Rechtsprechung
| BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89 |
Kanalbaubeitrag
§ 839 BGB, Art. 34 GG, Bestandskraft einer Abgabenfestsetzung steht der Rückforderung als Schadenersatz wegen der in der in einer fehlerhaften Festsetzung liegenden Amtspflichtverletzung nicht entgegen, Vorfragenkompetenz, Primärrechtsschutz, § 839 Abs. 3 BGB, Maßgeblichkeit des 'Verkehrskreises'
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
BGB § 839
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren; Rechtsfolgen der Unterlassung der Anfechtung
Kurzfassungen/Presse (3)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- reference-global.com (Leitsatz und Auszüge)
- Der Betrieb (Leitsatz)
Haftung wegen Amtspflichtverletzung bei Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 113, 17
- NJW 1991, 1168
- MDR 1991, 415
- DB 1991, 906
- NJW-RR 1991, 669
- JR 1992, 15
- NVwZ 1991, 606
- VersR 1991, 464
- WM 1991, 747
- DÖV 1991, 330
Wird zitiert von ... (63)
- BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und …
Der insoweit in § 839 Abs. 3 BGB auch niedergelegte grundsätzliche Vorrang des primären Rechtsschutzes (vgl. BGHZ 113, 17 im Anschluß an BGHZ 98, 85) beansprucht auch und gerade für Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis wie den hier streitigen Geltung.Unter den festgestellten Umständen ist das Berufungsgericht ohne revisiblen Rechtsfehler davon ausgegangen, daß für den Nichtgebrauch der zulässigen Rechtsbehelfe kein hinreichender Grund bestand, er somit der Klägerin als vorsätzlich oder fahrlässig - hier zu verstehen im Sinne eines zurechenbaren Verstoßes gegen ihr eigenes Interesse (vgl. zur Amtshaftung BGHZ 113, 17: "Verschulden gegen sich selbst") - zuzurechnen ist.
- BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03
Amtshaftung - Unvollständige Tatsachenangaben für Haftbefehl
Im Amtshaftungsprozeß ist das Gericht an verwaltungsgerichtliche, aber auch an andere der materiellen Rechtskraft fähige gerichtliche Entscheidungen gebunden, die die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der in Rede stehenden Maßnahme rechtskräftig feststellen (Senat BGHZ 113, 17, 20; BGHZ 95, 28, 35; Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93 - NJW 1994, 1950 zur Bindungswirkung des Feststellungsausspruchs eines OLG-Strafsenats im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG;… Staudinger/Wurm, BGB, 13. Bearb. 2002, § 839 Rn. 439 ff, 442 m.w.N.).aa) Entgegen der Ansicht der Revision sind derartige, sachlich nicht abschließend "beurteilte" gerichtliche Anordnungen - nicht anders als Verwaltungsakte, die ohne Überprüfung in einem gerichtlichen Verfahren bestandskräftig geworden sind (vgl. dazu Senat BGHZ 113, 17; 127, 223, 225) - nicht der Nachprüfung im Amtshaftungsprozeß entzogen.
- BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97
Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz …
Der Senat hat das Verhältnis von Primärrechtsschutz und Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff dahin bestimmt, daß der Betroffene dann, wenn er es schuldhaft unterläßt, den Eingriff mit den zulässigen Rechtsmitteln abzuwehren, in entsprechender Anwendung des § 254 BGB regelmäßig eine Entschädigung für solche Nachteile nicht verlangen kann, die er durch den Gebrauch der Rechtsmittel hätte vermeiden können (Senat BGHZ 113, 17, 22 f).Der vorliegende Fall gibt deshalb auch keine Veranlassung, darauf einzugehen, ob der Grundsatz, daß die Zivilgerichte bei Ansprüchen aus enteignungsgleichem Eingriff - wie beim Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB (BGHZ 113, 17) - die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Verwaltungsakts ohne Rücksicht auf seine Bestandskraft zu überprüfen haben, uneingeschränkt auch für Planfeststellungsbeschlüsse gilt, oder ob die Nachprüfung bestandskräftig gewordener Planfeststellungsbeschlüsse mit Rücksicht auf ihre verfahrensmäßige Ausgestaltung und ihre umfassende rechtsgestaltende Wirkung und eine damit verbundenen gesteigerte Bestandskraft ausgeschlossen oder eingeschränkt ist (vgl. zu dieser Frage die Hinweise in BGHZ 113, 17, 23 sowie - für den Flurbereinigungsplan - BGHZ 98, 85, 88; Broß VerwArch 1987, 91, 106, 110).
- BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93
Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage
Beim derzeitigen Sach- und Streitstand läßt sich auch nicht feststellen, daß das Nichtweiterbetreiben der gegen jenen ersten Bescheid erhobenen verwaltungsgerichtlichen Klage Rechtswirkungen zum Nachteil des Eigentümers - sei es in Form eines Nichtentstehens des Amtshaftungsanspruchs nach § 839 Abs. 3 BGB oder in Form eines Wegfalls des Entschädigungsanspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff wegen mitwirkenden Verschuldens gemäß § 254 BGB (vgl. Senatsurteil BGHZ 113, 17) - entfalten konnte.Außerdem konnte ein hinreichender Grund für den Eigentümer, jenes Verfahren nicht mehr weiterzubetreiben, darin bestanden haben, daß zwischenzeitlich das vom Kläger selbst eingeleitete zweite Bauvoranfrageverfahren geführt wurde und deshalb das Interesse an dem früheren Verfahren entfallen war (vgl. Senatsurteil BGHZ 113, 17, 24).
- OLG Koblenz, 25.07.2001 - 1 U 1025/00
Amtshaftung wegen unzutreffender Festsetzung von Beiträgen
Denn von dem Grundsatz, dass regelmäßig § 839 Abs. 3 BGB zum Ausschluss des Schadensersatzanspruchs führt, wenn der betroffene Bürger den Verwaltungsakt trotz Rechtsmittelbelehrung bestandskräftig werden läßt (vgl. BGHZ 113, 17/23/24; Urteil des Senats vom 28. September 1999 - 1 U 1585/97), läßt der Bundesgerichtshof dann Ausnahmen zu, wenn dem Betroffenen die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht zumutbar ist oder/und ihm die unterlassene Rechtsbehelfseinlegung nicht vorwerfbar ist, weil die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes aus seiner Sicht überhaupt nicht erkennbar war oder sein Interesse an der Beseitigung des ihn belastenden Verwaltungsaktes endgültig entfallen war (vgl. BGHZ 113, 17/24).Der Bürger braucht deshalb, solange er nicht hinreichenden Anlass zu Zweifeln hat, nicht anzunehmen, dass die Behörden falsch handeln (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH BauR 1991, 69/72; BGHZ 113, 17/25).
Denn im Hinblick darauf, dass eine Haftung der öffentlichen Hand nur unter der Voraussetzung des Verschuldens des Amtsträgers begründet ist, ist kein übergeordnetes öffentliches Interesse daran erkennbar, den schadensrechtlichen Ausgleich für eine schuldhafte amtspflichtwidrige Gebührenerhebung zu versagen, das Risiko, dass die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Rechtsnormen nicht oder unrichtig angewandt worden sind, in vollem Umfang dem Bürger aufzubürden und so die Beklagte von dem durch das Gesetz vorgesehenen haftungsrechtlichen Folgen ihrer Amtspflichtverletzung zu entlasten; dies gilt im vorliegenden Fall um so mehr, als keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich waren, dass die Beklagte von sich aus gewillt war, ihr Ermessen dahin auszuüben, den rechtswidrigen Verwaltungsakt durch Rücknahme zu beseitigen (vgl. BGHZ 113, 17/24).
- BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
Die Amtshaftung ist aus der persönlichen Haftung des Amtswalters abgeleitet und wird (lediglich) durch Art. 34 GG auf den Staat oder die sonstige haftpflichtige Körperschaft übergeleitet, deren Haftung im Außenverhältnis zum Geschädigten mithin an die Stelle der Eigenverantwortlichkeit des Beamten tritt (vgl. Senat BGHZ 113, 17, 20). - BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97
Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …
b) Bei der Prüfung, ob der Verletzte es schuldhaft unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auf die Verhältnisse des Verkehrskreises, dem der Verletzte angehört, mithin darauf abzustellen, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen dieses Kreises verlangt werden muß (Senat BGHZ 113, 17, 25). - BGH, 14.07.1994 - III ZR 174/92
Staatshaftung wegen Ausschlusses eines Rechtsanwalts aus einem …
Hat der Betroffene es schuldhaft unterlassen, den Eingriff mit den zulässigen Rechtsmitteln abzuwehren, so kann er regelmäßig eine Entschädigung für solche Nachteile nicht verlangen, die er durch den Gebrauch der Rechtsmittel hätte vermeiden können (Senatsurteil BGHZ 113, 17, 22 f m.w.N.).Die fehlende Endentscheidung des Ministers stellt ein derartiges Prüfungshindernis nicht dar; die Überprüfung ist vielmehr vom Gericht in eigener Zuständigkeit vorzunehmen (nicht anders als beispielsweise bei der Nachprüfung bestandskräftiger Verwaltungsakte im westdeutschen Amtshaftungsprozeß; vgl. Senatsurteil BGHZ 113, 17 ).
- BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines auf einer unwirksamen Satzung beruhenden …
Dies gilt auch für Verwaltungsakte, die öffentliche Abgaben festsetzen (Senatsurteil BGHZ 113, 17 ; vgl. dazu auch die im Ergebnis zustimmenden Besprechungen von Schröder, DVBl. 1991, 751, und Nierhaus, JZ 1992, 209).Die Erwägungen, mit denen das Berufungsgericht ein diesbezügliches Verschulden des Klägers verneint hat, stehen in Einklang mit den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil BGHZ 113, 17 aufgestellt hat.
- BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
Immobilien - Kein Schadenersatz wegen Lärmbelästigung für Flughafenanwohner
Danach soll dem Nachbarn, der zumutbare Rechtsbehelfe einzulegen unterläßt, wegen Nichtwahrung eigener Belange ein Ausgleich für solche Nachteile verwehrt bleiben, die er durch den Gebrauch der Rechtsbehelfe hätte vermeiden können (BGHZ 113, 17, 22 f.; 140, 285, 297). - VG Düsseldorf, 06.05.2005 - 2 K 4552/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - 6 A 131/05
- BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94
Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich …
- BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98
Verfahrensrecht - Fortsetzungsfeststellungsklage: Klageerweiterung zulässig?
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem …
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
Massenentlassung
- BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03
Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren; …
- ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04
Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der …
- OLG Frankfurt, 21.06.2007 - 1 U 11/06
Amtshaftung: Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Nichtgebrauch eines …
- BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92
Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen …
- BGH, 13.05.1997 - IX ZR 123/96
Schadensersatzanspruch des in Aussicht genommenen Testamentserben gegen den Notar …
- BGH, 14.07.1995 - V ZR 39/94
Grundbuchberichtigung und Vermögenszuordnungsverfahren
- BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung …
- OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00
Zumutbarkeit des Gebrauchs von Rechtsmitteln; Umfang des Entschädigungsanspruchs …
- VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07
Vergabe - Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags
- BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92
Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener …
- BGH, 12.12.2002 - III ZR 182/01
Ausländerrecht - Sorgfaltspflicht, um Abschiebung entgegenzuwirken
- BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der …
- BGH, 13.07.1995 - III ZR 160/94
Amtshaftungsansprüche wegen behördlicher Einweisung eines Obdachlosen
- BGH, 05.12.2002 - III ZR 148/02
Amtshaftung - Amtspflichten bei Beförderung
- BGH, 31.01.1991 - III ZR 184/89
Voraussetzungen der Amtshaftung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
- OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06
Schuldhafte Amtspflichtverletzung: Anrechnung des den Eltern zugeflossenen …
- BGH, 07.11.1996 - III ZR 283/95
Verschulden bei Nichtgebrauch eines Rechtsmittels
- BGH, 13.07.2000 - III ZR 131/99
Enteignungsgleicher Eingriff durch Vertriebsverbot für Traubenkernöl
- OLG Schleswig, 19.10.2005 - 2 W 120/05
Eintragung der Rechtsformumwandlung einer Klinik des Maßregelvollzugs in das …
- OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
Amtshaftung wegen eines rechtswidrigen Abberufungs-Aufforderungsbescheides des …
- BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93
Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer …
- OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 18 U 233/01
- BGH, 29.01.2009 - III ZR 182/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Amtshaftungsansprüche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2000 - 20 A 1774/99
Abgrenzung der Anwendungsbereiche des KrW-/AbfG bzw. des BBodSchG bei Deponien; …
- OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 82/01
Zur Frage des unlauteren Verhaltens (§ 1 UWG ) durch Vertreiben von …
- OLG Naumburg, 30.01.2006 - 2 W 25/05
Zu den Anforderungen an eine menschenwürdige Inhaftierung
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 8 Sa 566/07
Konkurrentenklage
- BGH, 18.11.2010 - III ZR 239/09
Medizinrecht - Abgrenzung medizinischer Behandlung von Rehabilitation
- BGH, 29.01.1998 - III ZR 110/97
Schadensersatz wegen Nichterteilung einer Ausnahmegenehmigung
- OLG Naumburg, 30.06.2006 - 1 U 4/06
Eigenverantwortliche Prüfungspflicht der Zivilgerichte bei Amtspflichtverletzung …
- BVerwG, 01.08.2007 - 2 B 15.07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - 15 A 1881/09
Ermessenreduzierung auf Null bei Unerträglichkeit der Aufrechterhaltung eines …
- OLG Düsseldorf, 11.11.2009 - 18 U 194/07
Schadensersatzpflicht der Ordnungsbehörden bei Ablehnung eines Antrags auf …
- BGH, 25.11.1991 - III ZR 7/91
- OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 136/91
- OLG Brandenburg, 04.10.2005 - 2 U 16/02
Amtshaftungsanspruch wegen einer unzureichenden Auskunft über das Nichtvorliegen …
- OLG Köln, 26.11.1998 - 7 U 55/96
Amtshaftung: Beschränkung des Warenimports aus der Türkei
- LG Duisburg, 11.05.2009 - 1 O 343/08
- OLG Köln, 24.06.1993 - 7 U 1/93
Amtspflichten der Bediensteten eines Finanzamts zur Beratung der …
- BGH, 28.04.1994 - III ZR 129/93
Rechtsfolgen der teilweisen Genehmigung eines Bebauungsplans unter Herausnahme …
- OLG Zweibrücken, 18.11.1999 - 6 U 45/98
Amtspflichten der Bauaufsichtsbehörde; pflichtwidrige Aussetzung der …
- OLG Bremen, 16.12.1991 - 1 W 66/91
- VK Südbayern, 13.03.2003 - 05-02/03
Vergabe - Zulässigkeit eines Feststellungsantrag nach § 114 GWB
- VK Südbayern, 17.08.2004 - 20-04/04
Vergabe - Aufhebung wegen grundlegender Änderungen der Verdingungsunterlagen
- VK Südbayern, 07.11.2001 - 39-10/01
- VK Südbayern, 08.02.2002 - 41-11/01
- VK Südbayern, 03.11.2003 - 48-10/03
Vergabe - Nach Zuschlag kein Nachprüfungsverfahren mehr möglich!
