Rechtsprechung
   BFH, 24.01.2001 - I R 81/99   

Kapitalgesellschaft aus Hongkong

Art. 19 Abs. 3 GG, ausländischen juristischen Personen stehen die Grundrechte des Grundgesetzes nicht zu;

jedoch Anwendbarkeit des Art. 1 I 1 1. ZPMRK (Eigentumsrecht)

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pauschalbesteuerung nach § 49 Abs. 3 EStG

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Grundrechte für ausländische juristische Personen

  • Betriebs-Berater

    Keine Grundrechte für ausländische juristische Personen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Grundrechtsschutz für ausländische juristische Personen

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 49 Abs 3, GG Art 3, GG Art 14
    Ausland; Beschränkte Steuerpflicht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz; Leistungsfähigkeit; Pauschalbesteuerung; Schiff; Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 195, 119
  • NJW 2001, 2199
  • ZIP 2001, 699
  • BStBl II 2001, 290
  • BB 2001, 1132
  • BB 2001, 822
  • DB 2001, 1016
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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 29.01.2003 - I R 6/99  

    Ausländische Kapitalgesellschaft als Organträger

    Diese gibt dem Senat die Handhabe, einen gleichheitskonformen Zustand herzustellen, der eine Verwerfung von § 14 Nr. 3 Satz 1 KStG 1984 durch das Bundesverfassungsgericht wegen des anderenfalls möglicherweise bestehenden Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (vgl. allerdings auch zur grundsätzlich fehlenden Grundrechtsfähigkeit einer ausländischen juristischen Person Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 I R 81/99, BFHE 195, 119, BStBl II 2001, 290) erübrigt (vgl. insoweit ähnlich Senatsurteil vom 22. April 1998 I R 54/96, BFHE 186, 89, BFH/NV 1998, 1290, zum Verhältnis des § 49 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes zu Art. 25 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen).
  • BFH, 04.09.2002 - I R 21/01  

    Lohnsteuer bei ausländischem Arbeitnehmerverleiher

    Ob die unterschiedliche Behandlung des inländischen Arbeitgebers und des ausländischen Verleihers zugleich auch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt, kann im Rahmen dieses Beschlusses unbeantwortet bleiben (vgl. allerdings auch zur grundsätzlich fehlenden Grundrechtsfähigkeit einer ausländischen juristischen Person Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 I R 81/99, BFHE 195, 119, BStBl II 2001, 290).
  • FG Niedersachsen, 07.12.2005 - 2 K 637/98  

    Verlustvortrag bei Wegfall einer Mehrmütterorganschaft

    Und zwar auch dann, wenn - wie im Streitfall - aus einer Personengesellschaft der vorletzte Gesellschafter ausscheidet und der verbleibende Gesellschafter das Unternehmen fortführt (BFH vom 29. August 2000, VIII R 1/00, BStBl. II 2001, 290; BFH-Beschluss in BFHE 171, 246, BStBl 1993 II S. 616, unter C III. 8., 9.c der Entscheidungsgründe).
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