Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00 |
Kanther-Akten
§ 23 EGGVG, Aktenherausgabeverlangen eines Bundestags-Untersuchungsausschusses gegenüber einem Land (Art. 44 Abs. 3 GG) erfolgt im Rahmen der Strafrechtspflege, wenn ein Ermittlungsverfahren läuft: Ablehnung ist Justizverwaltungsakt;
§§ 40, 50 Nr. 1 VwGO
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 17 GVG; § 17a GVG; § 23 EGGVG; Art. 44 GG
Untersuchungsausschuß; Amtshilfe; Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten eines laufenden Ermittlungsverfahrens; Rechtsweg; Begriff des Verwaltungsaktes bei § 23 EGGVG - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg bei Akteneinsicht eines Untersuchungsausschusses
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
BGH bestätigt Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit zwischen dem Spendenuntersuchungsausschuß des Bundestages und dem Hessischen Staatsministerium der Justiz über die "Kantherakten"
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"
- marktplatz-recht.de (Pressemeldung)
Berliner U-Ausschuss erzielt Teilerfolg im Streit um Kanther-Akten
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 46, 261
- NJW 2001, 1077
- NStZ 2001, 389
- MDR 2001, 830
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen …
Der Senat hält es für erwägenswert, die Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft in dem vorliegenden ganz speziell und außergewöhnlich gelagerten Fall in erweiterter Auslegung des § 147 Abs. 5 Satz 2 StPO oder gemäß § 23 EGGVG (vgl. BGHSt 46, 261; BVerfGE 63, 45, 66) sofortiger gerichtlicher Überprüfbarkeit zu unterwerfen.Der Senat hielte es zudem für erwägenswert, die Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft in dem vorliegenden ganz speziell und außergewöhnlich gelagerten Fall in erweiterter Auslegung des § 147 Abs. 5 Satz 2 StPO (bzw. nach § 478 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. auch § 406e Abs. 4 Satz 2 StPO) oder gemäß § 23 EGGVG (vgl. BGHSt 46, 261; BVerfGE 63, 45, 66) sofortiger gerichtlicher Überprüfbarkeit zu unterwerfen.
- OLG Frankfurt, 22.12.2006 - 20 VA 11/06
Rechtsweg: Gerichtliche Überprüfung einer Verfügung betreffend die Streichung aus …
§ 23 EGGVG weist die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten aber nur dann zu, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde funktional als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (vgl. BGH NStZ 2001, 389).Zwar gelten die §§ 17 ff GVG nach überwiegender Ansicht auch im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG entsprechend (…vgl. Zöller/Gummer, a.a.O., Vor §§ 17-17b GVG Rz. 11;… Kissel/Mayer, a.a.O., § 17 GVG Rz. 6a; vgl. auch BGH NStZ 2001, 389; NJW-RR 2005, 142).
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 12.01.2001 (NStZ 2001, 389, mit insoweit zustimmender Anmerkung von Katholnigg NStZ 2001, 390/391;… vgl. auch ders., a.a.O., § 17a GVG Rz. 7) ausgeführt, dass er Bedenken an einer Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Hinblick auf § 29 Abs. 1 EGGVG angesichts des Wortlauts des § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG zurückstelle.
- OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07
Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine …
Dass gegen Entscheidungen des Vergabesenats grundsätzlich keine Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof statthaft sind, ändert an der Möglichkeit der Zulassung einer Rechtsbeschwerde in Fragen der Zuständigkeit nach § 17a GVG nichts (vgl. BGH NStZ 2001, 389 m. Anm. Katholnigg zum insoweit ähnlichen Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG).
- OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06
Amtshilfeersuchen der Unfallkasse als Trägerin der gesetzlichen …
a) Bei der - wie vorliegend - durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss eines Verfahrens gewährten Akteneinsicht an eine Behörde, die nicht Verfahrensbeteiligte ist, handelt es sich um eine Justizverwaltungsangelegenheit (vgl. BGHSt 46, 261; AG Verden, JurBüro 1987, 571; AG Osnabrück NdsRpfl 1990, 156; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11), sodass für die Geltendmachung einer Aktenversendungsauslage grundsätzlich nicht das GKG, sondern nach § 1 JKGBbg die JVKostO unter Verweis auf die KostO herangezogen werden müsste (vgl. AG Duisburg, DOK 1972, 533; AG Bonn, JVBl 1972, 118; AG Osnabrück, NdsRpfl 1990, 156).Dies steht der Behandlung des Begehrens der Beschwerdegegnerin als Ersuchen um Amtshilfe aber nicht entgegen (vgl. OLG Celle, MDR 1990, 360; BGHSt 46, 261) und hat allenfalls Bedeutung für den eröffneten Rechtsweg, sofern dem Ersuchen nach Akteneinsicht nicht stattgegeben würde.
- BGH, 28.03.2007 - IV AR (VZ) 1/07
Verfahrensrecht - Streichung von der Dolmetscherliste: Verwaltungsrechtsweg!
Dem Präsidenten des Landgerichts sind keine spezifischen justizmäßigen Aufgaben übertragen, die eines der in § 23 Abs. 1 EGGVG enumerativ aufgeführten Rechtsgebiete betreffen; es ist daher nicht erforderlich, die Entscheidungskompetenz der ordentlichen Gerichte aus Gründen der Sachnähe zu erweitern und aus der Kompetenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit auszugliedern (vgl. BGHZ 105, 395, 399; BGHSt 44, 107, 112 f., BGHSt 46, 261, 262 f.). - OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - Verg 7/08
Zuständigkeit des Vergabesenats
Dass gegen Entscheidungen des Vergabesenats grundsätzlich ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht statthaft ist, ändert an der Möglichkeit der Zulassung einer Rechtsbeschwerde in Fragen der Zuständigkeit nach § 17a GVG nichts (vgl. BGH NStZ 2001, 389 m. Anm. Katholnigg zum insoweit ähnlichen Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG). - OLG Frankfurt, 19.03.2001 - 3 VAs 48/00
Grundsätze für die Herausgabe von strafrechtlichen Ermittlungsakten an einen …
Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde des Hessischen Ministeriums der Justiz, das den Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO für gegeben erachtet hat, ist durch Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 12.1.2001 2 ARs 355/00 verworfen worden. - VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10
Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem …
Entscheidend ist nicht der Zweck, dem die Maßnahme dienen soll, sondern vielmehr die funktionelle Einordnung der Maßnahme im Rechtsgefüge (BGH, Beschl. v. 12.01.2001, BGHSt 46, 261). - VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10
Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines …
Entscheidend ist nicht der Zweck, dem die Maßnahme dienen soll, sondern vielmehr die funktionelle Einordnung der Maßnahme im Rechtsgefüge (BGH, Beschl. v. 12.01.2001, BGHSt 46, 261). - OLG Jena, 18.02.2008 - 1 Ws 333/07 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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