Rechtsprechung
| BGH, 11.01.1971 - VIII ZR 261/69 |
Jungbullen
§§ 951, 812, 818 Abs. 3, 935 BGB
Volltextveröffentlichungen (7)
mehr- openjur.de
§§ 818 Abs. 3, 950, 951, 993 Abs. 1, 935 Abs. 1 BGB
Jungbullenfall - Prof. Dr. Lorenz
Bereicherungsausgleich beim Eigentumserwerb nach § 950 BGB, "Vorrang" der Leistungskondiktion und Wertung des § 935 BGB ("Jungbullenfall")
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Verarbeitung einer gestohlenen Sache
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 55, 176
- NJW 1971, 612
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 27.05.1971 - VII ZR 85/69
Baumaterial - § 399 BGB, Kollision mit verlängertem Eigentumsvorbehalt, § 455 BGB …
Darauf, ob die Entscheidung auch auf den Fall zutrifft, daß gestohlenes, verlorengegangenes oder sonst abhanden gekommenes Material eingebaut wird (vgl. insofern das zu § 950 BGB ergangene Urteil des VIII. Zivilsenats vom 11. Januar 1971 BGHZ 55, 176 = NJW 1971, 612), braucht aber nicht eingegangen zu werden.Der Gedankengang Hubers (…aaO 1909, 1911 und JuS 1970, 342, 346), in einem Falle wie dem vorliegenden erwerbe der Bauherr vom Bauunternehmer nur den Besitz an den verwendeten Baustoffen, während das Eigentum an diesen nach § 946 BGB auf ihn unmittelbar vom Lieferanten übergehe, der es sich gerade vorbehalten hatte, trifft nicht den Kern des hier zu beurteilenden Bereicherungsproblems (so auch Ehmann NJW 1971, 612 und 1969, 401 Fußn. 39).
- OLG Hamm, 23.06.1992 - 26 U 115/91
Fertighausfirma verliert DM 360.000,--!
Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung (…Palandt-Bassenge, BGB, 50. Aufl., § 951 Rdn. 1;… Baur, Lehrbuch des Sachenrechts, 15. Aufl., S. 501; BGH NJW 1971, 612 mit Anmerkung Ehmann).Die Grundsätze der Eingriffskondiktion im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 BGB kommen aber nur in Betracht, wenn die Vermögensverschiebung nicht durch Leistung erfolgte (sog. Subsidiaritätsgrundsatz vgl. Ehmann in der Anmerkung zu BGH NJW 1971, 612).
- BGH, 14.03.1974 - VII ZR 129/73
Hemden - § 812, § 932 BGB, Dreiecksverhältnis
Denn dann würde er in aller Regel überhaupt kein Eigentum erwerben und wäre damit einem Bereicherungsanspruch des Dritten nach § 812 oder § 816 BGB Voll ausgesetzt, d.h. sogar ohne seine eigenen an den wahren Schuldner erbrachten Leistungen absetzen zu dürfen (BGHZ 47, 128 = NJW 67, 1021; BGHZ 55, 176 = NJW 71, 612 m. w. Nachw.).War der Bekl. dagegen bösgläubig, müßte er - wie bereits erwähnt - die volle Bereicherung herausgeben, ohne seine Leistungen an M. als bereicherungsmindernd absetzen zu können (BGHZ 55, 176 = NJW 71, 612 m. w. Nachw.).
- BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94
Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks
Für den Bereich der Nichtleistungskondiktion ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß der an einen Dritten für den Erwerb eines Gegenstandes gezahlte Kaufpreis nicht bereicherungsmindernd in Ansatz gebracht werden kann (BGHZ 9, 333, 335; 47, 128, 130; 55, 176, 180). - BGH, 22.10.1999 - V ZR 358/97
Rückabwicklung des Eigentumserwerbs vom Nichtberechtigten
Der frühere Eigentümer erhält einen Ausgleich durch den Bereicherungsanspruch gegen den unberechtigt Verfügenden nach § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB (BGHZ 36, 56, 60; 37, 363, 368; schief demgegenüber BGHZ 55, 176, 177, wo in dem Vertrag mit dem Nichtberechtigten der Rechtsgrund vermutet wird;… dagegen mit Recht Erman/Westermann, BGB, 9. Aufl., § 812 Rdn. 80). - OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags
von diesem zurückfordern (BGHZ 9, 333, 335 - zu § 816 BGB -; 14, 7, 9 f.; 26, 185, 194 f.; 55, 176, 179;… Erman/Westermann, BGB, 9. Aufl., § 818 Rn. 40;… MünchKomm/Lieb a.a.O. § 818 Rn. 62;… Palandt/Thomas a.a.O. § 818 Rn. 43;… Soergel/Mühl a.a.O. § 818 Rn. 95;… Staudinger/Lorenz´a.a.O. § 818 Rn. 37;… Esser/Weyers a.a.O. § 51 II 2, S. 502;… Larenz/Canaris a.a.O. § 73 I 5, S. 302 f.; Rengier, AcP 177 (1977), 418, 434 f.; ähnlich RGRK/HeimannTrosien, BGB, 12.Aufl. § 818 Rn. 28; teilw. - BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 47/86
Bereicherungsausgleich bei Vollstreckung in schuldnerfremdes Vermögen; Ansprüche …
Denn der Bereicherungsanspruch der Klägerin trat an die Stelle ihres durch die Versteigerung verlorenen Eigentums an dem Pkw, und die Beklagte kann als Bereicherungsschuldnerin nicht besser gestellt sein, als sie zuvor gegenüber der Klägerin als Eigentümerin des Pkw stand (Senatsurteile BGHZ 55, 176, 179 f; 47, 128, 130 f). - BGH, 25.03.1976 - VII ZR 32/75
Stille Zession und Zwangsvollstreckung
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Bereicherungsschuldner in diesen Fällen nur die für den Erwerb einer Sache einem Dritten erbrachte Gegenleistung nicht in Ansatz bringen (BGHZ 47, 128, 129/130; 55, 176, 179/180; BGH NJW 1970, 2059 jeweils mit weiteren Nachweisen auch aus dem Schrifttum). - OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96
Zusammensetzen eines Motorrades aus gestohlenen Einzelteilen
- BGH, 20.09.2007 - IX ZR 125/05
Haftung des Vertreters einer nicht existenten natürlichen oder juristischen …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der Verweisungsnorm um eine Rechtsgrundverweisung (BGHZ 55, 176, 177;… Staudinger/Gursky, BGB Neubearbeitung 2004 § 951 Rn. 1 m.w.N.). - OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 1267/09
Bauvertrag - Bereichungsmindernde Aufwendungen des Subunternehmers
- BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69
Rechtsfolgen des Abhandenkommens einer Sache nach Verfügung durch einen …
- OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 8 U 45/09
Ansprüche des früheren Eigentümers abhanden gekommener Sachen nach Rechtsverlust …
- OLG Nürnberg, 28.10.1991 - 4 W 2728/91
