Rechtsprechung
Gericht
VGH Baden-Württemberg
Datum
23.01.2002
Aktenzeichen
2 S 926/01
Dazu im Internet
dejure.org
Kampfhundesteuer [VGH]
§ 6 Abs. 3 KAG erhöhte Kampfhundesteuer (hier: 624 Euro statt 78 Euro), Art. 2 Abs. 1 GG, keine Erdrosselungswirkung, kein Verstoß gegen die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, Zulässigkeit einer unwiderleglichen Vermutung der Gefährlichkeit in der Steuergesetzgebung;
(vgl. BVerwG, «Kampfhundesteuer»)
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