Rechtsprechung
| BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88 |
Kalkar II
Art. 85 Abs. 3 GG, Grenzen der Weisungsbefugnis des Bundes
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Kalkar II
- Alpmann Schmidt
GG Art. 85 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wahrnehmungs- und Sachkompetenz beim Betrieb von Atomkraftwerken - Schneller Brüter Kalkar
Kurzfassungen/Presse
- juraexamen.info (Leitsatz)
Kalkar II
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 81, 310
- NJW 1990, 3007
- MDR 1990, 1091
- NVwZ 1990, 955
Wird zitiert von ... (77)
- BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00
Antrag Hessens im Bund-Länder-Streit "Kernkraftwerk Biblis A" zurückgewiesen
Allerdings ist dem Bund auch auf dem Feld informalen Handelns ein Selbsteintrittsrecht (vgl. BVerfGE 81, 310 ) verwehrt.Das Bundesverfassungsgericht habe dies in seinen Urteilen vom 22. Mai 1990 (BVerfGE 81, 310) und 10. April 1991 (BVerfGE 84, 25) dahingehend umschrieben, dass die Wahrnehmungskompetenz ausschließlich den Ländern zustehe und das Handeln und die Verantwortlichkeit nach außen im Verhältnis zu Dritten umfasse.
Seine Aufsicht erstreckt sich nicht nur auf Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Gesetzesausführung; vielmehr unterstehen die Landesbehörden von vornherein den Weisungen der obersten Bundesbehörden (vgl. im Einzelnen hierzu BVerfGE 81, 310 ).
Die Sachkompetenz steht dem Land sonach von vornherein nur unter dem Vorbehalt ihrer Inanspruchnahme durch den Bund zu (BVerfGE 81, 310 ).
Diese Grundsätze hat der Senat in BVerfGE 81, 310 - Kalkar II - vor dem Hintergrund entwickelt, dass sich das antragstellende Land gegen eine erteilte Weisung zur Wehr gesetzt hat.
Die in BVerfGE 81, 310 (331 ff.) entfalteten Überlegungen des Senats bedürfen deshalb mit Rücksicht auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt der Fortentwicklung.
a) Allerdings steht dem Bund die auf der Sachkompetenz gründende Geschäftsleitungsbefugnis nicht per se zu; er muss die ihm zunächst nur in Form einer "Reservezuständigkeit" verliehene (potentielle) Sachentscheidungsbefugnis erst aktualisieren, indem er diese ausdrücklich oder konkludent auf sich überleitet; denn auch die Sachentscheidungsbefugnis liegt - jedenfalls "zunächst" - ebenfalls beim Land (vgl. BVerfGE 81, 310 ).
Im Gegensatz zur Sachkompetenz ist die Wahrnehmungskompetenz des Landes unentziehbar (BVerfGE 81, 310 ).
Aus diesem Grunde ist es unabdingbar, dass der Bund deutlich erkennbar - ausdrücklich oder konkludent - die ihm nach Art. 85 Abs. 3 GG zukommende Sachkompetenz an sich zieht und auf diese Weise das Land auf seine Wahrnehmungskompetenz beschränkt (hierzu BVerfGE 81, 310 ).
Diese verlangt, dass sowohl der Bund als auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder nehmen (vgl. hierzu auch BVerfGE 81, 310 m.w.N.).
Der Bund verstößt gegen diese Pflicht nicht schon dadurch, dass er von einer ihm durch das Grundgesetz eingeräumten Kompetenz Gebrauch macht; vielmehr muss deren Inanspruchnahme missbräuchlich sein (BVerfGE 81, 310 m.w.N.) oder gegen prozedurale Anforderungen verstoßen, die aus diesem Grundsatz herzuleiten sind (BVerfGE 81, 310 ).
Die in BVerfGE 81, 310 (337) - Kalkar II - entwickelten Maßstäbe lassen sich nicht ohne Weiteres auf das hier zu beurteilende informale Handeln des Bundes übertragen, weil sie auf die Weisung nach Maßgabe des Art. 85 Abs. 3 GG abgestimmt sind.
Hinsichtlich dieser Ziele und Maßnahmen des Bundes kann jedoch das Land Hessen keinerlei Rechtspositionen entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 81, 310 (337 f.) aufgestellten Grundsätzen in Anspruch nehmen; denn der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie sowie die Vereinbarung vom 14. Juni 2000 liegen außerhalb der Bundesauftragsverwaltung nach Maßgabe des Art. 85 GG.
Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, dass der Bund seine weiteren Schritte in Wahrnehmung seiner Sachkompetenz dem Land offen legt oder es gar hieran beteiligt; denn die Inanspruchnahme der Sachkompetenz ist nicht auf Ausnahmefälle begrenzt und auch nicht weiter rechtfertigungsbedürftig (vgl. BVerfGE 81, 310 ).
Das Land selbst genießt wirksamen, aber auch ausreichenden Schutz durch die prozeduralen Anforderungen vor Erteilung einer Weisung, wie sie in BVerfGE 81, 310 - Kalkar II - niedergelegt sind.
Wahrnehmungskompetenz ist danach das "Handeln und die Verantwortlichkeit nach außen, im Verhältnis zu Dritten" (BVerfGE 81, 310 ).
Zwar verstößt der Bund nicht schon dadurch gegen die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten, dass er von einer ihm durch das Grundgesetz eingeräumten Kompetenz Gebrauch macht; vielmehr muss die Inanspruchnahme missbräuchlich sein oder gegen prozedurale Anforderungen verstoßen, die aus diesem Grundsatz herzuleiten sind (BVerfGE 81, 310 m.w.N.).
Der Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens verlangt, dass sowohl der Bund als auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder nehmen (BVerfGE 81, 310 ).
Die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Ausübung von Kompetenzen zwingt nicht nur im Fall des Erlasses einer Weisung, dass dem betroffenen Land Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird (BVerfGE 81, 310 ).
Zwar ist es ebenso wenig wie vor einem Weisungserlass erforderlich, dass der Bund sich um ein Einvernehmen mit dem Land bemüht (vgl. BVerfGE 81, 310 ).
- BVerwG, 06.06.1997 - 4 A 21.96
Verfassungsrecht - Verhältnis Bund : Länder, Klage eines Landes gegen Weisung des …
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehe der Auffassung des Landes ebenfalls nicht entgegen (vgl. u.a. BVerfGE 81, 310; 84, 25).Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 81, 310; 84, 25) habe zur Auslegung des Art. 85 Abs. 3 GG den Standpunkt des Bundes vertreten.
Das wird in aller Regel der Fall sein, wenn ausschließlich um föderale Ansprüche, Verbindlichkeiten oder Zuständigkeiten gestritten wird, welche auf Normen des Grundgesetzes unmittelbar gestützt werden und gerade das verfassungsrechtlich geordnete Verhältnis - hier zwischen dem Bund und den im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätigen Ländern - betreffen (vgl. auch BVerfGE 1, 14; 6, 309; 8, 122; 81, 310).
Diese Auffassung folgt der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 310 - Kalkar II; BVerfGE 84, 25 - Schacht Konrad).
Das Bundesverfassungsgericht hat in beiden genannten Entscheidungen näher ausgeführt, daß Umfang und Grenzen der Verbindlichkeit einer Weisung nach Art. 85 Abs. 3 GG unmittelbar aus den kompetentiellen Rechten folgen, welche das Grundgesetz Bund und Ländern zuweist (vgl. BVerfGE 81, 310).
Darin unterscheidet sich der Streitfall von jenen Sachverhalten, welche den Entscheidungen BVerfGE 81, 310 und BVerfGE 84, 25 zugrunde lagen.
- BVerfG, 10.04.1991 - 2 BvG 1/91
Schacht Konrad
Umfang und Grenzen der Verbindlichkeit einer Weisung nach Art. 85 Abs. 3 GG folgen unmittelbar aus den kompetentiellen Rechten, die das Grundgesetz Bund und Ländern zuweist (vgl. BVerfGE 81, 310 [331 f]).Bei der Auslegung der anzuwendenden Verfahrensvorschriften gebe es - anders als bei dem dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1990 (BVerfGE 81, 310) zugrundeliegenden Fall - keine Beurteilungsspielräume, die durch eine Weisung ausgefüllt werden könnten.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß Umfang und Grenzen der Verbindlichkeit einer Weisung nach Art. 85 Abs. 3 GG unmittelbar aus den kompetentiellen Rechten folgen, die das Grundgesetz Bund und Ländern zuweist (vgl. BVerfGE 81, 310 [331 f.]).
Die Länder können nicht geltend machen, der Bund übe seine im Einklang mit der Verfassung in Anspruch genommene Weisungsbefugnis inhaltlich rechtswidrig aus und es werde dadurch in eine eigene Sachkompetenz der Länder eingegriffen (vgl. BVerfGE 81, 310 [331 ff.]).
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos
Die Maßstäbe "rechtzeitiger" Einbringung eines Nachtragshaushalts können - auch wenn es um eine entsprechende Anwendung des Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG gehen soll - nicht wesentlich anders ausfallen als diejenigen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht auch sonst - also unter dem allgemeinen Aspekt der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 90, 286 ; 97, 350 ) und unter dem spezielleren des bundesfreundlichen Verhaltens im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ) - an die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme im Verhältnis zwischen Verfassungsorganen anlegt.Nach diesen Grundsätzen dürfen Kompetenzen weder missbräuchlich noch im Widerspruch zu prozeduralen Anforderungen zu Lasten eines anderen Verfassungsorgans ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 104, 249 ; 106, 1 ; 110, 33 ).
- BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96
Weisung zur Abstufung einer Straße verfassungswidrig/ Urteil aufgrund der …
b) In sachlicher Hinsicht beruft sich die Bundesregierung auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 81, 310 "Kalkar II" und BVerfGE 84, 25 "Schacht Konrad".Nach Art. 85 Abs. 3 GG kann sich die Weisung auf jede Gesetzesmaterie beziehen, die vom Land in Auftragsverwaltung auszuführen ist; hierbei erfasst die Weisungskompetenz die gesamte Vollzugstätigkeit des Landes (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 84, 25 ).
Der Bund setzt sich mit ihr auch in Hinsicht auf das Verfahren nicht in Widerspruch zu seiner Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten (hierzu BVerfGE 81, 310 ; 84, 25 ).
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
bb) Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Erlass des Landeshochschulgebührengesetzes auch nicht in verfassungswidriger Weise die Interessen der anderen Länder unberücksichtigt gelassen und ihnen gegenüber seine Interessen missbräuchlich wahrgenommen (zum Grundsatz der wechselseitigen Pflicht des Bundes und der Länder zu bundesfreundlichem Verhalten vgl. BVerfGE 61, 149, 205; 81, 310, 337 m.w.N.). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
Antrag Bayerns gegen "Moratorium Gorleben" unzulässig
Im Verfahren des Bund-Länder-Streits nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, § 13 Nr. 7 BVerfGG sind als Streitgegenstand Maßnahmen oder Unterlassungen vorausgesetzt, die innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses eine verfassungsrechtliche Rechtsposition des Landes verletzen oder unmittelbar gefährden können (BVerfGE 81, 310 [329]; 92, 203 [226]; 95, 250 [262]; stRspr).a) Die Antragstellerin kann sich auf die Verletzung von Grundrechten, des Art. 20a GG und des Art. 20 Abs. 3 GG nicht berufen, weil ein Land vom Bund nur die Achtung solcher Verfassungsnormen verlangen kann, die die Bundesgewalt in ihrer Auswirkung auf das Verfassungsleben der Länder beherrschen und damit eine rechtliche Beziehung zwischen Bundesgewalt und Landesgewalten herstellen (BVerfGE 81, 310 [333]).
In der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes begründen die Grundrechte nicht selbständige Kompetenzen, sondern binden nur bei der Wahrnehmung von Kompetenzen (BVerfGE 81, 310 [334]).
- BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner …
Es genügt nicht, daß Bund und Land über die Auslegung und Tragweite einer Vorschrift des Grundgesetzes unterschiedlicher Auffassung sind (vgl. BVerfGE 13, 54 ; 81, 310 ). - BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
aa) Die Verpflichtung zur Beachtung der bundesstaatlichen Kompetenzgrenzen und zur Ausübung der Kompetenz in wechselseitiger bundesstaatlicher Rücksichtnahme (vgl. BVerfGE 81, 310 «339») wird durch das Rechtsstaatsprinzip in ihrem Inhalt verdeutlicht und in ihrem Anwendungsbereich erweitert. - VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97
Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und …
Bei der gerichtlichen Überprüfung von staatlichen Schutzpflichten zur Abwehr von Technikrisiken (zivile Nutzung von Kernenergie, BVerfGE 49, 89, 124 ff.; 53, 30, 57 ff.; 77, 381, 402 ff.; 81, 310, 339; Flug- und Straßenlärm, BVerfGE 56, 54, 73 ff; 79, 174, 201 ff.) hat das BVerfG die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften der staatlichen Genehmigung als staatliche Schutzpflichtrealisierung angesehen und daraus z. T. einen dynamischen Schutz mit Nachbesserungspflichten für den Gesetzgeber gefolgert. - BVerwG, 25.08.2011 - 3 A 2.10
Haftung für nicht ordnungsgemäße Verwaltungsführung; Verwaltungsrechtsweg; …
- BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
Bundeswehreinsatz
- VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2007 - 15 A 1596/07
Gericht billigt Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen // Studenten können sich …
- BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
EG-Fernsehrichtlinie
- BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen
- BSG, 11.12.2003 - B 10 A 1/02 R
Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung gegen die Sächsische Landwirtschaftliche …
- StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314
- BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06
Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von …
- BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93
- BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R
Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht - …
- BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96
Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden
- BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94
Ein einzelnes Bundesministerium kann nicht ermächtigt werden, Leitlinien im Sinne …
- BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates
- BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
Zum Abzug aller Bundesaufgaben von einer Oberfinanzdirektion
- BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 56.93
- BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvG 1/02
Bund-Länder-Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik …
- OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 1 U 160/10
Amtshaftung - Planfeststellung verdrängt nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch!
- BVerwG, 08.05.2002 - 3 A 1.01
Öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art; Zulässigkeit des …
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 128/02
Atomrechtliche Planfeststellung ("Schacht Konrad"); Abfall radioaktiver; …
- BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92
- BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 8/00 R
- BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 2.07
Landessammelstelle; Ausgabenverantwortung; Zweckausgaben; Verwaltungsausgaben; …
- VerfGH Berlin, 06.10.2009 - VerfGH 63/08
Keine umfassende Vorabkontrolle von Volksbegehren nach Berliner Landesrecht
- BVerwG, 06.03.2002 - 9 A 16.01
Prüfungen des Bundesrechnungshofs bei Landesfinanzbehörden im Bereich der …
- BGH, 12.07.2004 - NotZ 7/04
Notarrecht - Übertragung einer Notarstelle
- BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95
Restitution des Länderbestands
- VerfGH Bayern, 29.09.2005 - 3-VII-05
Gerichtsorganisation: Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 2966/06
Verfassungsmäßigkeit der Hochschulgebühren; kein Verstoß gegen …
- VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 6/04
Parlamentsrecht; Abgeordneter; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht; …
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 3075/06
Keine Hochschulgebührenbefreiung für Studierende, die in Hochschulgremien und …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08
Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
- BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97
Notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der …
- BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 154/02
Atomrechtliche Planfeststellung ("Schacht Konrad"); Abfall radioaktiver; …
- BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01
- BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 74.06
Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; …
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 444/07
Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007 …
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 10.09
Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …
- VGH Hessen, 25.03.1997 - 14 A 3083/89
Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung: endgültige bzw einstweilige …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08
Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
- BVerwG, 16.01.1997 - 4 A 12.94
- BVerfG, 16.12.1997 - 2 BvR 1991/95
Unzulässigkeit einer kommunalen Verpackungssteuer
- VerfG Brandenburg, 18.12.1997 - VfGBbg 47/96
Überprüfung der Kostenerstattungsregelung des GemFinG BB 1996 im Zusammenhang mit …
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 8.09
Allgemeine Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 10 S 2822/92
Mit dem tatbestandlichen Gebot der Vorsorge in AtG § 7 Abs 2 Nr 3 nicht zu …
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 10 S 2823/92
Gestuftes Genehmigungsverfahren; Teilgenehmigung; Betriebsgenehmigung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 4 K 9/95
- BVerfG, 16.12.1997 - 2 BvR 2004/95
- BVerfG, 18.07.2000 - 2 BvR 1501/91
Verfassungsmäßigkeit der Fortgeltung des DDR-Rechts hinsichtlich der Sanierung …
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 9.00
- VK Baden-Württemberg, 18.10.2005 - 1 VK 62/05
Vergabe - Wertung von Nebenangeboten
- VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 11.00
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 10.00
- BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 3.07
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 11.09
Allgemeine Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig
- BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96
Anspruch auf Kindergeld, Berücksichtigung von Begabtenstipendien beim …
- FG Berlin, 29.06.2001 - 10 K 9135/00
Beruflich genutzte Zweitwohnung eines Universitätsprofessors unterliegt der …
- VG Hamburg, 31.01.2005 - 6 E 4707/04
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 9.09
Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …
- VK Baden-Württemberg, 23.06.2003 - 1 VK 28/03
Vergabe - Antragsbefugnis einer Bietergemeinschaft
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2006 - 2 N 221.05
- VK Baden-Württemberg, 21.11.2002 - 1 VK 58/02
Vergabe - Gleichwertigkeit eines Angebots
- VK Baden-Württemberg, 21.03.2003 - 1 VK 10/03
Vergabe - Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
- VK Baden-Württemberg, 18.04.2005 - 1 VK 10/05
Vergabe - grundsätzlicher Wertungsauschluss von Mischkalkulationen
- VK Baden-Württemberg, 21.11.2002 - 1 VK 59/02
Vergabe - Gleichwertigkeit eines Angebots
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