Rechtsprechung
| BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99 |
Kampfhundesteuer
Art. 3 Abs. 1 GG, Zulässigkeit von typisierenden und pauschalisierenden Steuertatbeständen;
Art. 28 Abs. 1 Satz 1, 20 Abs. 3 GG, kein vom Bundesrecht abweichender Rechtsbegriff des 'Rechtsstaats' im Landesverfassungsrecht (Anm: zweifelhaft, vgl. etwa die in Bezug auf Art. 142 GG entwickelten Grundsätze und die abweichende Meinung des BVerfG in «schleswig-holsteinisches Naturschutzgesetz»)
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 a; KAG-LSA § 3 Abs. 1; Landesverfassung LSA Art. 2 Abs. 1
Abgabenrecht; kommunales Steuerrecht; Hundesteuer - Alpmann Schmidt
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Hundesteuersatzung; Steuersatz bei Kampfhunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgabenrecht; kommunales Steuerrecht; HundesteuerHundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer Steuersatz für Kampfhunde; Fehlen einer Übergangsregelung; Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung; Vertrauensschutz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; abstrakte Beschreibung des Kampfhundbegriffs; unwiderlegliche Vermutung für die Kampfhundeigenschaft bestimmter Hunde; sachliche Unterscheidung zu anderen gefährlichen Hunden
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer Steuersatz für Kampfhunde; Fehlen einer Übergangsregelung; Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung; Vertrauensschutz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; abstrakte Beschreibung des Kampfhundbegriffs; unwiderlegliche Vermutung für die Kampfhundeigenschaft bestimmter Hunde; sachliche Unterscheidung zu anderen gefährlichen Hunden.
Kurzfassungen/Presse (7)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erhöhte Steuer für "Kampfhunde" rechtmäßig
- tierschutz-urteile (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuern und Abgaben; Kampfhunde
- finanztip.de (Kurzinformation)
Erhöhte Steuer für "Kampfhunde" rechtmäßig
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Erhöhte Steuer für Kampfhunde
- rp-online.de (Pressemeldung)
Erhöhte Steuern für Kampfhunde zulässig: Bundesverwaltungsgerichts gibt Revision statt
- kommunen-in-nrw.de (Zusammenfassung)
Erhöhte Steuer für Kampfhunde
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- VG Dessau, 30.05.1996 - A 1 K 126/96
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.1998 - A 2 S 317/96
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.1999 - 2 S 317/96
- BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 110, 265
- NJW 2000, 3224
- DÖV 2000, 554
- DVBl 2000, 918
- NVwZ 2000, 929
Wird zitiert von ... (163)
- VG Düsseldorf, 19.02.2003 - 25 K 1546/02 Vielmehr ist der Steuergesetzgeber - hier also die Stadt E als Satzungsgeber - zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, und zwar unabhängig davon, ob die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2001/95 -, BVerfGE 98, 106 (118); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 6.
Danach müssen steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast erkennen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Die abstrakte Beschreibung mit den Begriffsmerkmalen besondere Veranlagung, Erziehung, Charaktereigenschaft" entspricht noch den Anforderungen an eine ausreichende Normklarheit, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., weil es sich dabei um zulässigerweise verwandte unbestimmte Rechtsbegriffe handelt.
Dem Gesetzgeber steht die Wahl seiner Terminologie frei, er kann sich den handelsüblichen Bezeichnungen anschließen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., OVG Koblenz, Urteil vom 19. September 2000 a.a.O..
Dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer und die Änderung eines Steuertarifs, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., m.w.N.
Folglich bietet das Steuerrecht durchaus eine Handhabe, im besonderen Einzelfall eine Situation zu vermeiden, in der ein seit Jahren sich friedlich verhaltender Kampfhund in ein Tierheim gegeben oder gar getötet werden müsste, weil sein Halter die erhöhte Steuerlast objektiv nicht tragen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Die Gerichte haben dabei jedoch infolge des dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraums nicht zu prüfen, ob die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gewählt worden ist, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997.
Der Satzungsgeber hat nämlich zulässigerweise nicht auf die Gefährlichkeit eines konkreten Tieres abgestellt, sondern an die abstrakte Gefahr im Sinne eines durch Züchtung herbeigeführten Potentials des gefährlichen Hundes angeknüpft, weil er mit seiner Satzung nicht in erster Linie oder gar ausschließlich einen im engeren Sinn polizeilichen" Zweck der aktuellen und konkreten Gefahrenabwehr verfolgt, sondern sein verfolgtes Ziel ist, ganz generell und langfristig in seinem Gebiet solche Hunde zurückzudrängen, die auf Grund ihres Züchtungspotentials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach dem Hinzutreten weiterer Faktoren, vgl. BVerwG; Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Dies folgt hinsichtlich der Hunde der Anlage 1 daraus, dass sie in der Vergangenheit überwiegend für die Verwendung zu Hundekämpfen gezüchtet worden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. und im Einzelnen OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997, a.a.O.
Bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestünde zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Da es dem Satzungsgeber - wie dargelegt - nicht auf die Verfolgung in erster Linie polizeilicher Zwecke der Gefahrenabwehr, sondern auf die langfristige Verdrängung bestimmter Hunderassen aus dem Stadtgebiet ankommt, ist die unwiderlegliche Vermutung in besonderer Weise geeignet, dieses Ziel zu erreichen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Dieses Anliegen würde vereitelt oder jedenfalls wesentlich erschwert, ließe man im Einzelfall den Nachweis der Ungefährlichkeit des Tieres zu, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Sofern dies im Einzelfall ausgeschlossen ist, tritt der Hauptzweck der Steuererhebung, die Einnahmeerzielung wieder in den Vordergrund, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
- VG Düsseldorf, 19.02.2003 - 25 K 1610/02 Vielmehr ist der Steuergesetzgeber - hier also die Stadt X als Satzungsgeber - zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, und zwar unabhängig davon, ob die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2001/95 -, BVerfGE 98, 106 (118); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 6.
Danach müssen steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast erkennen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Die abstrakte Beschreibung insbesondere in § 2 Abs. 4 Buchst. a) HStS entspricht noch den Anforderungen an eine ausreichende Normklarheit, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., weil es sich dabei um zulässigerweise verwandte unbestimmte Rechtsbegriffe handelt.
Dem Gesetzgeber steht die Wahl seiner Terminologie frei, er kann sich den handelsüblichen Bezeichnungen anschließen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., OVG Koblenz, Urteil vom 19. September 2000 a.a.O..
Dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer und die Änderung eines Steuertarifs, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., m.w.N.
Folglich bietet das Steuerrecht durchaus eine Handhabe, im besonderen Einzelfall eine Situation zu vermeiden, in der ein seit Jahren sich friedlich verhaltender Kampfhund in ein Tierheim gegeben oder gar getötet werden müsste, weil sein Halter die erhöhte Steuerlast objektiv nicht tragen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Die Gerichte haben dabei jedoch infolge des dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraums nicht zu prüfen, ob die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gewählt worden ist, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997.
Der Satzungsgeber hat nämlich zulässigerweise nicht auf die Gefährlichkeit eines konkreten Tieres abgestellt, sondern an die abstrakte Gefahr im Sinne eines durch Züchtung herbeigeführten Potenzials des gefährlichen Hundes angeknüpft, weil er mit seiner Satzung nicht in erster Linie oder gar ausschließlich einen im engeren Sinn polizeilichen" Zweck der aktuellen und konkreten Gefahrenabwehr verfolgt, sondern sein verfolgtes Ziel ist, ganz generell und langfristig in seinem Gebiet solche Hunde zurückzudrängen, die auf Grund ihres Züchtungspotenzials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach dem Hinzutreten weiterer Faktoren, vgl. BVerwG; Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Dies folgt daraus, dass die aufgeführten Hunde in der Vergangenheit überwiegend für die Verwendung zu Hundekämpfen gezüchtet worden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. und im Einzelnen OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997, a.a.O.
Bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestünde zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Da es dem Satzungsgeber - wie dargelegt - nicht auf die Verfolgung in erster Linie polizeilicher Zwecke der Gefahrenabwehr, sondern auf die langfristige Verdrängung bestimmter Hunderassen aus dem Stadtgebiet ankommt, ist die unwiderlegliche Vermutung in besonderer Weise geeignet, dieses Ziel zu erreichen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Dieses Anliegen würde vereitelt oder jedenfalls wesentlich erschwert, ließe man im Einzelfall den Nachweis der Ungefährlichkeit des Tieres zu, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Sofern dies im Einzelfall ausgeschlossen ist, tritt der Hauptzweck der Steuererhebung, die Einnahmeerzielung wieder in den Vordergrund, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
- VG Düsseldorf, 05.10.2001 - 25 K 1184/01
Kampfhundesteuer
Vielmehr ist der Steuergesetzgeber - hier also die Stadt xxxxxxxxxx als Satzungsgeber - zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, und zwar unabhängig davon, ob die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2001/95 -, BVerfGE 98, 106 (118); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 6.Danach müssen steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast erkennen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Die abstrakte Beschreibung mit den Begriffsmerkmalen besondere Veranlagung, Erziehung, Charaktereigenschaft" entspricht noch den Anforderungen an eine ausreichende Normklarheit, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., weil es sich dabei um zulässigerweise verwandte unbestimmte Rechtsbegriffe handelt.
Dem Gesetzgeber steht die Wahl seiner Terminologie frei, er kann sich den handelsüblichen Bezeichnungen anschließen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., OVG Koblenz, Urteil vom 19. September 2000 a.a.O..
Dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer und die Änderung eines Steuertarifs, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., m.w.N.
Folglich bietet das Steuerrecht durchaus eine Handhabe, im besonderen Einzelfall eine Situation zu vermeiden, in der ein seit Jahren sich friedlich verhaltender Kampfhund in ein Tierheim gegeben oder gar getötet werden müsste, weil sein Halter die erhöhte Steuerlast objektiv nicht tragen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Die Gerichte haben dabei jedoch infolge des dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraums nicht zu prüfen, ob die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gewählt worden ist, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997.
Der Satzungsgeber hat nämlich zulässigerweise nicht auf die Gefährlichkeit eines konkreten Tieres abgestellt, sondern an die abstrakte Gefahr im Sinne eines durch Züchtung herbeigeführten Potentials des gefährlichen Hundes angeknüpft, weil er mit seiner Satzung nicht in erster Linie oder gar ausschließlich einen im engeren Sinn polizeilichen" Zweck der aktuellen und konkreten Gefahrenabwehr verfolgt, sondern sein verfolgtes Ziel ist, ganz generell und langfristig in seinem Gebiet solche Hunde zurückzudrängen, die auf Grund ihres Züchtungspotentials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach dem hinzutreten weiterer Faktoren, vgl. BVerwG; Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Dies folgt hinsichtlich der Hunde der Anlage 1 daraus, dass sie in der Vergangenheit überwiegend für die Verwendung zu Hundekämpfen gezüchtet worden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. und im Einzelnen OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997, a.a.O.
Bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestünde zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Da es dem Satzungsgeber - wie dargelegt - nicht auf die Verfolgung in erster Linie polizeilicher Zwecke der Gefahrenabwehr, sondern auf die langfristige Verdrängung bestimmter Hunderassen aus dem Stadtgebiet ankommt, ist die unwiderlegliche Vermutung in besonderer Weise geeignet, dieses Ziel zu erreichen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Dieses Anliegen würde vereitelt oder jedenfalls wesentlich erschwert, ließe man im Einzelfall den Nachweis der Ungefährlichkeit des Tieres zu, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Sofern dies im Einzelfall ausgeschlossen ist, tritt der Hauptzweck der Steuererhebung, die Einnahmeerzielung wieder in den Vordergrund, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
- VGH Hessen, 29.05.2001 - 5 N 92/00
Normenkontrolle einer Hundesteuersatzung - gefährlicher Hund
Eine kommunale Steuersatzung, die für "gefährliche Hunde" eine erhöhte Hundesteuer festlegt und diese "gefährlichen Hunde" abstrakt mit Hilfe unbestimmter Rechtsbegriffe definiert, kann darüber hinaus für bestimmte Rassen, Gruppen und Kreuzungen von Hunden die Eigenschaft als "gefährlicher Hund" unwiderleglich bestimmen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265).Einer zusätzlichen Sachkompetenz des Satzungsgebers neben der Steuerregelungsbefugnis bedarf es nicht, gleichgültig ob die Lenkungswirkung als Haupt- oder Nebenzweck neben die beabsichtigte Einnahmeerzielung tritt (vgl. dazu: BVerfG, Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991 und 2004/95 -, BVerfGE 98, 106, 118; Beschluss vom 03.05.2001 - 1 BvR 624/00 -; BVerwG, Urteile vom 22.12.1999 - 11 C 9.99 -, BVerwGE 110, 248, und vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265).
Angesichts dieser Belastungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die erhöhte Steuer für "gefährliche Hunde" durch eine "erdrosselnde" Wirkung in ein Verbot der Haltung umschlägt (vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.09.2000 - 6 A 10789/00 -, NVwZ 2001, 228, 229).
Darin liegt nach Auffassung des Senats keine aus Gründen des aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgenden Vertrauensschutzes unzulässige Rückwirkung (wie BVerwG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O., gegen die aufgehobene Vorinstanz OVG S-A, Urteil vom 18.03.1998 - 18 A 2 S 317/96 -, NVwZ 1999, 321; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 19.09.2000, a. a. O.).
Die bloße Erwartung, der bisherige steuerliche Zustand werde unverändert bleiben, genügt angesichts des weiten Gestaltungsspielraums des Normgebers zur Änderung und Neubegründung von Pflichten dafür nicht (so auch: BVerwG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).
Eine nahezu gleich lautende Liste von Hunden, für die unwiderleglich deren steuerbegründende "Kampfhundeeigenschaft" vermutet wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen einer zu überprüfenden Satzungsregelung über eine Hundesteuer als mit Art. 3 Abs. 1 GG für vereinbar angesehen (Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.; vgl. dazu: Gössl, BWGZ 2000, 535; Hamann, NVwZ 2000, 894; Kolb, Neue Justiz 2000, 385; Seitz, JZ 2000, 949).
Eine Übergangsregelung musste die Antragsgegnerin ebenfalls nicht treffen (so auch: BVerwG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LB 299/02
Zur Erhebung erhöhter Steuern für sog. "Kampfhunde"; Bordeaux-Dogge; Hundesteuer; …
Den insoweit gestellten (Zulassungs-)Antrag hat der Kläger damit begründet, dass sich das Urteil wesentlich auf die Entscheidung BVerwGE 110, 265 stütze, obwohl die dort herangezogenen Erkenntnisse bereits ca. zehn Jahre alt seien.In seinem "Kampfhundesteuerurteil" vom 19. Januar 2000 (11 C 8.99, BVerwGE 110, 265) hat das Bundesverwaltungsgericht das Erheben einer (deutlich) erhöhten Steuer für in einer Liste aufgeführte Hunderassen gebilligt, die als sog. "Kampfhunde" angesehen wurden, und für die eine unwiderlegliche Vermutung abstrakter Gefährlichkeit gelten soll.
Wird indessen davon ausgegangen, dass die Satzung der Gemeinde D. vom 2. März 2000 nicht bereits deshalb rechtswidrig ist, weil sie lediglich sog. "Kampfhunde" betrifft, nicht aber auch (andere) "gefährliche Hunde", wobei erstere in § 12 Satz 1 abstrakt definiert und in der Anlage dazu als "Insbesondere-Kampfhunde" rassemäßig aufgelistet sind, so muss aber zumindest die Rechtsentwicklung nach dem Urteil BVerwGE 110, 265, berücksichtigt werden, die neue Erkenntnisse aufnimmt, die jedenfalls zum Erfolg der Klage führen müssen.
Danach sei dieser seinerzeit befugt gewesen sei, "eine in gewisser Weise 'experimentelle Regelung' zu treffen" (BVerwGE 110, 265/276).
Im Zuge der Überprüfung (landesrechtlicher) Hunde-Polizeiverordnungen hat sich nunmehr die (in BVerwGE 110, 265/274 zwar genannte, aber letztlich konsequenzenlose) Erkenntnis durchgesetzt, dass sich "aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ oder gar einer entsprechenden Kreuzung allein ... nach dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten" lässt, "dass von Hundeindividuen Gefahren ausgehen" (BVerwG, Urteil vom 3.7.02, 6 CN 8.01, BVerwGE 116, 347/354).
Auch verdeutliche der seinerzeitige Hinweis auf die Frage der allgemeinen "Akzeptanz" von Hunden (BVerwGE 110, 265/276 f.), dass der kommunale Satzungsgeber, der "über einen anderen und größeren normativen Gestaltungsspielraum verfügte" als der Verordnungsgeber, "bei der näheren Bestimmung der Hunderassen, die er der erhöhten Besteuerung unterwarf, nicht auf ein gesichertes Erfahrenswissen über besonders gefährliche Hunderassen zurückgreifen konnte" (…aaO, S. 355).
Vergleichbar den Ausführungen in BVerwGE 110, 265/276, hat es dem Gesetzgeber nämlich aufgegeben (S. 166), die "weitere Entwicklung zu beobachten".
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2006 - 4 L 289/05
Hundesteuer
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem "Kampfhundesteuerurteil" vom 19. Januar 2000 (- BVerwG 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265) das Erheben einer (deutlich) erhöhten Steuer für in einer Liste aufgeführte Hunderassen, für die eine unwiderlegliche Vermutung abstrakter Gefährlichkeit gelten soll, gebilligt (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 -, [juris]; BayVGH, Beschl. v. 23. November 2005 - 4 ZB 04.3497 -, [juris];… NdsOVG, Urt. v. 13. Juli 2005 - 13 LB 299/02 -, [juris], HessVGH, Beschl. v. 11. Januar 2005 - 5 UE 903/04 -, [juris] sowie BVerfG, Urt. v. 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, NVwZ 2004, 597 [600 f]).Das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG), hier in seinem Verständnis als Ausdruck der Steuergerechtigkeit, ist durch die in Rede stehende satzungsrechtliche Regelung nicht in Frage gestellt; insbesondere ist namentlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 110, 265) mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG geklärt, dass eine steuerliche Gleichbehandlung der in der Liste des § 6 Abs. 4 HStS erfassten Rassen gegenüber gleich gefährlichen anderen Hunderassen wie Deutscher Schäferhund, Dobermann oder Rottweiler rechtlich nicht geboten ist.
Anerkannt ist jedoch, dass es im Bereich der durch Art. 3 GG geprägten Steuergerechtigkeit auch Durchbrechungen geben darf, wenn sie sich in Form von typisierenden und pauschalierenden Regelungen durch Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität rechtfertigen lassen (BVerwGE 110, 265 [267]).
So besteht ein rechtfertigender Grund für eine satzungsrechtlich angelegte unwiderlegliche Zuordnung bestimmter Hunderassen zu den Kampfhunden; denn es entspricht durchaus wissenschaftlicher Erkenntnis, Hunden bestimmter Rassen auf Grund ihrer genetischen Disposition ein gesteigertes Aggressionsverhalten zuzuschreiben (BVerwGE 110, 265 [272];… BVerwG, Beschl. v. 28. Juni 2005, a. a. O.).
Insbesondere ist nicht zu prüfen, ob der Normgeber die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerwGE 110, 265 [272]).
Die Abgabe bewirkt jedenfalls nicht, die Haltung von Kampfhunden unmöglich zu machen (so z. B. ausdrücklich auch BVerwGE 110, 265 [270]; zur Zulässigkeit eines Steuersatzes für gefährliche Hunde bzw. Kampfhunde von jährlich 624, 00 EUR: VGH BW, Beschl. v. 23. Januar 2002 - 2 S 926/01 -, [juris];… von jährlich 846, 70 EUR: OVG NW, Beschl. v. 15. Mai 2001, a. a. O.;… von jährlich 306, 78 EUR: NdsOVG, Urt. v. 13. Juli 2005 - 13 LB 299/02 -, [juris]; von jährlich 409, 00 EUR: ThürOVG, Beschl. v. 28. September 2004 - 4 EO 886/04 -, DÖV 2005, 303).
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 263/07 vgl. BVerwG Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265.268.
vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, a.a.O.
vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265 ff.
11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 ff.
und des Umstandes, dass er hinsichtlich der Typisierungen und Pauschalierungen über eine weitgehende Gestaltungsfreiheit verfügt, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, a.a.O., hat der Beklagte im konkreten Fall diesen Einschätzungs- und Prognosespielraum eingehalten.
Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 - a.a.O. allerdings Folgendes dargelegt:.
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2925/04 vgl. BVerwG Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265.268.
vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, a.a.O.
vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265 ff.
11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 ff.
und des Umstandes, dass er hinsichtlich der Typisierungen und Pauschalierungen über eine weitgehende Gestaltungsfreiheit verfügt, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, a.a.O., hat der Beklagte im konkreten Fall diesen Einschätzungs- und Prognosespielraum eingehalten.
Zwar trifft es zu - worauf der Kläger ebenfalls verweist - , dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 - a.a.O. zu einer Hundesteuersatzung, in der u.a. der Rottweiler nicht als gefährlicher Hund (Kampfhund) genannt ist, folgendermaßen formuliert hat:.
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2926/04 vgl. BVerwG Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265.268.
vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, a.a.O.
vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265 ff.
11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 ff.
und des Umstandes, dass er hinsichtlich der Typisierungen und Pauschalierungen über eine weitgehende Gestaltungsfreiheit verfügt vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, a.a.O., hat der Beklagte im konkreten Fall diesen Einschätzungs- und Prognosespielraum eingehalten.
Zwar trifft es zu - worauf die Klägerin ebenfalls verweist - , dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 - a.a.O. zu einer Hundesteuersatzung, in der u.a. der Rottweiler nicht als gefährlicher Hund (Kampfhund) genannt ist, folgendermaßen formuliert hat:.
- VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier Mischling trotz …
Der kommunale Satzungsgeber ist verpflichtet, das Gefahrenpotenzial derjenigen Hunderassen, die einer erhöhten Hundesteuer (unwiderleglich) unterworfen werden, "im Auge zu behalten" und die neuere fach-wissenschaftliche Erkenntnislage zu berücksichtigen (im Anschluss an BVerwG Urt. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, BVerwGE 110, 265 = NVwZ 2000, 929 und Beschl. v. 03.07.2002 - 6 CN 8/01-, NVwZ 2003, 95).Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 2000 - 11 C 8/99 -, BVerwGE 110, 265 = NVwZ 2000, 929 unter Verweis auf BVerfGE 75, 108 ; 90, 145 ; 93, 319 ).
Es verweist ausdrücklich auf das die erhöhte Besteuerung von so genannten Kampfhunden betreffenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2000 (a.a.O.) und stellt fest:.
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls im Urteil vom 19.01.2000 (a.a.O.) entschieden:.
d) Zuletzt führen auch die einschränkenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 19.01.2000 (a.a.O.) nicht dazu, dass bereits heute ein Verstoß der Hundesteuersatzung der Beklagten gegen materielles Recht feststellbar wäre.
Mit Blick auf eine insoweit ausreichende potentielle Gefährlichkeit (vgl. oben) ist der kommunale Satzungsgeber auch heute noch "befugt eine in gewisser Weise "experimentelle" Regelung zu treffen" (BVerwG, Urt. v. 19.01.2000 a.a.O.) bzw. beizubehalten.
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2924/04
- BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …
- BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von …
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 1619/08
Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2002 - 6 C 10609/02
Kampfhund, Kampfhundesteuer, Hundehalter, Hund, Hunderasse, gefährlicher Hund, …
- VG Gießen, 15.05.2003 - 9 E 2490/00
Hundesteuer - Kampfhund
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3021/08
Vereinbarkeit einer erhöhten Besteuerung für Hunde der Rasse American …
- VG Münster, 25.02.2009 - 9 K 1132/07
- VG Osnabrück, 29.09.2010 - 6 A 210/09
Zur Erhebung erhöhter Hundesteuer für Mischlinge (Kreuzungen von Rassehunden mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2010 - 14 A 2480/09
Zulässigkeit eines Lenkungszwecks der Erhebung einer Steuer; Selbstständige …
- VG Kassel, 15.12.2010 - 4 K 763/10
Erhöhter Hundesteuersatz für gefährliche Hunde auch dann zulässig, wenn der …
- VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00
Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin <juris: HuHV …
- VG Oldenburg, 16.03.2004 - 2 A 2330/01
Hundesteuer für einen Kampfhund; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 14 A 953/02
Steuer auf gefährliche Hunde: Typisierung nach Rassezugehörigkeit, 1.200 DM …
- VG Karlsruhe, 15.11.2011 - 4 K 1090/10
Hundesteuer; Verdoppelung des Hundesteuersatzes; erdrosselnde Wirkung verneint
- VG Münster, 08.08.2007 - 9 K 3426/04
Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 K 252/08
Verfassungskonformität der Hundesteuer und Zulässigkeit einer erhöhten …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.07.2001 - VGH B 12/00
Bezeichnung gefährlicher Hunde in Gefahrenabwehrverordnung rechtmäßig?
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 384/05
Hundesteuer
- VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04
American Staffordshire Terrier, Differenzierungsgrund, gefährlicher Hund, …
- BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 22.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; gefahrenabwehrrechtlicher …
- OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde zulässig
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.07.2001 - VGH B 18/00
Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 18/00
Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 8/01
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2002 - 2 S 926/01
Höhere Hundesteuer für Kampfhunde zulässig
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
- BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 22.03
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …
- VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
"Kampfhunde"Steuer; Wiedereinsetzung; Hundesteuer; Rasseliste; Beleihung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 14 A 1847/09
Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler zulässig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 14 A 1027/10
Zulässigkeit einer erhöhten Besteuerung von Hunden der Rasse Rottweiler; …
- OVG Hamburg, 11.12.2000 - 2 Bs 311/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 14 A 138/07
Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung von …
- VG Minden, 14.01.2011 - 5 K 454/10
- VG Gießen, 27.11.2009 - 8 K 281/09
Hundesteuer
- VG Minden, 20.09.2010 - 5 K 241/09
- VG Minden, 14.01.2011 - 5 K 478/10
- OVG Hamburg, 11.12.2000 - 2 Bs 306/00
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 24.05
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 23.05
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 25.05
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 2 M 106/01
- OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2003 - 2 L 149/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2004 - 14 A 854/02
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
- VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 10 E 2299/00
- VG Hannover, 28.05.2003 - 1 B 1589/03
Hundesteuer; Hundesteuer
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 6 C 10308/05
Faktisches Haltungsverbot für gefährliche Hunde durch sehr hohen Hundesteuersatz
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2010 - 6 A 10038/10
Befugnis zum Hinwirken auf die Verringerung des Bestands gefährlicher Hunde durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09
Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz …
- VG Aachen, 26.11.2009 - 4 K 1077/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - 6 A 10789/00
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 35.05
Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde durch gemeindliche Satzung verstößt …
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 1225/06
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 1 S 1667/00
Einstufung als gefährlicher Hund - Typisierungsbefugnis - Widerlegbarkeit der …
- VG Münster, 11.03.2009 - 9 K 1240/05
- BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
Beurteilung der Gefährlichkeit von Hunden bestimmter Rassen; Gefährlichkeit von …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03
Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat
- VGH Hessen, 03.05.2006 - 6 UE 2623/04
Veröffentlichung von Eigengeschäften unter Namensnennung
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 715/06
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 2249/05
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 2298/05
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 1500/06
- OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 4333/00
Grundsätzlicher Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde der Rassen Dobermann und …
- VG Gera, 20.01.2004 - 5 K 570/03
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 73.06
Hundesteuer; Hundesteuertarif; Kampfhund; Wach- und Schutzhunde; Satzung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 1 L 212/05
Kampfhundesteuer
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06
Hundesteuer; Hundesteuertarif; Kampfhund; Wach- und Schutzhunde; Satzung; …
- OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 2877/00
Gültigkeit der Gefahrtier-Verordnung; Hunde, gefährliche; Hunderassen; Verbot der …
- VGH Hessen, 29.08.2001 - 11 N 2497/00
Gefährlichkeitsvermutung für bestimmte Hunderassen; Voraussetzung für Erlaubnis …
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 2.02
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 6 A 10038/10
Hundesteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - 20 A 1945/99
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00
Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde
- OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02
Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
- VG Aachen, 30.03.2004 - 4 L 171/04
Erhebung erhöhter Hundesteuer für gefährliche Hunde (hier: Satzung der Stadt …
- VG Braunschweig, 18.05.2004 - 5 B 89/04
Hundesteuer; hier: für "Kampfhund"; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund; …
- VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05
Büchergeld ist verfassungsmäßig
- VG Gießen, 03.03.2008 - 8 E 1917/07
Hundesteuer, gefährlicher Hund, Anknüpfung an Zugehörigkeit zu einer bestimmten …
- VG Arnsberg, 10.03.2011 - 5 K 420/10
- VG Düsseldorf, 22.08.2000 - 25 K 3220/98
- BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01
Friedhofsunterhaltungsgebühr; Grabstellenverträge; Grabnutzung; Ruhezeit; …
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
- VG Minden, 11.09.2009 - 5 K 213/08
- OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - 4 K 8/00
Gefahrhundeverordnung, Gleichheitssatz, Übermaßverbot, Hunderasse, Kampfhund
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 5.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
- BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 1.02
Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig
- VG Göttingen, 12.07.2004 - 3 A 38/03
Zur erhöhten Hundesteuer (Kampfhundsteuer) für einen Dobermann; Dobermann; …
- VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06
Auch Studenten müssen in Köln Zweitwohnungssteuer bezahlen
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 2 S 1229/08
Studiengebührenbefreiung im Ermessenswege; Wahlfreiheit der Hochschulen und …
- VGH Bayern, 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497
Hundesteuer; Kampfhund; Bullmastiff; erhöhter Steuersatz; dynamische Verweisung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3020/08
Hundesteuer bei Sozialhilfeempfänger; Festsetzung von Hundesteuer im Voraus
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2001 - 14 B 472/01
Höhere Hundesteuer für gefährliche Hunde ist rechtmäßig
- AGH Bayern, 27.02.2002 - BayAGH I - 32/01
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 6.01
Niedersächsische Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 718/09
Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuersatzung; Vereinbarkeit der Bemessung einer …
- OVG Niedersachsen, 05.08.2002 - 13 L 4102/00
Hundesteuer (Kampfhunde); Generalklausel; Hundesteuer; Kampfhunde; Positivliste; …
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 9.04
Stückzahlmaßstab bei der Spielautomatensteuer
- OVG Thüringen, 01.11.2005 - 4 EO 871/05
Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit; …
- VG Gelsenkirchen, 28.07.2011 - 2 L 1442/10
Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte, Steuermaßstab, Spieleraufwand, Ersatzmaßstab, …
- OVG Brandenburg, 20.10.2000 - 4 B 155/00
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 7.01
Niedersächsische Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt
- AGH Hamburg, 03.09.2002 - II ZU 11/01
- AGH Sachsen-Anhalt, 18.09.2002 - 1 AGH 11/02
- AGH Berlin, 25.09.2002 - II AGH 15/99
- VG Stade, 26.08.2004 - 1 A 2230/03
Vergnügungssteuer für Spielautomaten; Finanzbehörden; Spielautomaten; …
- VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 UE 903/04
Erhöhte Hundesteuer für Staffordshire Bullterrier
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - 14 A 1819/03
- VG Oldenburg, 31.10.2008 - 7 B 2870/08
Die Altersgrenze von 65 Jahren für Seelotsen (§ 18 SeeLG) ist nicht zu …
- BVerwG, 30.08.2011 - 9 B 4.11
Ablehnung von Beweisanträgen hinsichtlich der Einholung von weiteren Gutachten …
- BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
- OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
- VG Aachen, 25.05.2004 - 4 L 146/04
- VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Zweitwohnungssteuer und Fremdenverkehrsdienstbarkeit
- OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 2306/99
GmbH als Hundesteuerschuldnerin; Hundesteuer: Kampfhund; Gesellschaft
- VG Hamburg, 24.09.2009 - 3 K 2483/07
Zur Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Maßnahme gegen einen rassebedingt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - 14 A 24/08
Anforderungen an eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für einen …
- BVerwG, 10.06.2010 - 9 BN 3.09
Gleichbehandlung hinsichtlich der Vergnügungssteuererhebung bei Betreibern von …
- VG Minden, 31.08.2000 - 2 K 2277/99
Kampfhundesteuer rechtmäßig?
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 10.02
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 7.02
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 4.02
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 5.02
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 9.02
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 3.02
- BVerwG, 31.07.2002 - 9 BN 15.02
- OVG Niedersachsen, 18.10.2002 - 13 LA 246/02
"Kampfhunde"-Steuer; Kampfhund; Hundesteuer; Rasseliste
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2004 - 14 B 829/04
- OVG Berlin, 06.04.2005 - 1 S 20.05
Doppelte Erhebung von Friedhofsgebühren begegnet rechtlichen Bedenken
- VG Aachen, 28.05.2009 - 4 K 370/08
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 25 K 699/09
- VG Gießen, 03.03.2010 - 8 K 280/09
Hundesteuer und Halter eines Hundes
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2354
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - 14 A 2340/10
Bullterrier als besonders gefährliche Hunderasse
- BVerwG, 07.04.2011 - 9 B 61.10
Besteuerungskompetenz einer über die Rasseliste des einschlägigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - 14 A 817/11
Antrag auf Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über das …
- VG Arnsberg, 25.01.2002 - 3 K 1689/01
- VG Aachen, 22.06.2005 - 4 K 382/04
- VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 159/09
- VG Gelsenkirchen, 13.04.2010 - 18 K 3521/07
- VG Stuttgart, 06.12.2002 - 11 K 2070/02
Keine höhere Hundesteuer wegen Gefährlichkeit des Shar-Pei als Chinesischer …
- VG Arnsberg, 27.02.2004 - 3 K 3657/03
- VG Halle, 21.04.2004 - 5 A 578/02
- VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 270/10
Zur Verfassungsmäßigkeit des § 40c StAG
- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 2 ZU 9/01
- OLG München, 17.10.2002 - PatA-Z 1/02
- VG Göttingen, 08.01.2008 - 3 A 7/07
Zur rückwirkenden Änderung des Steuertatbestandes in einer …
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2067
- VG Gießen, 06.07.2011 - 8 K 717/10
Hundesteuer für einen gefährlichen Hund

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