Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
Kanther-Akten
§ 23 EGGVG, Aktenherausgabeverlangen eines Bundestags-Untersuchungsausschusses gegenüber einem Land (Art. 44 Abs. 3 GG) erfolgt im Rahmen der Strafrechtspflege, wenn ein Ermittlungsverfahren läuft: Ablehnung ist Justizverwaltungsakt;
§§ 40, 50 Nr. 1 VwGO
HRR Strafrecht
§ 17 GVG; § 17a GVG; § 23 EGGVG; Art. 44 GG
Untersuchungsausschuß; Amtshilfe; Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten eines laufenden Ermittlungsverfahrens; Rechtsweg; Begriff des Verwaltungsaktes bei § 23 EGGVG
lexetius.com
BGH bestätigt Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit zwischen dem Spendenuntersuchungsausschuß des Bundestages und dem Hessischen Staatsministerium der Justiz über die "Kantherakten"
Fundstellen
BGHSt 46, 261
NJW 2001, 1077
NStZ 2001, 389