Rechtsprechung

Gericht
VGH Baden-Württemberg
Datum
23.01.2002
Aktenzeichen
2 S 926/01
Dazu im Internet

dejure.org

Kampfhundesteuer [VGH]

§ 6 Abs. 3 KAG erhöhte Kampfhundesteuer (hier: 624 Euro statt 78 Euro), Art. 2 Abs. 1 GG, keine Erdrosselungswirkung, kein Verstoß gegen die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, Zulässigkeit einer unwiderleglichen Vermutung der Gefährlichkeit in der Steuergesetzgebung;

(vgl. BVerwG, «Kampfhundesteuer»)

Justiz Baden-Württemberg

Höhere Hundesteuer für Kampfhunde zulässig

Landesrecht Baden-Württemberg

Art 105 Abs 2a GG, Art 3 GG, § 6 Abs 3 KAG BW

Höhere Hundesteuer für Kampfhunde zulässig

judicialis

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