Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
12.01.2001
Aktenzeichen
2 Ars 355/00
Dazu im Internet

dejure.org

Kanther-Akten

§ 23 EGGVG, Aktenherausgabeverlangen eines Bundestags-Untersuchungsausschusses gegenüber einem Land (Art. 44 Abs. 3 GG) erfolgt im Rahmen der Strafrechtspflege, wenn ein Ermittlungsverfahren läuft: Ablehnung ist Justizverwaltungsakt;

§§ 40, 50 Nr. 1 VwGO

HRR Strafrecht

§ 17 GVG; § 17a GVG; § 23 EGGVG; Art. 44 GG

Untersuchungsausschuß; Amtshilfe; Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten eines laufenden Ermittlungsverfahrens; Rechtsweg; Begriff des Verwaltungsaktes bei § 23 EGGVG

lexetius.com

BGH bestätigt Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit zwischen dem Spendenuntersuchungsausschuß des Bundestages und dem Hessischen Staatsministerium der Justiz über die "Kantherakten"

bundesgerichtshof.de

judicialis

Fundstellen
BGHSt 46, 261
NJW 2001, 1077
NStZ 2001, 389
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