.07.2001 - 1 S 21/01
Kündigung wegen Kinderlärms
- FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03
Keine Zuständigkeit der Finanzgerichte wegen Freigabe der zur Aufhebung der …
- LG Freiburg, 11.02.2005 - 2 O 451/04
Wohnungseigentumsanlage: Abwehranspruch gegen die Nutzung vermieteter …
- VG Gießen, 21.09.2005 - 8 G 2135/05
Umweltrecht - Nutzungsuntersagung eines Kinderspielplatzes wegen Lärmimmissionen
- OLG Düsseldorf, 24.11.1993 - 9 U 111/93
- OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99
- VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451
Rechtsfehlerhafte Klageabweisung wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs, …
- VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 03.2451
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